Künstliche Intelligenz wird zur Mustererkennung von menschlichem Verhalten im Berliner U-Bahnverkehr installiert

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Die autoritären Sicherheitsdiskurse, die über Jahre Teil der öffentlichen Debatte waren, sind am besten an landeseigenen Gesellschaften wie den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) sichtbar. Die BVG wird dabei genutzt, um der Politik als Experimentierfeld für staatliche Überwachungssysteme zu dienen. Eingebettet wurden diese Millioneninvestitionen dabei in jahrelang geführte Sicherheitsdiskussionen, die sich an spektakulären Gewalttaten im öffentlichen Nahverkehr entfachen und mit polizeilichen Statistiken unterfüttert werden. Die immer weiter technisierten Überwachungssysteme gipfeln jetzt in Kameras, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz Muster menschlichen Verhaltens erkennen können.

 

Wer sich als Ur-Berliner an das damalige Berlin und die BVG zurückerinnert, weiß, dass die zum Teil hundert Jahre alten Strukturen Anfang der 2000er im miserablen Zustand waren. In den U-Bahnhöfen wurden im Zuge von Einsparungen die Bahnhofsschaffner bzw. Stationsaufsichten über Jahrzehnte abgeschafft, die in Kästen auf den U-Bahnhöfen Dienst schoben und die U-Bahnen abfertigten. Damals drehte sich die Diskussion darum, ob durch den Wegfall von Personal auf den Bahnsteigen die Sicherheit leiden würde. Um dem entgegenzuwirken, wurden dann Notrufsäulen seit den 1990er Jahren an beiden Enden der Bahnsteige installiert, die jeweils von einer Kamera überwacht wurden, bei der sich die BVG-Sicherheit bei Notrufbetätigung zuschalten konnte. Die Kamera für die jeweilige Notrufsäule wurde dabei oft so installiert, dass sie versuchten, den Bahnsteig in seiner Gänze zu erfassen. Neben der Zuschaltung bei Notrufen, wurden die verschiedenen Kamerabilder der Kameras zufällig auf eine Leinwand in der (geheimen) Sicherheitszentrale der BVG in der Zentrale des Unternehmens am Gleisdreieck übertragen. Die Qualität dieser länglichen Kameras war jedoch miserabel und zufällig aufgenommene Gewalttaten oder Straftaten waren für die Polizei nur in schlechter Qualität verfügbar. Zudem waren die Speicherfristen für Kamerabilder durch strenge Datenschutzgesetze nur 24 bis 48 Stunden verfügbar. Eine spätere Strafverfolgung war somit damals oft nicht mehr möglich, wenn eine Anzeige zu spät kam oder ein Antrag zur Sicherung der Aufnahmen zu lange dauerte.

 

 

 

Die Diskussion über die Sicherheit im Nahverkehr entbrannte dabei damals immer wieder an Gewalttaten von Jugendlichen, die in Streits Erwachsene ÖPNV-Nutzer ins Krankenhaus prügelten. Die Zeitungen damals titelten mit den verschwommenen Bildern von vergrößerten und verpixelten Kamerabildern, auf denen der fast unkenntlich verschwommene Täter seine Gewalttat ausführte. Besonders stark sind die Übergriffe in Lichtenberg und in der Friedrichstraße in Erinnerung. In Lichtenberg wurden in der Nacht zum 12. Februar 2011 zwei Handwerker von einer Gruppe Jugendlicher zusammengeschlagen, wobei die vier sehr jungen Täter zwischen 14 und 17 Jahren einen 30-jährigen Handwerker ins Koma prügelten. Der Fall wurde dabei von Überwachungskameras bei einer Treppe aufgezeichnet und den Medien wurden entscheidende Tatsequenzen zugespielt. Dies befeuerte eine Diskussion über Jugendgewalt und Sicherheit im ÖPNV, wobei die Aufnahmen immer permanent, während der Sicherheitsdiskurse abgespielt wurden und die Diskussion mit einer pro Überwachungstendenz endete. Auch juristisch war der Fall besonders, weil die Anklage gegen die Heranwachsenden den Vorwurf des versuchten Mordes lautete. Dementsprechend hart wurde damals geurteilt und der jugendliche Haupttäter kassierte eine mehrjährige Haftstrafe. Neben der medialen Aufbereitung der Gewalttat spielte dabei jedoch auch die dauerhafte gesundheitliche Schädigung des Handwerkers mit rein.

