2026.05.13 / 42. Prozesstag / Antifa-Ost-Komplex

Der HVT begann mit leichter Verspätung um 10 Uhr.

Für die Nebenklage waren: RA Thomas und Rain Schneiders wieder anwesend.

Für den Tag waren drei Zeug:innen geladen, alle zum Tatkomplex "Erfurt": Angriff auf die Neonazis Florian Rassbach und Pierre Beuthe am 12. Januar 2023.

 

1. Zeuge: ... die ist ja so gelaufen wie eine Frau.

 

Die Vernehmung fängt kurz nach 10 Uhr an. R. war damals Auszubildender und befand sich auf derselben Straßenseite wie die zwei Neonazis circa 30–40 Meter von denen entfernt, als die angegriffen wurden.

 

Der zwanzigjährige ist sehr redselig und vermittelt fast den Eindruck sich zu freuen seine Aussage tätigen zu können. Er beeindruckt mit seiner sehr kühlen und fachgerechten Art zu berichten. Er redet von Anfang an von Geschädigten und gibt sehr genaue Angaben, man merkt, dass er mehrmals das Ganze schon berichten musste. R. war schon im Düsseldorfer Prozess geladen worden und da mehrere Stunden vernommen.

Doch das, was er zu berichten hat, was er selber gesehen hat, ist sehr wenig: vor ihm liefen zwei Menschen, die er erst wahrnimmt, als sie von zwei Menschen angegriffen werden. Am Anfang dachte, es seien zwei Kumpels von denen. Als dann die zwei Neonazis zu Boden gebracht werden und zwei weitere Leute dazu kommen, einer der Neonazis auf die Straße gezogen wird, versteht er, dass es ein Angriff ist. Was er genau gesehen hat, wird, je mehr Fragen gestellt werden, unklarer. Am Anfang berichtet er, dass er nur den Angriff auf den Neonazi auf den Gehweg beobachten konnte, denn geparkte Autos hätten die Sicht versperrt und das Geschehen auf der Straße wahrzunehmen.

Der vorsitzende Richter beginnt seine Befragung.
Es werden Fragen zu der Anzahl der Angreifer gestellt: Der Zeuge berichtet von insgesamt 4 Leute, dann korrigiert er sich, sagt 6 um dann zu ergänzen "wurde von der Polizei so berichtet". Es stellt sich heraus, dass bei seiner zweiten Vernehmung die Polizei ihm Informationen gegeben hat: "gesehen habe ich nichts, aber von der Polizei wurde mit gesagt, dass Totschläger und Pulver eingesetzt worden sind".

 

  

Der Richter wiederholt, dass einer der Täter einen Stock in der Hand gehabt hätte und versucht mit unterschiedlichen Fragen sich das vom Zeugen bestätigen zu lassen, der von seiner Seite immer wieder sagt "ich kann es heute nicht mehr sagen" und ob es um eine Axt und ein Hammer ginge kann er auch nicht mehr sagen. "Bin da durcheinander gekommen" mit den ganzen Informationen, die ihm nach und nach gegeben wurden seitens der Polizei.

Es wird ihm eine Karte (Google Maps Satellitenansicht) gezeigt mit Markierungen und Notizen, die als Anlage von seiner 1. Vernehmung angehängt ist. R. kann sich gar nicht an die Karte erinnern, aber identifizierte die Notizen als seine anhand der Handschrift.

 

Die Bundesanwaltschaft, vertreten durch Geilhorn, übernimmt die Befragung.
Sie stellt vermehrt Fragen zu der Entstehung der Karte und zu seinem Wortaustausch mit einer der Geschädigten. Da R. sich nicht daran erinnern konnte, wurden Auszüge aus seinen Vernehmungen gelesen, wo er berichtet hatte, dass einer der Neonazis gesagt hätte "die kamen mit Totschläger, es waren Linksradikale".

Die Befragung von BGA endet damit, dass sie nach seiner Einschätzung zu dem Angriff fragt. Der Zeuge sagt, dass es für ihn ein gezielter Angriff gewesen sein, das seine Meinung "also heute wie damals".

Es folgt eine Pause und um 1130 Uhr beginnt die Verteidigung mit der Vernehmung des Zeugens.

