07.01.2026 / 10. Prozesstag / Antifa-Ost-Komplex
Am 10. Prozesstag im Antifa-Ost-Komplex, verhandelt vor dem Oberlandesgericht Dresden, lag heute das Augenmerk auf der Auswertung einer SD Karte bzw. den Ermittlungen nach einem Auto, dass für eine mutmaßliche „Ausspähfahrt“ genutzt worden sein soll.
Von der Nebenklage war heute lediglich die extrem rechte Szene-Anwältin Nicole Schneiders anwesend.
Am 10. Prozesstag im Antifa-Ost-Komplex, verhandelt vor dem Oberlandesgericht Dresden, lag heute das Augenmerk auf der Auswertung einer SD Karte bzw. den Ermittlungen nach einem Auto, dass für eine mutmaßliche „Ausspähfahrt“ genutzt worden sein soll.
Von der Nebenklage war heute lediglich die extrem rechte Szene-Anwältin Nicole Schneiders anwesend.
Lesetipp: Zu Schneiders und ihrer Einbindung in die extreme Rechte finden sich über die Jahre immer wieder Berichte – davon zeugt nicht zuletzt auch ihr Wikipedia-Artikel (https://de.wikipedia.org/wiki/Nicole_Schneiders). Besonderes öffentliches Interesse kam ihr im Zuge ihrer Verteidigung des NSU-Helfers Ralf Wohlleben zu (https://linksunten.indymedia.org/de/node/87906/ (ein Beitrag im Stern, gespiegelt auf Indymedia linksunten). Zuletzt wurde sie in der mdr Reportage „Gegen den Staat – das Netzwerk der Neonazi-Anwälte“ (https://www.youtube.com/watch?v=7v7MSj58sdw) vorgestellt.
Umgeladene Zeug*innen
Neonazi Cedric Scholz konnte, wie kurzfristig mitgeteilt (https://www.antifaostkomplex.org/ausblick-der-prozesstag-10/), am heutigen Tag nicht erscheinen und wurde für den 13. Januar umgeladen. Grund dafür war ein Magen Darm Infekt.
Lesetipp: Vorstellung von Cedric Scholz durch Soli-Antifa-Ost https://www.soli-antifa-ost.org/der-nebenklaeger-cedric-scholz/
Am 13. Januar war jedoch zuvor ein anderer Neonazi, Steffen Kase, geladen gewesen - und das, obwohl er im Oktober 2024 starb, nachdem seine Frau ihn überfahren hatte (https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/dessau/dessau-rosslau/prozess-gericht-totschlag-mann-auto-ueberfahren-108.html). Der Senat prüft jetzt, ob seine Aussagen, bei polizeilichen Vernehmungen, in die Beweisaufnahme überführt werden können. Er gehörte zu einer Gruppe extrem rechter Männer, die am 19.01.2019 am Bahnhof Dessau-Roßlau an einer Auseinandersetzung mit Antifaschist*innen beteiligt war. Die Gruppe war auf dem Rückweg von einer Neonazi-Gedenkveranstaltung in Mageburg. Der Vorfall wird im Rahmen des laufenden Gerichtsverfahrens verhandelt.
Kurzfristige Änderung im Programm: Von der Auseinandersetzung in Dessau-Roßlau, zu einer vermuteten Ausspähaktion im Tatkomplex von Cedric Scholz. Wie nach unbekannten Fahrzeugen ermittelt wird.
Kurzfristig konnte Thomas Schülert, Polizeihauptkomissar beim Sächsischen Landeskriminalamt geladen werden. Sein Kollege Hartmann hatte ihm die Aufgabe erteilt, ein Fahrzeug zu ermitteln, dass bei einer vermuteten Ausspähaktion genutzt worden sein soll. Dafür hatte Hartmann vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen 18.000 Eintragungen umfassenden Datensatz bekommen, der möglicherweise das gesuchte Fahrzeug beinhaltet.
