Gemeinschaftlicher Widerstand – Bundesweite Kampagne gegen Repression

In diesem Jahr sollen Massenprozesse gegen Aktivist*innen beginnen, die im Juli 2017 gegen das Treffen der G20 auf die Straße gegangen sind. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat bereits gegen 37 Aktivist*innen rund um die Proteste am Rondenbarg Anklage erhoben – mindestens drei politische Massenprozesse stehen bevor. Ihnen wird die bloße Teilnahme an einer Demonstration zur Last gelegt. Deswegen werden sie unter anderem wegen „gemeinschaftlichem schweren Landfriedensbruch“ angeklagt. Eine Verurteilung würde einen massiven Angriff auf das Versammlungsrecht bedeuten. Bundesweit rufen Gruppen und Initiativen unter dem Motto „Gemeinschaftlicher Widerstand“ zu Protesten am Tag X, dem Samstag vor dem vor dem Prozessauftakt zu den G20-Protesten am Rondenbarg auf.

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Tag X – Gemeinschaftlicher Widerstand

Dezentraler Aktionstag gegen Repression
am Samstag vor dem Prozessauftakt zu den G20-Protesten am Rondenbarg

Im Juli 2017 haben wir uns international und spektrenübergreifend zu Zehntausenden nach Hamburg aufgemacht, um lautstark und entschlossen gegen das Gipfeltreffen der zwanzig wirtschaftlich und politisch mächtigsten Staaten der Welt zu protestieren. Wie bei anderen Zusammenkünften bürgerlicher Regierungen, autoritärer Regime und kriegsführender Militärblöcke haben wir es nicht hingenommen, dass sie ungestört ihre wirtschaftlichen und geopolitischen Interessen aushandeln können. Wir sind auf die Straße gegangen gegen die kapitalistischen Verhältnisse, die auf Unterdrückung und Ausbeutung beruhen und für den Tod von Millionen Menschen verantwortlich sind.

Wir sind dem Treffen der G20 entschlossen entgegengetreten. Wir haben uns dabei weder von Verbotszonen noch von massiver Polizeigewalt abschrecken lassen. Wir haben und werden weiterhin gemeinsam unsere Kämpfe für eine klassenlose, antikapitalistische Gesellschaft ohne Patriarchat, Rassismus, Faschismus und Klimakrise auf die Straße tragen.

Wie sich bereits im Vorfeld ankündigte, setzt(e) der Staat wieder einmal auf Repression: dutzende Hausdurchsuchungen, Entziehung der Akkreditierung von Journalist*innen, Campverbote, Zerschlagung der Welcome-to-Hell-Demo, Verbot von Indymedia Linksunten, sechs Öffentlichkeitsfahndungen mit über 400 Personenbildern, Kriminalisierung von Protesten, die zu etlichen Strafverfahren und Verurteilungen geführt hat. Seit Dezember 2018 läuft gegen fünf Aktivist*innen das Elbchaussee-Verfahren. Loïc, einer der Betroffenen, ist im Dezember 2019 nach 17 Monaten unter Meldeauflagen aus der U-Haft entlassen wurden. Der Prozess gegen alle Angeklagten geht weiter.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat nun auch gegen 37 Aktivist*innen rund um die Proteste am Rondenbarg Anklage erhoben – mindestens drei politische Massenprozesse stehen bevor. Am Morgen des ersten Gipfeltages brachen hunderte Menschen auf, um die Zufahrtswege zum Austragungsort zu blockieren. Im Gewerbegebiet Rondenbarg attackierten Polizeieinheiten ohne Vorwarnung einen Demonstrationszug. Bei diesem Angriff wurden 14 Demonstrierende schwer verletzt und mussten im Krankenhaus behandelt werden. Bei einigen kam es zu bleibenden Verletzungen, deren Behandlung noch andauert. 59 weitere Aktivist*innen wurden festgenommen. Fabio saß fast fünf Monate in Untersuchungshaft. Gegen 19 soll das Verfahren aufgrund des damaligen Alters unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Ihnen wird gemeinschaftlicher schwerer Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamt*innen, Sachbeschädigung und Bildung bewaffneter Gruppen vorgeworfen. Wie auch beim Elbchaussee-Prozess geht es um keine individuellen Handlungen der Aktivist*innen. Gegenstand der Anklageschrift ist die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Handlung. Hierbei wird sich auf einen gemeinsamen Tatplan in Verbindung mit den Blockaden verschiedener „Finger“ am Freitagmorgen berufen. Eine Verurteilung würde einen massiven Angriff auf das Versammlungsrecht bedeuten.

Unmittelbar vor dem G20-Gipfel wurden Strafgesetze verschärft, wozu unter anderen die Paragraphen 113 „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ und 114 „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte“ gehörten. Eineinhalb Jahre später folgte die Forderung eines Verbots der Roten Hilfe. Angriffe auf selbstverwaltete Zentren, die Ausweitung polizeilicher Befugnisse und die Repression anlässlich des G7 in Biarritz vergangenen Sommer reihen sich hierin ein. Die Gemeinnützigkeit globalisierungskritischer und antifaschistischer Gruppen, wie Attac und der VVN-BdA, wird aberkannt. Von massiver Repression ist auch die kurdische Bewegung betroffen. Zahlreiche kurdische Genoss*innen werden aufgrund des Paragraphen 129b „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ kriminalisiert und inhaftiert. Auch Verbote von Fahnen und Symbolen, wie der YPG und YPJ, führen bundesweit immer wieder zu Strafverfahren.

Diese Entwicklungen nehmen wir nicht einfach hin. Bleiben wir gemeinschaftlich widerständig und stellen wir uns der massiven Repression geschlossen entgegen.

Lasst uns durch dezentrale Aktionen am Samstag vor dem Rondenbarg-Prozessauftakt zeigen, dass wir uns weder vereinzelt angreifen, noch spalten, noch kriminalisieren lassen. Diesem System mitsamt seiner Repression antworten wir mit praktischem Widerstand.
 

  • Solidarität mit allen emanzipatorischen Kämpfen!
  • Freiheit für die Gefangenen! Stopp aller Verfahren!
  • Unsere Solidarität gegen ihre Repression!
  • United We Stand!

 

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