Es werden vermehrt Fragen zu dem Ablauf der 1. Vernehmung gestellt, die am Tattag selbst stattfand. R., war damals 17 Jahre als, wurde von 10 bis 16/17 Uhr vernommen. Insgesamt wurde vier Schüler:innen vernommen, die wurden mit Polizeiautos zur Wache gefahren und da hatte dann jede:r einen Raum, wo er:sie vernommen wurde. Ob er am Anfang der Vernehmung belehrt wurde, kann er nicht mehr sagen. Es weiß, dass es weder eine Audioaufnahme noch ein Transkript seiner Vernehmung ist.

Die Vernehmung fand in einem kleinen Raum statt, der voll mit Ordner war, und wo es ein Schreibtisch mit einem Rechner gab, als er hereinkam, saß der Polizist schon am Schreibtisch. Es wurde keine Pause gemacht, es kamen keine weiteren Polizisten dazu, der Polizist hat 2-3 mal den Raum verlassen, ohne eine Erklärung dafür zu geben. Ob während der Vernehmung der Polizist was aufgeschrieben hätte, ob maschinell oder handschriftlich, kann der Zeuge nicht mehr sagen.

 

 

Es werden Fragen gestellt, wie es dazu kam, dass genau die vier Schüler:innen vernommen wurden. Es stellt sich heraus, dass niemand der Schüler:innen die Polizei gerufen hatte und die Vertrauenslehrerin sozusagen die Schüler:innen "gefiltert" hat, die ihrer Meinung wonach zu berichten hatten und dann die Polizei verständigt hat.

Die zweite Vernehmung fand ein paar Monate später statt. Die Polizei kam in die Schule und nahm R. mit auf die Wache, da er unter der Handynummer, die er im Januar angegeben hatte, nicht mehr zu erreichen war. Auch zum Zeitpunkt der 2. Vernehmung war R. noch minderjährig.

Verteidigung: Wurde Ihre Mutter informiert?
Zeuge: Nein.
V: Im Protokoll steht, dass die Mutter informiert wurde und eingewilligt hatte. Vermuten, dass es falsch ist.
Z: ja.
V: Im Protokoll steht, dass sie Fragen hatten und diese beantwortet wurden.
Z: Ich hatte keine Fragen.

Der Zeuge weist darauf hin, dass er bei der zweiten Vernehmung berichtigt wurde: "Der Polizist fragte mich, ob ich mich nicht vertan habe" – es kamen 4 Leute dazu und nicht nur zwei.

V: Haben sie ihre Erinnerung infrage gestellt?
Z: Nein, ich kann es auseinander halten.

Es wurde dann Material gezeigt darunter ein Video des Angriffs.

Z: Ich hatte kein Zugriff auf das Video, habe es da nur ein-zwei mal gesehen.
V: Auf dem Video sind nur Leute die weglaufen
Z: Ja
V: Wurde erklärt, warum das Video gezeigt wird?
Z: Nein

Im Video geht es anscheinend um eine Person, die als Frau identifiziert wurde. Die Verteidigung fragt den Zeugen an was er erkennen konnte, dass es eine Frau ist: "Die hatte was auf den Knochen ... die ist ja so gelaufen wie eine Frau. Auf die anderen im Video habe ich nicht geachtet".

Durch weitere Fragen stellt sich heraus, dass R. die Frau an dem Tag des Angriffs gar nicht wahrgenommen hatte, "die gar nicht richtig gesehen hatte".

 

 

V: Also sahen alle Personen anders aus als die, die sie in Erinnerung hatten?
Z. Ja. 

Der Zeuge berichtet, dass auf dem ihm gezeigten Video weder die Geschädigten zu sehen waren, noch der Ort des Geschehens erkennbar war.

Die Verteidigung fängt an Fragen zu stellen, wie R. damals seine Sachen zur Schule gebracht hätte und ob er sich erinnere, was er an dem Tag anhätte. Darauf schreitet der Vorsitzende mit "Jetzt erklären sie, was das damit zu tun hat. Langsam reicht es" ein.

Auf dem Video sei eine Person mit Rucksack zu sehen – es ging darum zu klären, ob dies nicht möglicherweise ein Zeuge sein und nicht ein Angreifer.