PHM Schülert legte einmal grob dar, wie er von dieser großen Datenmenge – jeder Eintrag = ein Fahrzeug des gesuchten Modells – zu einer „heißen Spur“ gelangte. Was zuerst einmal beeindruckend wirken konnte, stellte sich schon bald, durch die Nachfragen der Verteidigung zu Tage befördert, als eine recht lückenhafte, technisch schlecht umgesetzte und zum größten Teil undokumentierte Ermittlungsleistung heraus. Um Euch das hin und her, zwischen PHM Schülert, Verteidigung, dem Senat und den Vertreter*innen der GBA zu ersparen, hier eine Darstellung der (nicht) geleisteten Ermittlungsarbeit von PHM Schülert.
Der Filterprozess des PHM Schülert
PHM Schülert lag zu Beginn der bereits erwähnte Datensatz, in Form einer EXCEL-Tabelle, und Fotos aus dem Innernraum des vermuteten „Ausspähfahrzeuges“ vor. Die Fotos wurden im Rahmen von Auswertungen, bei Hausdurchsuchungen gefundener Speichermedien, entdeckt. Auf einer SD-Karte wurden Fotos gefunden, die nach Ansicht der Ermittler*innen eine „Ausspähaktion“ dokumentieren. Auf den Fotos sind auch Teile des Innenraumes eines Fahrzeuges zu sehen, dass für diese mutmaßliche Aktion benutzt worden sein soll. Sie lassen auf ein konkretes PKW-Modell schließen.Der vom BKA erhaltene Datensatz umfasste alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge dieses Typs. Um nicht alle 18.000 Einträge in die Ermittlungen einbeziehen zu müssen, wurde angenommen, dass es in den Anmelderegionen Halle, Altenburg, Leipzig/-er Land, Torgau, Dresden, Chemnitz und Wurzen zugelassen sein müsse. Damit reduzierte sich der Umfang auf 513 dort, zum Zeitpunkt der vermuteten „Ausspähaktion“, angemeldete Fahrzeuge. Da auf den Fotos aus dem Innenraum außerdem Verunreinigungen auf dem Amaturenbrett („wahrscheinlich Farbflecken“) und ein Schaltschrankschlüssel zu sehen waren, nahm PHM Schülert an, dass es sich wohl um ein gewerblich genutztes Fahrzeug handeln müsse. Denn wer hat schon im privaten PKW Verunreinigungen auf dem Amaturenbrett und einen Schaltschrankschlüssel im Auto?! - so dachte man beim LKA Sachsen. Also schrumpfte der Kreis der in Betracht gezogenen Fahrzeuge auf 163 Firmenwägen und in der Ermittlung wird sich fortan vor allem auf handwerkliche Betriebe konzentriert. Doch 163 PKWs sind immernoch ziemlich viel, für eine umfassende,ordentliche Überprüfung. Wie der Zufall es so wollte, sieht PHM Schülert ein Fahrzeug des gleichen Modells auf der Straße. Er schaut von außen in den Innenraum und stellt fest: Eine der Säulen (Karosserie)ist, innen wie außen, unverkleidet. Und mehr noch: Die Lackierung im Innenraum gleicht der Lackierung außen am Fahrzeug. Also zurück an den Dienstrechner, noch einmal das Foto ansehen. Doches ist ihm zu dunkel. Irgendwie hat er das Gefühl, die Farbe des Lackes nicht feststellen zu können. Dunkel, das kann ja fast alles sein: „Rot, Grün, Blau, …“! Also rein mit dem Foto in das Programm Infraview (Windows). Über die verfügbaren Optionen entscheidet er sich, das Bild nachzubelichten, sprich aufzuhellen. Und jetzt erscheint ihm der Lack nicht mehr einfach nur dunkel, sondern bläulich und metallisch. Kurz ein Blick auf die zum Verkauf stehenden Farboptionen beim Hersteller geworfen. Vier verschiedene dunkelblaue Farbtöne stehen zur Auswahl. Was PHM Schülert auf dem Monitor seines Computers sieht, so scheint ihm, entspricht dem Typ Turino Blau. Also wird weiter im KBA-Datensatz gefiltert. Von 163 heraussortierten