Wegen Kritik an Antisemitismus: Friedensgesellschaft DFG-VK bedroht Mitglied mit rechtlichen Schritten
Wegen Antisemitismus, Sexismus und Rassismus im Verband desertierte das Antimilitaristische Aktionsnetzwerk (AAN) im Februar aus der Friedensgesellschaft DFG-VK. Damit verlor die DFG-VK ihre Jugendorganisation, die ihren Austritt aus der DFG-VK auch noch mitten in der Schulstreik-Mobilisierung öffentlich mit einer Adbusting-Aktion bekannt machte. Der BundessprecherInnenkreis (BSK) der DFG-VK ist sichtlich beleidigt. Statt der Kritik auf einer inhaltlichen Ebene zu begegnen, bedroht er nun ein junges DFG-VK-Mitglied mit rechtlichen Konsequenzen. Der Grund: Das Antimilitaristische Aktionsnetzwerk hatte die jungen DFG-VK-Mitglieder über seinen E-Mail-Verteiler über dessen Austritt aus der DFG-VK informiert. Der abenteuerlichen Ansicht des BSK nach sei das ein Datenschutzverstoß. "So ein Quatsch!" sagt Kai N. Krieger, Sprecher*in des Antimilitaristischen Aktionsnetzwerkes (a2n). "Natürlich dürfen wir die anderen jungen Mitglieder mit einer letzten Nachricht darüber informieren, dass alle, die den Jugendverband die letzten Jahre getragen haben, aus der DFG-VK desertieren."

Adbusting-Aktion: Jugendnetzwerk desertiert
"Antisemitismus? Für die DFG-VK kein Problem!", erklärten Anfang Februar zwei Comic-Figuren auf Plakaten in den ÖPNV-Werbevitrinen Berlins, Stuttgarts, Leipzigs und Dresdens. Das Antimilitaristische Aktionsnetzwerk hatte die Plakate unerlaubt angebracht und erklärte damit seinen Austritt aus der DFG-VK. Mit den Comic-Figuren bediente sich das Aktionsnetzwerk an einem beliebten Motiv der DFG-VK für Sticker und Flyer. Auf den Plakaten hieß es weiter: "Die DFG-VK hat den Berliner Landesvorstand rausgeworfen. Anlass: Kritik an Antisemitismus in der Friedensbewegung. Deswegen desertiert das Jugendnetzwerk jetzt."
BSK handlungsunfähig
Den BundessprecherInnenkreis (BSK) dürften diese Kritik und der öffentliche Austritt des Jugendnetzwerks wohl sehr geärgert haben. Doch juristisch lässt sich gegen solche Adbusting-Aktionen nicht viel machen. Adbustings mit selbst mitgebrachten Postern sind in der Regel nicht strafbar und ihr Inhalt ist von der Meinungsfreiheit geschützt. Erst vor kurzem endete ein Schweriner Gerichtsprozess wegen angeblich beleidigenden Bundeswehr-Adbustings des Aktionsnetzwerks mit einem Freispruch.

Die Drohung des BSK
Da der BSK gegen die Adbustings nichts machen kann, wählt er offenbar einen anderen Weg: In einer Mail vom 27.02.2026 informierte ein Bundessprecher "seitens des BSK" ein junges Mitglied über einen vermeintlichen Datenschutzverstoß. Aufgrund der E-Mail, mit welcher das Antimilitaristische Aktionsnetzwerk die jungen DFG-VK-Mitglieder über sein Verlassen der DFG-VK informierte, habe es eine DSGVO-Anfrage gegeben. Fälschlicherweise bezeichnete der Bundessprecher diese Mail gegenüber dem jungen Mitglied als "deine Mail". In Wahrheit war es eine Mail des Antimilitaristischen Aktionsnetzwerkes. Der Bundessprecher setzte gegenüber dem jungen Mitglied eine Frist, um sich zum Vorgang zu äußern. Andernfalls behalte sich der BSK "ausdrücklich auch straf- oder zivilrechtliche Schritte vor".
Kein Datenschutzverstoß
"Diese Drohung ist sowas von peinlich und lächerlich", sagt Kai N. Krieger, Sprecher*in des Antimilitaristischen Aktionsnetzwerks: Über den E-Mail-Verteiler hätten sie jahrelang junge DFG-VK-Mitglieder zu ihren Treffen und Veranstaltungen eingeladen. "Warum soll das plötzlich verboten sein, wenn wir ein letztes Mal unsere Austrittserklärung über den Verteiler schicken?"
BSK kommt nicht auf Kritik klar
Kai N. Krieger ist sich sicher: "Der BSK zieht diese Nummer nicht ab, weil es wirklich einen Datenschutzverstoß gegeben hätte, sondern als Revanche-Foul für unseren öffentlichen Austritt aus der DFG-VK". Das reihe sich ein in eine Liste an Vorfällen, in denen der BSK inhaltlicher Kritik mit ganz ähnlichen Manövern begegnet habe: Nachdem der Berlin-Brandenburger Landesvorstand öffentlich Antisemitismus in den Bündnissen der DFG-VK kritisierte, sperrte der BSK dem damaligen Landeskassierer willkürlich das Konto. Der BSK bestritt damals, dass die Kontosperre politisch motiviert sei, schloss dann aber genau wegen der Kritik an Antisemitismus prompt den gesamten Berliner Landesvorstand aus.
BSK äußert sich nicht
Wir haben dem BSK per E-Mail die Möglichkeit gegeben, sich zu unserem Vorwurf, die Datenschutz-Drohungen seien ein Revanche-Foul für die Antisemitismus-Adbustings, zu äußern. Wir gaben dem BSK auch die Gelegenheit, zu der in unseren Augen politisch motivierten Kontosperre des ehemaligen Berliner Landeskassierers und dem Ausschluss des Landesvorstands Stellung zu nehmen. Unsere Mail blieb unbeantwortet.
Falsche Adresse
Besonders fies am Vorgehen des BSK sei laut Kai N. Krieger das Herausgreifen und die Bedrohung eines einzelnen Mitglieds: "Bis heute schickte der BSK keine Beschwerde an unsere E-Mail-Adresse antimil_aktionsnetzwerk@riseup.net, was ja die richtige Adresse wäre, wo wir doch die Urheber*innen der beanstandeten Mail sind." Das junge Mitglied verwies in seiner Antwort an den BSK vom 9.3. sogar ausdrücklich auf die Mailadresse des Aktionsnetzwerks. Es erklärte außerdem: "In meiner Zeit im Antimilitaristischen Aktionsnetzwerk (früher: AG Jugend) habe ich die mir anvertrauten Daten immer angemessen verwendet. Nach dem Einstellen meines Engagements in der Jugendarbeit der DFG-VK habe ich diesen Datensatz gelöscht." Doch BSK droht seitdem in mehreren Schreiben unbeirrt weiter mit rechtlichen Schritten.
Junge Mitglieder? Aber bitte nur für die Quote!
Laut Kai N. Krieger zeige der Vorgang leider gut auf, was junge Mitglieder in der DFG-VK erwarte: "Zum Senken des Altersdurchschnitts ist man erstmal willkommen, aber wehe, man vertritt eine kritische Meinung und macht seinen Mund auf gegen Antisemitismus, Rassismus oder Sexismus in der Friedensbewegung." Der inhaltlichen Auseinandersetzung über diese Themen gehe der Verband konsequent aus dem Weg. "Stattdessen müssen junge Mitglieder leider mit solchen Revanche-Fouls rechnen. Der BSK unterstreicht damit, warum wir den Verband verlassen haben."
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