Neues Polizeigesetz beschlossen: Der NRW-Trojaner kommt

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Der nordrhein-westfälische Landtag hat eine Reform des Polizeigesetzes beschlossen, das Ermittlern die Quellen-TKÜ und mehr Videoüberwachung erlaubt.

Mit breiter Mehrheit hat sich der nordrhein-westfälische Landtag am Mittwoch dafür ausgesprochen, die Befugnisse von Strafverfolgern vor allem im Kampf gegen den Terrorismus deutlich zu erweitern. Für die lange umstrittene Reform des Polizeigesetzes stimmte neben der aus CDU und FDP bestehenden Koalition auch die SPD, nachdem Schwarz-Gelb noch einige Korrekturen zugesagt hatte. Nur die Grünen lehnten die Initiative ab, mit der Ermittler künftig etwa mit richterlicher Erlaubnis per Staatstrojaner Internet-Telefonate überwachen und Nachrichten von Messenger-Diensten wie WhatsApp auslesen dürfen. Die AfD enthielt sich.

Online-Durchsuchungen noch etwas eingeschränkt

Während die Regierung der Polizei auch eine Lizenz für heimliche Online-Durchsuchungen geben wollte, hat die Koalition im Landtag diese mit ihrem Änderungsantrag auf das Abgreifen "laufender" Telekommunikation beschränkt. Die Maßnahme ist zulässig zur Abwehr einer "gegenwärtigen Gefahr" für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes sowie für Leib oder Leben einer Person. Auch wenn Ermittlern konkrete Anzeichen vorliegen, dass jemand "innerhalb eines übersehbaren Zeitraums auf eine zumindest ihrer Art nach konkretisierte Weise eine terroristische Straftat" begehen wird, kann sie den Staatstrojaner in Position bringen.

Mit dieser Quellen-Telekommunikationsüberwachung soll es den Ordnungshütern möglich werden, auch auf kryptografisch geschützte Kommunikation vor einer Ver- oder nach einer Entschlüsselung direkt auf Endgeräten der Zielperson zuzugreifen. Eingeschlossen sind Übermittler von Mitteilungen für einen Verdächtigen oder Personen, die diesem ihre Anschlüsse, Smartphones oder Rechner zur Verfügung stellen. Berufsgeheimnisträger wie Geistliche, Abgeordnete, Ärzte oder Rechtsanwälte bleiben außen vor.

 Mehr Videoüberwachung

Die Polizei darf terroristische Gefährder zudem künftig mit elektronischen Fußfesseln überwachen. In Extremfällen kann das Tragen eines solchen Ortungsinstruments auch bei Sexualstraftätern, Stalkern oder in schweren Fällen häuslicher Gewalt angeordnet werden. Die Videoüberwachung wird ausgeweitet: Bisher durften Kameras nur an öffentlichen Plätzen angebracht werden, an denen bereits Verbrechen stattgefunden habe. Künftig reichen Anhaltspunkte aus, "dass dort Straftaten von erheblicher Bedeutung verabredet, vorbereitet oder begangen werden".

Zulässig wird ferner eine "strategische Fahndung" ohne konkreten Verdacht. Ordnungshüter dürfen Menschen so anhalten und nach ihrem Ausweis fragen oder sich Taschen beziehungsweise den Kofferraum eines Autos zeigen lassen, wenn ein Anlass wie eine Einbruchserie in einer Gegend besteht. Wer sich weigert, seine Identität feststellen zu lassen, kann statt zwölf Stunden fortan sieben Tage festgehalten werden. Maximal darf die Polizei Gefährder mit Verlängerung vier Wochen in Gewahrsam nehmen. Bisher liegt die Grenze hier bei 48 Stunden. Bis Ende 2022 soll die Regierung das Gesetz evaluieren lassen.

Kritiker sprechen von geschürten Ängsten

Bei einer parlamentarischen Anhörung hatten Experten im Vorfeld unter anderem verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Initiative vorgebracht. Tausende Demonstranten trugen wiederholt ihren Protest auf die Straße. Der "grottenschlechte" Entwurf bringe tiefe Eingriffe in die Grundrechte mit sich, beklagte die Grüne Verena Schäffer bei der abschließenden Lesung. Die Regierung habe Ängste in der Bevölkerung geschürt, obwohl die Zahlen in der Kriminalstatistik von NRW rückläufig seien. Der Staat dürfe sich nicht zum Hacker machen, sodass die Fraktion eine Verfassungsbeschwerde prüfe. In Ländern wie Baden-Württemberg oder Hessen haben die Grünen allerdings mit für die Einführung von Staatstrojanern gestimmt.

 

Marc Lürbke unterstrich im Namen der FDP-Fraktion, dass die Sicherheit im Land verbessert werde, Bürgerrechte aber gewahrt blieben. Hartmut Ganzke (SPD) lobte, dass das ursprüngliche Papier in intensiven Verhandlungen entschärft worden sei. Innenminister Herbert Reul (CDU) wertete den tags zuvor erfolgten Anschlag in Straßburg als Zeichen, dass die Terrorgefahr real sei. Mit den beschlossenen Maßnahmen könne die Polizei endlich gegen terroristische Gefährder vorgehen, "bevor die Bombe explodiert ist". Das Sicherheitsgesetz sei in erster Linie ein Anti-Terror-Paket, ziele aber etwa auch auf Hooligans oder Pädophile ab. (mho

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