Haftantritt eines Gefährten

Themen: 
Regionen: 

Am 15 Juli wird unser anarchistische Gefährte eine Haftstrafe antreten. Das Schweizer Bundesgericht hat Anfang des Jahres 2019 das Urteil des Appellationsgerichts in Basel von 18 Monate unbedingter Haft wegen „qualifizierter Sachbeschädigung“ und „Gewalt und Drohung gegen Beamte“ bestätigt. Die beiden Vorfälle ereigneten sich in den Jahren 2010 und 2013.
Bei dem Gefährten stehen nebendem noch weitere Strafverfahren an.

Diejenigen, die gegen diese Welt der Mächtigen kämpfen, ihnen auf den Zehen rumtreten oder der Gesellschaft lästig sind, stehen immer unter der Bedrohung der staatlichen Einsperrung. Der Knast kann eine reale Konsequenz sein, wenn wir unsere anarchistische Ideen leben und verwirklichen wollen. Auch wenn wir diese Bedrohung in unserem Alltag unterschiedlich beissend verspüren und wir unterschiedlich damit umgehen, zeigt sie sich immer wieder in ihren verschiedenen Formen.

Der Haftantritt kommt nicht aus dem Nichts. Menschen mussten und müssen sich konkret mit den praktischen Auswirkungen des Knastes konfrontieren und darin Entscheidungen treffen.
Auch er, der sich bis anhin (meistens) auf freien Fuss befand, stand vor dieser Herausforderung. Und er steht damit nicht allein da, täglich werden Menschen in die verschiedensten Formen der Einsperrung oder Klandestinität gedrängt. So befindet sich beispielsweise ein weiterer Mitstreiter seit Monaten in der Untersuchungshaft in Zürich, andere warten auf die Weiterführung des Verfahrens der „Basel 18“, wo ebenfalls hohe Strafen ausgesprochen wurden. Auch jenseits der Alpen sind zahlreiche Anarchist*innen bei fünf Operationen vom Staat entführt worden. Im Norden wird seit Wochen über die Mittäterschaft einiger Individuen am Protest gegen den G20-Gipfel 2017 verhandelt.

Staatliche Repression gegen Subversive hat viele Ziele. Eines davon ist wohl, dass die Repression ihre Gegnerschaft in eine isolierte Position auf dem sozialen Kampfterrain treiben will und sich der Konflikt in einen exklusiven Kleinkrieg, zwischen dem Staat und seinen Kontrahent*innen, entwickeln kann.

Um diesem Mechanismus entgegen zu treten, können wir Netze bilden, einen diffusen und unberechenbaren Kampf gegen diese scheussliche Welt aufnehmen und weiterführen. Solidarisches Handeln geht über jeden Knast hinaus und beschränkt sich nicht nur auf unsere eingeschlossenen Gefährt*innen.

In der Vergangenheit sowie in der Zukunft hat die individuelle Unterstützung eine wichtige Bedeutung für die Betroffenen, damit sie ihre projektuellen Ideen umsetzen können, damit sie existenziell und sozial nicht untergehen.

Solidarität kann in tausenden Formen Gestalt annehmen. Denken wir sie jenseits von Personifizierungen, sondern als weiteres Mittel um die soziale Isolierung zu durchbrechen.

Handeln wir selbstbestimmt, direkt & kreativ!

Lizenz des Artikels und aller eingebetteten Medien: 
Creative Commons by-sa: Weitergabe unter gleichen Bedingungen