„Fatales Zeichen, wenn Protest verhindert werden soll“
Die Stadt Gießen hat mehrere Gegendemos in der Nähe der Gründungsveranstaltung der rechtsradikalen AfD-Jugend verboten. Die Anmelder wehren sich dagegen vor dem Verwaltungsgericht und kritisieren massive Einschränkungen der Versammlungsfreiheit.
Am kommenden Wochenende hat die AfD-Jugend vor, sich auf dem privaten Messegelände der hessischen Stadt Gießen neu zu gründen. Dazu hat die Nachfolgeorganisation der als rechtsextrem eingestuften „Jungen Alternative“ auch zahlreiche Vertreter aus parteinahen rechtsextremen Netzwerken eingeladen.
Gegen die Gründungsveranstaltung gibt es antifaschistische Proteste, zu denen aus dem gesamten Bundesgebiet mobilisiert wird. Tausende Menschen werden erwartet, breite politische Bündnisse bis ins bürgerliche Lager rufen zum Widerstand auf. Mehr als 200 Busse mit Demonstrierenden sollen aus dem ganzen Land in die hessische Universitätsstadt fahren, auch Blockaden der Anfahrtswege der Rechtsradikalen sind angekündigt.
Faktische Demonstrationsverbotszone geplant
Bislang war geplant, dass die Proteste auf der Westseite der Stadt in der Nähe des Messegeländes stattfinden. Die Versammlungsorte hatte die Stadt Gießen laut einem Bericht der dpa selbst den Anmeldern vorgeschlagen. Laut dem Bericht hat der Deutsche Gewerkschaftsbund dort zwei Kundgebungen und die Partei die Linke eine Kundgebung angemeldet. Es gab zudem noch weitere Demonstrationen und Mahnwachen, die dort stattfinden bzw. hinziehen sollten.
Doch die Stadt Gießen hat nun die gesamte Westseite der Stadt zur demonstrationsfreien Zone erklärt – aus angeblichen Sicherheitsgründen. Sie beteuert gleichzeitig, dass es sich nicht um Versammlungsverbote oder eine allgemeine Verfügung handele. Jeder einzelne Anmelder erhalte eine individuelle Bearbeitung und Verfügung, so die Pressesprecherin der Stadt gegenüber netzpolitik.org. Faktisch bedeuten diese Verfügungen aber, dass in der Nähe der rechtsradikalen Veranstaltung keine Gegenproteste stattfinden können.
Sowohl die Linke wie auch der DGB wehren sich vor dem Verwaltungsgericht Gießen gegen die Verlegung der Kundgebungen in weite Ferne der Messehallen. Wann die Eilanträge entschieden werden, ist laut der dpa noch nicht bekannt.
„Fatales Zeichen, wenn der Protest verhindert werden soll“
„Unsere Versammlung wird gezielt weg von der Hessenhalle verlegt – also weg aus Sicht- und Hörweite der AfD-Jugend“, sagt Natalie Maurer, Kreisvorsitzende der Linken in Gießen, gegenüber netzpolitik.org. „Das ist ein schwerer Eingriff in ein zentrales Grundrecht.“ Weil die Stadt keine tragfähige Gefahrenprognose geliefert habe, sowie mit falschen Behauptungen und formellen Fehlern agiere, habe die Linke einen Eilantrag gegen diese Verfügung eingereicht. „Wir als Linke Gießen verteidigen damit nicht nur unsere eigene Versammlung, sondern das Recht aller Menschen, sichtbar und wirksam gegen Faschismus und die extreme Rechte zu demonstrieren“, so Maurer weiter.
Desiree Becker, Landesvorsitzende der Linkspartei in Hessen, hält es für ein fatales Zeichen, wenn jetzt Kundgebungen vor Ort untersagt würden durch unbegründete Eingriffe. Sie fordert: „Die Beschränkungsverfügungen müssen zurückgenommen werden.“
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Ergänzungen
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