Firmenwägen bleiben so, nach einer Recherche der jeweiligen Farblackierung, über die im Datensatz angegebenen Fahrzeugidentifikationsnnummern (kurz FIN),noch 81 Fahrzeuge, in den ausgewählten Zulassungsbereichen, übrig. Diese Liste scheint bewältigbar. Er druckt sie aus und macht sich an die Überprüfung. Auf Leipzig und das Leipziger Land entfallen zusammen 7 dieser 81 Fahrzeuge. Hier beginnt er mit seinen genaueren Ermittlungen. Bei Firmenwagen drei oder vier auf der Liste landet er bei dem damaligen Arbeitgeber einer der Angeklagten. Ihr Name findet sich auch auf der Liste derjenigen Personen, die Zugriff auf den Dienstwagen, im gesuchten Zeitraum, hatten. Der Name ist ihm geläufig, aus Dienstbesprechungen der Ermittlungsgruppe. Es werden auch die anderen 17 Personen polizeilich überprüft. Aber nach Schülerts Aussage ergibt sich hier kein besonderer Verdachtsmoment. So ist man sich im LKA Sachsen ziemlich sicher, dass gesuchte Auto und dessen Verleiherin oder Insassin gefunden zu haben. Das ermittelte Fahrzeug – eins aus 18.000, was für ein „Glücksfall“ – bekommt aber weder PHM Schülert, noch sonst ein*e Ermittler*in zu Gesicht. Nach einem Weiterverkauf durch den Betrieb und aufgrund einer unbezahlten Zwischenlagerung, wird es schließlich verschrottet. Alle Personen, die das Auto bis zur Verschrottung besessen hatten oder damit hantierten, haben keinerlei fotografische Dokumentation des Zustandes vorgenommen. Kein Mensch weiß: Ist dieses Auto das Auto, in dem das Amaturenbrett verunreinigt ist? Und in dem – oh welche Beweiskraft ging hier verloren?! - ein Schaltschrankschlüssel lag?
Doch dadurch lässt man sich beim LKA Sachsen nicht irritieren. Denn wer den Ermittler*innen in einer Sache als Beteiligte gilt, wird es in einer anderen schon auch sein. Oder? Ja doch, bestimmt, entscheidet der im Prozess nicht weiter benannte Hauptsachbearbeiter.
Weitere Versäumnisse in der Ermittlungsarbeit von PHM Schülert
Die Verteidigung hakt erneut mehrfach nach:
Was ist mit den andern sechs der sieben ermittelten Fahrzeuge geschehen? Wurden hier Personen ermittelt, die Zugriff auf den jeweiligen Firmenwagen hatten und mit polizeilichen Datenbanken abgeglichen?
Wurden diese sechs Firmenwägen aufgesucht, um eine etwaige Verunreinigung des Amaturenbresstes festzustellen?
Alle drei Fragen beantwortet PHM Schülert mit “Nein.”. Warum das so gewesen sei? Weil der Hauptsachbearbeiter das eben so entschieden habe. Warum ausgerechnet bei dieser Firma, bzw. dem dritten oder vierten Auto, so detailliert ermittelt wurde, bei den anderen aber nicht? Das habe am Bauchgefühl gelegen. Er beteuert mehrfach, dass die Ermittlung vom Auto ausging und nicht vom Namen der nun angeklagten Antifaschistin.
Ich bin ja kein Fachmann – die Ignoranz gegenüber der genutzten Technik und die Auswirkungen auf Ermittlungsergebnisse
Die Verteidigung geht nochmal sehr viele Schritte PHM Schülerts Ermittlungen zurück. Wie war das doch gleich mit der Farbe? Wie konnte PHM Schülert diese eingrenzen und welche technischen Parameter hatte er dabei berücksichtigt? Wie sei die Ermittlungsarbeit dokumentiert worden?
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Das Farbprofil der Kamera/ Bilder vom Innenraum - hat er nicht berücksichtigt.
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Das Farbprofil des Monitors, auf dem er die Bilder in Augenschein nahm – hat er nicht berücksichtigt.
