Pressemitteilung zum Prozess gegen zwei Berliner Antifaschisten

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Abstract: 
Antifaschisten erst schwer verletzt und dann auf der Anklagebank

Am 8. und 15. Dezember kommt es am Amtsgericht Tiergarten (Turmstraße 91) zum Prozess gegen zwei Antifaschisten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung vor. Die Anklage ist das Ergebnis einseitiger Ermittlungen, die rechte Gewalt verharmlost und Betroffene zu Tätern macht.

Zu den Hintergründen:

Am 18. April 2024 kam es im Prenzlauer Berg zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Kader der Neonazi-Partei III. Weg Leander Schultze und Antifaschisten. Schultze eskalierte die Situation, zog ein Messer und stach auf zwei Antifaschisten ein – u. a. in Herzgegend und Nähe der Oberschenkelarterie. Aufgrund der Waffen- und Kampfsporterfahrung von Schultze ist von einer Tötungsabsicht auszugehen. Die beiden Antifaschisten mussten notoperiert werden und mehrere Tage im Krankenhaus verbringen.

Der Tötungsversuch ist ein Höhepunkt der Eskalation rechter Gewalt in Berlin. Seit Monaten fällt der III. Weg verstärkt durch gewalttätige Angriffe auf politische Gegner*innen, Migrant*innen und LGBTQIA+ auf. Hierzu zählen unter anderem der Angriff auf Teilnehmende des Berliner CSD am 27.7.23, der Überfall auf Anreisende zu einer antifaschistischen Demonstration am Ostkreuz am 6.7.24 und der Angriff auf eine linke Kneipe in Friedrichshain am 29.5.25, an welchem Schultze vermutlich beteiligt war (siehe: https://www.ausdemweg.net/29-mai-2025-iii-weg-provokation-in-friedrichshain/). Regelmäßig trainieren Schultze und der III. Weg für den rechten Straßenkampf, so auch am 13.7.24 im Stadtpark Lichtenberg. Als die Polizei das Training auflöste, stellte sie neben Pfefferspray und Quarzhandschuhen auch Messer sicher (siehe: https://www.ausdemweg.net/13-07-2024-kampfsporttraining-im-stadtpark-lichtenberg/).

Trotz dieser Tatsachen ermittelte die Staatsanwaltschaft nach der Auseinandersetzung am 18.4.24 nur gegen die Antifaschisten. Es kam zu Hausdurchsuchungen und Haftbefehlen. Der Neonazi Schultze wurde hingegen bis heute nicht vernommen und zum Verfahren als Nebenkläger zugelassen. Dadurch könnte er Zugriff auf persönliche Daten der Angeklagten erhalten. Bereits zuvor waren durch die Staatsanwaltschaft unzureichend geschwärzte Akten an Schultzes Nazianwalt Matthias Bauerfeind gelangt. Bauerfeind ist selbst Mitglied des III. Weg, weshalb er laut Bundesverwaltungsgericht nie Rechtsreferendar (und damit Anwalt) hätte werden dürfen. Gericht und Staatsanwaltschaft gefährden so Leib und Leben der Antifaschisten.

Höhepunkt der einseitigen Ermittlungen ist die Anklage der Staatsanwaltschaft. Sie ignoriert zentrale Fakten und verharmlost rechte Gewalt. So werden die schweren Verletzungen der Antifaschisten nicht einmal erwähnt. In ihrem politisch motivierten Verfolgungseifer hat die Staatsanwaltschaft gar eine Verhandlung am Landgericht gefordert, mit der Begründung einer erwarteten Strafe von mehr als 4 Jahren Haft. Das Landgericht jedoch dämpfte diesen Eifer und verwies den Fall an das Amtsgericht.

Wir stellen uns entschieden gegen die einseitigen Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft. Wir sagen: Solidarität mit den verletzten Antifaschisten! Schluss mit der Verharmlosung von Neonazi-Gewalt!

P-Berg gegen Nazis
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