Prozessbericht 1. Prozesstag: „Wir haben ein Verabredung“

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Am Montag, den 27.05.2024, begann der Prozess vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten gegen unsere beiden Gefährt*innen, denen vorgeworfen wird, sich zu einer Brandstiftung verabredet zu haben.

In Solidarität mit den Angeklagten und weil wir alle eine Verabredung haben, fand zwei Stunden vor Prozessbeginn eine Kundgebung am Haupteingang des Gerichtsgebäudes statt.

 

Dass sich bis zu 70 Leute dort versammelt haben, um hinter den Gefährt*innen zu stehen und die Repression und Vereinzelung zurückzuweisen, hat uns sehr gefreut und auch ein bisschen überwältigt.
Am Ende konnten nur 24 Personen in den Gerichtssaal, aber die Angeklagten bedanken sich bei allen, die sie an diesem Tag begleitet haben!

In Redebeiträgen wurde die Legitimität und Notwendigkeit widerständiger Organisierung und Praxis verteidigt und zur Solidarität mit angeklagten oder gesuchten Gefährt*innen aufgerufen. Repression lässt sich nicht isoliert betrachten und so freuen wir uns, dass sich viele Gruppen und Individuen mit eigenen Inhalten an der Kundgebung beteiligten. Es gab Beiträge bzw. verlesene Texte von: Rote Hilfe OG Berlin, Kampagne "NS-Verherrlichung stoppen!" & Soligruppe Free the Budapest Two, Collective for Anarcha Queer Feminism, Stop Arming Israel, a Gambian Activist, Palestine at the Forefront, Free Benni und Parkbank Solikreis.

Zum Ende kam noch der RBB mit seiner Kamera zur Kundgebung, bis sich einige entschieden, der penetranten Filmerei einige Regenschirme entgegen zu halten. Sie wurden dann vor dem Publikum in den Saal gelassen, um die Gesichter der Angeklagten abzufilmen, was ihnen genauso wenig gelang, wie nach dem Prozess, als sie ihnen im Flur auflauerten. Es gab zum Glück aufmerksame Besucher*innen, die ihnen mit Jacken und Schirmen die Sicht nehmen konnten.

Da vom Gericht keine Sicherheitsverfügung für den Prozess erlassen wurde, konnten alle Zuschauer*innen den Saal betreten, ohne dass die Ausweise kopiert wurden oder persönliche Gegenstände abgegeben werden mussten.

Die Verhandlung

Zu Beginn verlasen die Anwältinnen einen Antrag auf Nichtverlesung der Anklageschrift.

Sie wiesen darauf hin, dass die Verabredung nur dann strafbar sei, wenn sie auf ein Verbrechen (Mindeststrafe 1 Jahr) ausgerichtet sei. Sie führten aus, dass die Ermittlungsbehörden sich auf dieses Verbrechen in Form der These der Brandstiftung festlegten, nachdem sie die Personalien der beiden geprüft und diese der linksradikalen Szene zugeordnet hatten. Die vorherige These der Sachbeschädigung wurde verworfen und damit die Anklage nach diesem Paragraphen erst möglich.

Die Behörden hätten ihre These noch am Tag der Festnahme an die Presse weiter gegeben, so dass die BZ bereits vor den Verteidiger*innen über polizeiliche Ermittlungen informiert worden sei.

Die Anwältinnen erklärten weiter, dass sich die Anklageschrift auf Beweise stütze, die nicht existierten.
So wird von der Staatsanwaltschaft behauptet, an einem aufgefundenen Kanister und einem Rucksack seien DNA Spuren des Angeklagten gefunden worden. Laut den Labor-Auswertungen handelt es sich jedoch am Rucksack um eine Mischspur, deren Verursacher*innen nicht eindeutig zuzuordnen sind und am Kanister um die Spur einer unbekannten Person.

Dass die Staatsanwaltschaft unter Verwendung falscher Fakten ihre These festschreibe, sei geeignet, alle weiteren Verfahrensschritte derart zu beeinflussen, dass ausschließlich Beweise gesucht würden, die mit der Arbeitsthese des LKA übereinstimmten und Informationen die dieser widersprechen, ignoriert würden.

Nach kurzer Beratung wurde der Widerspruch vom Richter erwartungsgemäß zurück gewiesen. Die Staatsanwältin Kaselow verlas daraufhin die sehr knappe Anklageschrift.

Zum Schluss beantragte die Verteidigung zum wiederholten Male die Aufhebung der Haftbefehle und nachdem der vorsitzende Richter sich offenkundig nicht mal daran erinnern konnte, dass diese immer noch fortbestanden hatten und auch die Staatsanwaltschaft keine Argumente mehr vorbringen konnte, wurden beide Haftbefehle nun endlich aufgehoben. Die zwei müssen somit nicht mehr wöchentlich zur Bullenwache!

Am Donnerstag, den 6.6., findet der 2. Prozesstag ab 9:15 Uhr im Amtsgericht (Raum 105) statt. Es sind etliche Bullen geladen, die die Festnahme damals durchgeführt haben.

Kommt gerne vorbei und vergesst euren Ausweis nicht.

 

Raumänderungen und Weiteres auf verabredet.noblogs.org

 

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