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Das Farbprofil des Druckers, mit dem er zum Vergleich zwischen Original und aufgehellter Version eines der beiden ausdruckte – um sie nebeneinander halten zu können – hat er nicht berücksichtigt.
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Pixelwerte Abgleichen und dokumentieren – hat er nicht gemacht.
Denn im augenscheinlichen Vergleich der Farben, zwischen originaler Datei und aufgehellter Version, zwischen digitaler Ansicht und dem gedruckten Pendant, da erschienen ihm die Farben authentisch. Außerdem habe er bei seinen Abgleichen lediglich die lackierte Säule betrachtet. Eine Veränderung aller Farben, durch die Aufhellung, sei ihm nicht ins Auge gefallen und somit hat er diese auch nicht überprüft. Generell sei ihm aber bekannt, dass von Gerät zu Gerät Unterschiede in der Farbdarstellung vorkommen.
Wie Sie sehen, sehen Sie … ja was denn eigentlich?!
Also los zu Inaugenscheinnahme, vorne beim Senat. Nach Dafürhalten der Verteidigung lässt sich durchaus feststellen, dass die Farben sich insgesamt veränderten. So erkenne sie auch bei einem anderen lackierten Bauteil einen Blaustich, in der aufgehellten Version, während dieser im Original nicht festzustellen sei. Die Vertreter*innen der Generalbundesanwaltschaft – heute zu zweit erschienen Bundesanwältin Geilhorn und Bundesanwalt Vogler - monierten im Verlauf der Befragung immer wieder mal das Vorgehen der Verteidigung.
Die Feststellung, dass anscheinend die Farbdarstellung des gesamten Bildes durch die Aufhellung derart beeinflusst sein, dass auch zumindest ein anderes Bauteil nun bläulich erschien, raubte Frau OStAin Geilhorn jedoch den letzten Nerv. Ohne sich an die Etikette des Hauses zu halten rief sie, deutlich für alle zu hören, in die Befragung des Zeugen, durch dier Verteidigung hinein: „Da war der Wunsch wohl die Mutter des Gedanken!“. Worauf die Verteidigung eher nüchtern entgegnete, dass dies offensichtlich auf Seiten der Vertreter*innen der GBA der Fall sei.
Das Ziel und der (vernachlässigbare) Weg
Auch die Beantwortung der letztgenannten Frage, nach der Dokumentation seiner Ermittlungsschritte, ließ aufhorchen. PHM Schülert habe händisch an der Tabelle von Hartmann gearbeitet. Alle handschriftlichen Notizen, die er sich im Verlauf seiner Arbeit machte, schredderte er, spätestens nach dem er im Mai 2022 seinen Ermittlungsbericht verfasste. Die gefilterten Listen, mit deutlich weniger Autos – egal ob 513, 163, 81 oder 7 – wurden nicht gespeichert. Weder separat, noch als ergänzende Mappen in der ursprünglichen EXCEL-Tabelle. Er selbst habe keinerlei digitale Dateien aus dem Vorgang vorliegen. Seine Ergebnisse wurden ausschließlich bei Hartmann gespeichert. Alle ermittelten Fahrzeuge müssten folglich in der 18.000 Eintragung umfassenden KBA-Datei erneut herausgesucht werden, um alternative Ermittlungshypothesen zu verfolgen.
Von einem 18.000er Datensatz zur nicht gelungenen Überprüfung von einem einzigen Fahrzeug – in „nur“ 14 Monaten
Auch wie viel Arbeit in seine Ermittlungsarbeit geflossen sei, könne er nicht sagen. Nachdem Hartmann am 18.02.2021 in einer Dienstbesprechung von einer möglichen Spur, den Bildern aus dem Innenraum eines mutmaßlichen „Ausspähfahrzeugs“, berichtete, ging die Ermittlung in dieser Sache ca. drei Wochen später an PHM Schülert über. Bis zur Identifizierung des Fahrzeuges habe er in etwa zwei bis drei Wochen Arbeitszeit benötigt – die allerdings nicht am Stück aufgebracht worden sei. Er bearbeite parallel verschiedene Vorgänge und spätestens ab der Ermittlung konkreter Firmenfahrzeuge sei die Arbeit immer wieder durch Warteschleifen unterbrochen worden.