 

 

 

Eine Gewalttat im April 2011 an der Friedrichstraße wurde ebenfalls aufgezeichnet, wobei ein 18-jähriger Jugendlicher einen 29-Jährigen plötzlich angriff und dem am Boden liegenden gezielt gegen den Kopf trat, sodass er das Bewusstsein verlor. Nur ein eingreifender Zeuge hielt den Haupttäter von weiteren Tritten gegen den Kopf ab. Auch hier wurde ein Haftbefehl wegen versuchten Totschlags erlassen, wobei die Täter sich freiwillig bei der Polizei stellten, nachdem die Aufnahmen veröffentlicht worden waren. In der medialen Diskussion wurde neben sicherheitsverschärfenden Forderungen zudem versucht, die Gewalttat mit Musik des Rappers und Sprühers Taktloss in Verbindung zu bringen, die der Täter privat konsumierte.

 

 

 

Das Schockierende für die Öffentlichkeit an den Gewalttaten in Lichtenberg und der Friedrichstraße war, dass die Taten zwar durch Kameras dokumentiert wurden, aber die eigentliche Gewalttat nicht verhindert werden konnte. Für potenzielle Straftäter hatte eine Kamera nur mäßige bis keine Abschreckung. Bei schweren Gewalttaten konnte zwar der verpixelte mutmaßliche Straftäter veröffentlicht werden, wer jedoch nicht polizeibekannt oder allzu auffällig war, konnte meist nicht identifiziert werden. Das Risiko einer späteren Strafverfolgung war damals noch eher gering. Bei kleineren Delikten wie Sachbeschädigungen und Graffiti spielten Kameras eine eher psychologische Rolle, weil eine Öffentlichkeitsfahndung bei diesen Delikten eigentlich nicht stattfand. Trotz der eher geringen präventiven Wirkung von Kameras, legten diese medialen und sicherheitspolitischen Diskussionen rund um die Gewalttaten, den Grundstein für eine forcierte Kameraüberwachung im ÖPNV.

 

 

 

Neben den U-Bahnhöfen wurden die Kameras ab ca. 2008 schrittweise bei neuen U-Bahnen zum neuen Standard. Ab ca. 2013 waren erste umgerüstete ältere U-Bahnen mit Kameras in den Waggons unterwegs und wurden auf den Linien wie der U1 zum Standard. Öffentlichen Widerstand gegen die massenhafte Überwachung gab es fast nicht, bis auf einzelne militante Aktionen, bei denen die eine oder andere Kamera besprüht oder abgerissen wurde. Von den politischen Parteien der Hauptstadt gab es zwar immer wieder Lippenbekenntnisse gegen die massenhaften Eingriffe und es wurde meist auf die kurzen Speicherfristen von maximal 48 Stunden verwiesen, die dem Datenschutz gerecht werden sollten.

 

 

 

Um den psychologischen Druck von Kameras zu verstärken, wurden verstärkt zusammenhängende Kamerasysteme auf den U-Bahnhöfen Berlins verbaut, die jeden Winkel des Bahnhofs beobachten. Dabei werden statische und bewegliche Domkameras eingesetzt, die klassische Kameras schrittweise ergänzten. Sie unterscheiden sich dabei durch die hervorragende Qualität und durch ihren verdeckten Sichtwinkel. Der beobachtete Fahrgast weiß nicht mehr genau, ob die Kamera ihn im Blick hat. Ganz im Sinne des Panoptikums von Foucault, muss der Überwacher gar nicht sehen, was der Überwachte genau macht, solange dieser sich beobachtet fühlt. Ab ca. 2015 wurden die sogenannten PTZ-Kameras (pan, tilt, zoom) immer mehr zum Standard. Diese schwenkbaren Dome-Kameras können zur besseren Sicht nun in HD schwenken, kippen und heranzoomen. Der Ausbau der letzten Bahnhöfe ohne diese Kameras wie in der Pankstraße oder Birkenstraße, wird auch im Jahr 2026 weiter fortgesetzt, um die letzten blinden Flecken im ÖPNV immer mehr zu schließen.

 

 

 

Trotz des dystopischen Ausbaus der Sicherheitsarchitektur kam es zu weiteren schockierenden und sinnlosen Gewalttaten, wie im Oktober 2016, als einer 26-jährigen Frau an der Hermannstraße auf einer Treppe in den Rücken getreten wurde. Die Frau brach sich durch den darauffolgenden Sturz den Arm, während der Täter mithilfe der HD-Überwachungsaufnahmen erst später gefasst werden konnte, als er aus dem Ausland nach Berlin zurückkam. Auch hier wurde der Fall mit weiteren politischen Überwachungsforderungen garniert.