Nachdem die Verteidigung mit der Befragung durch ist, will der Vorsitzende die schriftliche Vernehmung des Zeugens vom 12. Januar 2023 vorlesen. Geilhorn stimmt dem zu mit der Aussage, dass "der Zeuge sehr verwirrt scheint und nicht wirklich zwischen den Aussagen seinen Vernehmungen unterscheiden kann". 
Die Aussagen des Zeugens haben anscheinende weder dem Senat noch der BGA gepasst.

Es folgt eine kurze Pause, die Vernehmung wird vorgelesen, der Zeuge entlassen und die Mittagspause fängt an.

 

Zeugin 2: das Video war in meiner Galerie.

 

 

Um 1330 Uhr wird Zeugin 2 vorgeführt.

Fr. S. war damals mit ihren Mitschüler:innen unterwegs als vor ihr zwei Personen angegriffen wurden.

Wie viele Angreifer es waren und ob es mehr als die zwei waren, die sie wahrgenommen hat, kann sie nicht sagen.
S. hat damals eine Aufnahme mit ihrem Handy gemacht, als sie gesehen hat, dass Opfer auf den Boden lagen und Leute weggelaufen sind. Es sind, nach ihrer Aussage, nur wenige Sekunden die sie nicht aufgenommen hat. S. habe damals aber zwei Videos der Polizei übergeben.

Der Vorsitzende stellt, wie bei Zeuge 1, suggestive Fragen zu den Gegenständen, die die Täter in der Hand gehabt haben sollen und wiederholt sein Mansplaining zu den Unterschieden zwischen einer Axt und ein Beil.

 

Ein weiterer Richter stellt Fragen und übernimmt bei S. die Fragen, die bei R. die Verteidigung gestellt hatte, wie die Vernehmung damals stattgefunden hatte.

 

Sowohl der Richter als dann Geilhorn lesen Auszüge aus dem Vernehmungsprotokoll in der Hoffnung, dass die Zeugin Aussagen bestätigt, doch mehr als ein "ich erinnere mich nicht mehr" erhalten sie nicht.

Die Fragen der Verteidigung konzentrieren sich auf die zwei Videos. Ein Video hat S. selber gedreht, das zweite eine Mitschülerin (J.), die aber kein Kontakt zur Polizei wollte und deshalb S. es für sie übermittelt hat.

V: Wie wurde das Video verschickt?
Z: Keine Erinnerung ... das Video war in meiner Galerie. Jemand hat J. gesagt, dass sie das Video der Polizei geben soll.
V: Wer hat es ihr gesagt?
Z: Weiß ich nicht.

S. wiederholt, dass das Video von J, einfach in ihrer Galerie gewesen sein. Als sie auf der Polizeiwache kam, wurde ihr das Handy weggenommen und von da die Videos heruntergezogen. Während die vier noch bei der Polizei saßen, kursierten die Videos schon im Internet. Ob sie S. gefragt, wie das passieren konnte, da sie anscheinend niemand ihr Video weiter geleitet hatte: "Muss die Polizei gewesen sein".

Auch bei der Befragung taucht wieder der Moment auf, wo die Schüler:innen in dem Raum der Vertrauenslehrerin sitzen – genau wie Zeuge 1 berichtet sie, dass sich niemand über den Vorfall ausgetauscht hat, weder in dem Raum der Vertrauenslehrerin noch in der Klasse oder im Klassenchat. Wie viele Leute in ihrer Klasse waren weiß S. auch nicht mehr.

 

Die Zeugin wird um 1430 Uhr circa entlassen.

Darauf betritt Florian Raßbach den Raum, er war zum zweiten Mal als Zeuge geladen worden – der Senat teilt ihm mit, dass es für ihn keine weiteren Fragen gibt und wird wieder entlassen.

Es folgt die Aufnahme eines neurochirurgischen Gutachtens vom 18.06.2025 von Dr. Winkler zu dem psychischen Zustand von Herrn Fischer – in dem steht, dass psychische Konsequenzen von dem Angriff in Budapest gegen Herr Fischer nicht zu beweisen seien.

Es wird ein Selbstleseverfahren angeordnet. Um 15 Uhr ist der Prozesstag vorbei.

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