Seine drei- bis viermonatige Abwesenheit auf der Dienststelle im Sommer 2022, die er nicht näher erläutern wollte, zog den Vorgang erheblich in die Länge. Denn niemand übernahm seine Aufgabe. Der ehemalige Arbeitgeber der angeklagten Antifaschistin wurde erstmals im Januar 2022 angeschrieben, also ca. zehn Monate nach dem Beginn PHM Schülerts Ermittlungsarbeit. Ihr Ende fand sie dann im Mai 2022 – mit der Erstellung seines Ermittlungsberichtes und dem Befinden des Hauptsachbearbeiters, dass die Nachtverfolgung eines von sehr sehr vielen Ermittlungssträngen ausreiche. Dem fehlenden Auto, der damit nicht abgeschlossenen Ermittlung und all den anderen Möglichkeiten und Lücken zum Trotz.
PHM Schülert als Protokollant bei einer polizeilichen Befragung und die Naziaktivitäten von Cedric Scholz
Da der Verteidigung die Möglichkeit eingeräumt wurde PHM Schülert zu verschiedenen Ermittlungsangelegenheit im Antifa-Ost-Komplex zu befragen, wollte sie thematisch zu einer polizeilichen Vernehmung von Paul Döhring übergehen. Diese hatte im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung in Dessau-Roßlau zwischen Scholz + Kameraden mit Antifaschist*innen stattgefunden. Doch PHM Schülert war darauf nicht vorbereitet. Der Versuch der Befragung durch die Verteidigung musste abgebrochen werden. Die Sitzung pausiert und PHM Schülert konnte sich, das durch ihn angefertigte Vernehmungsprotokoll durchlesen. Nach einer knappen dreiviertel Stunde wurde die Befragung fortgesetzt. PHM Schülert gab zu verstehen, dass er ausschließlich als Protokollant, dieser einen Vernehmung, in diesem Ermittlungsvorgang einbezogen worden war. Wolle man mehr darüber erfahren, müsse man sich an Hartmann wenden. Durch einen Vorhalt aus den Akten wurde lediglich einmal mehr unterstrichen, dass die extrem rechte Einstellung von Cedric Scholz, sowie sein Aktivismus, im Fußballverein TSV 1913 Kühren bekannt waren. Der Aussage Döhrings nach, sei die Haltung anderer Vereinsmitglieder zu Scholz unterschiedlich. Mehreren Spielberichten auf Fußball.de nach zu urteilen, ist Cedric Scholz nach wie vor Mannschaftsmitglied und nimmt am aktiven Spielbetrieb teil.
Ende des 10. Prozesstages und Ausblick 11. Prozesstag
Als um kurz vor 12 ein weiteres Verteidiger*innenteam Fragen an PHM Schülert stellen wollte, unterbrach der vorsitzende Richter Kubista die Sitzung bis 13:00 für eine Mittagspause. Da der Tag schon durch mehrere Unterbrechungen – zumeist auf Wunsch der Verteidigung der angeklagten Antifaschistin zur Besprechung des weiten Vorgehens – gekennzeichnet war und ein nahes Ende der Befragung in Sicht war, stieß dieser Entschluss auf Unverständnis. Dieses steigerte sich noch, da das Gericht den Zeugen mit dem Ende der Pause entlassen hatte und das Ende des Prozesstages verkündete.
Weiter geht es am 13. Januar, 9:30 am Oberlandesgericht Dresden. Wie bereits geschrieben steht dann die Befragung von Cedric Scholz an. Sofern dieser bis dahin genesen ist. An diesem Tag hatte das Gericht ursprünglich den extrem rechten Steffen Kase als Zeugen geladen – und das obwohl dieser im Oktober 2024 starb. Die Sterbeurkunde erhielt das Gericht vom 6. auf den 7. Januar 2026. Kase war Teil der Auseinandersetzung am Bahnhof Dessau-Roßlau.
Du möchtest den Prozess solidarisch begleiten? Dann schau dir am besten vorher unser How-to-Einlass an.
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