 

 

 

Es zeigte sich in der Vergangenheit, dass die BVG in die sicherheitspolitischen Ambitionen der Berliner Politik von CDU und SPD stark eingebunden war. Die Medien spielten dabei eine eher unrühmliche Rolle, indem sie die Informationen der Polizei fast unkommentiert abdrucken und schockierende Aufzeichnungen der jeweiligen Gewalttaten medial verbreiten. Der Diskussionsspielraum für eine freiheitliche Gesellschaft, ohne massenhafte Kameraüberwachung wurde damit gezielt immer weiter eingeengt. Dies mag zunächst nur zum Ausbau einer unübersichtlichen Anzahl von Kameras geführt haben, in Zeiten der rasanten technologischen Entwicklung haben sich jedoch jetzt neue Möglichkeiten ergeben. Der Ausbau der Kameraüberwachung bildet nun die Grundlage für neue, ambitionierte und massenhafte Überwachungstechnologien. Dementsprechend stringent wird jetzt der nächste Schritt einer präventiven Berliner Sicherheitsarchitektur freigeschaltet. Denn mittlerweile werden bei 20 von 175 Berliner U-Bahnhöfen die Kamerabilder mithilfe von künstlicher Intelligenz ausgewertet. Mittlerweile ist das KI-System unter anderem im U-Bahnhof Seestraße, Blissestraße, Birkenstraße und Yorckstraße aktiv. Bei verdächtigen Mustern von Personen, wie Gruppenbildung, Bewegungsrichtung zum U-Bahn-Schacht oder Nähe zu Gleisen, wird nun automatisch Alarm ausgelöst und das Bild in die BVG-Sicherheitszentrale am Gleisdreieck in Kreuzberg gesendet. Damit löst die Künstliche Intelligenz zwei Probleme der Überwachungsarchitektur. Zum einen können die vielen unübersichtlichen Bilder nun automatisch vorsortiert werden, um nach Sichtung Sicherheitskräfte gezielt hinzuzurufen. Zum anderen können alarmauslösende Muster kreativ angepasst werden, je mehr Daten zur Verfügung stehen. So soll die KI zum Beispiel eine hilflose Person als ungewöhnliches Muster melden, was jedoch genauso Personen im U-Bahnhof beinhalten kann, die auf einer Bank im U-Bahnhof schlafen. Genauso könnten diese Muster auf zusammenhängende Gruppen erweitert werden, die auf dem Weg zu einem Fußballspiel oder einer Demonstration sind. Die zukünftigen Zwecke können so in Zukunft je nach Machthabender Regierung flexibel angepasst werden. Zunächst trifft das neue KI-System potenzielle Eindringlinge, die versuchen, sich zu den BVG-Anlagen Zugang zu verschaffen. Meist handelt es sich dabei um Graffiti-Sprüher oder Obdachlose, die in den U-Bahn-Tunneln schlafen wollen. Die Technik wird dabei zunächst vorwiegend in nicht-öffentlichen Bereichen der U-Bahnhöfe getestet, obwohl dafür eigentlich schon jahrelang Bewegungsmelder mit Infrarotkameras genutzt werden. Dass zusätzlich zu den Meldeanlagen nun die KI-Software genutzt wird, zeigt, das bestehende und funktionierende Sicherheitssysteme mit viel Steuergeld durch experimentelle Versuche kontinuierlich erweitert werden. Die Gesetzgeber denken dabei gar nicht daran, den technischen Fortschritt durch die hinterherhinkende Gesetzgebung einzuschränken. Im Gegenteil, es werden gezielt Schranken des Persönlichkeitsrechtes immer weiter ausgehebelt und Lücken bei der technischen Erfassung von menschlichem Verhalten ausgenutzt. Noch, so betont die BVG, sei keine Gesichtserkennung bei den KI-Kameras integriert. Es dürfte klar sein, dass die politisch Machthabenden gerade darauf schielen. Die Erkennung von biometrischen Merkmalen im Nahverkehr ist logischerweise der nächste Schritt, wie das Pilotprojekt im Frankfurter Bahnhofsviertel zeigt. Neben der Klarnamenpflicht im Internet, ist die massenhafte Erfassung von biometrischen Daten im öffentlichen Raum der nächste Schritt, der sicherheitspolitisch Diskurs, den wir diesmal gewinnen müssen.

 

 

„Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety.“

 

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