HH: 3.Verhandlungstag des §129b-Verfahren gegen Erdal Gökoğlu vom 15.6.2018

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Am 7.6. begann das §129b-Verfahren Erdal Gökoğlu vor dem OLG Hamburg unter dem Vorsitzenden Richter Saykurth.

 

Heute am15.6.2018 musste nach 10 Minute  die Verhandlung abgebrochen werden, weil Erdal einen Migräneanfall erlitt.

 

Wir denken dieser Anfall ist eine Folge der Isolationsfolter oder/ und Wernicke-Korsakoff-Syndrom. Als Symptome können z.B. Amnesie und Ataxie (Störungen der Bewegungskoordination) auftreten.

 

Erdal befand sich in türkischen Knästen von 1995 -2001.

 

Seit Ende Dezember befindet  sich Erdal im Hamburger Untersuchungsgefängnis in Totalisolation:

 

Er ist 23 Stunden am Tag in seiner Zelle und er ist während des Hofgangs nur eine Stunde alleine an der „frischen Luft“.

 

Am 1.Prozesstag stellte Erdal einen Antrag auf Aufhebung seiner Isolation, was das Gericht aber ignorierte.

Prozesstermine gegen Erdal:

 

Beginn jeweils um 9:00 Uhr

 

22., 25., 29.06.,

 

05., 06., 09., 10., 19., 20.07.,

 

20., 21., 27., 28.08.,

 

13., 14., 20., 21., 27., 28.09.,

 

Sievekingsplatz 3, 20355 Hamburg (U-Bahn Messehallen)

 

Solidarität mit Musa Aşoğlu und Erdal Gökoğlu!

 

Jeden Donnerstag gibt es seit Januar 2017 eine Knastkundgebung für Musa.

 

Musa ist ebenfalls ein Revolutionär aus der Türkei, der im Dezember 2016 in Hamburg verhaftet wurde und der seit Januar dieses Jahres ebenfalls wegen §129 b vor dem OLG Hamburg der Prozess gemacht wird.

 

Seit der Inhaftierung von Erdal in Hamburger Untersuchungsgefängnis veranstalten wir die Kundgebung auch für ihn.

 

Obwohl Erdal und Musa sich im selben Knast befinden, haben sie auf Grund der Isolationsfolter keinen Kontakt.

 

Wir fordern deshalb auch ihre Zusammenlegung!

 

Isohaft ist Folter!

 

Zusammenlegung sofort!

 

Freiheit für Musa Aşoğlu und Erdal Gökoğlu!

 

Freiheit für alle politischen Gefangenen!

 

Weg mit dem Paragraphen §129 !

 

Revolutionär zu sein ist kein Terrorismus, sondern eine Pflicht!

 

 

Schreibt Erdal Gökoğlu und Musa Aşoğlu:

 

Holstenglacis 3, 20355 Hamburg

 

 

Monatlich jeden 3. Donnerstag, also am 21.6.,19.7., 16.8..., gibt es im Rahmen des Freiheitskomitee für Musa Aşoğlu und Erdal Gökoğlu ein leckeres Essen und neue Infos zu den Prozessen im Internationalen Zentrum B5, Brigttenstraße 5.

 

Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen, Hamburg

 

Zu den Hintergründen:

 

Zu den 129 b- Prozessen gegen Erdal Gökoğlu und Musa Aşoğlu

 

Der §129 b-Prozess (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland) gegen Erdal Gökoğlu begann am Donnerstag, den 7. Juni um 9:00 Uhr vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (OLG).

 

Deshalb gab es eine Stunde vorher eine Kundgebung vor dem Gericht, bei

der Beiträge zu diesen beiden Gefangenen auf deutsch und türkisch vorgetragen, sowie Musik von Grup Yorum gespielt wurde.

 

Wer ist Erdal Gökoğlu?

 

Erdal wird in dem §129 b-Prozess von der Bundesanwaltschaft Mitgliedschaft in der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) unterstellt.

 

Erdal Gökoglu ist ein Revolutionär aus der Türkei und wurde dort während seines Architekturstudiums im Juni 1995 verhaftet. Er befand sich bis Juli 2001 im Knast. Er überlebte mehrere Militäroperationen in türkischen Gefängnissen.

 

Am 26. September 1999 wurden in Ulucanlar (Ankara) seine gefangenen Genossen zu Tode gefoltert. Zehn von ihnen wurden massakriert. Erdal wurde von Kugeln der Armee verletzt. Das Militär glaubte, dass er tot sei und legte seinen Körper mit denen von 10 Gefangenen in die Duschräume des Gefängnisses.

 

Nachdem klar wurde, dass er noch am Leben war, deportierte ihn das Militär in das Burdur Gefängnis (Westtürkei). Am 5. Juli 2000 intervenierte die Armee mit Bulldozern im Gefängnis von Burdur, nachdem sich die politischen Gefangenen geweigert hatten, wegen der Misshandlungen, die sie auf dem Weg zum Gericht erlitten hatten, vor Gericht zu erscheinen.

 

Erdal Gökoglu wurde erneut vom Militär verletzt, während er noch immer an den Folgen des Angriff in Ulucanlar litt. Er wurde später in das Bursa Gefängnis deportiert. Als die Regierung die baldige Eröffnung von F-Typ Hochsicherheitsgefängnissen ankündigte, beteiligte sich Erdal an dem massiven Hungerstreik, bei dem Dutzende von Häftlingen ums Leben kamen. Am 19. Dezember 2000 intervenierte die Armee in 20 Gefängnissen vergeblich, um den Hungerstreik zu beenden und die Abschiebung von Häftlingen in F-Typ Gefängnisse zu organisieren. 28 Häftlinge wurden mit Gas, Schlagstöcken und Kugeln massakriert.

 

Erdal Gökoglu wurde schwer verletzt, blieb jedoch immer noch im Hungerstreik, obwohl er in das Gefängnis von Edirne F deportiert wurde. Nach mehreren Monaten des Hungerstreiks wurde Erdal Gökoglu zwangsweise in das Edirne Krankenhaus verlegt.

 

Auch heute noch leidet Erdal unter den Folgen dieser Intervention. Er hat das Wernicke-Korsakoff-Syndrom bekommen. Als Symptome können z.B. Amnesie und Ataxie (Störungen der Bewegungskoordination) auftreten. Im Jahr 2001 erhielt er deshalb gemäß Artikel 399 der Türkischen Strafprozessordnung (CMUK) eine sechsmonatige Freistellung aus medizinischen Gründen.

 

Im gleichen Jahr wurde Erdal von seinen Freunden aus dem Land gebracht, damit er eine angemessene medizinische Versorgung erhalten konnte. Im Jahr 2002 beantragte Erdal politisches Asyl in Belgien, seinem Antrag wurde im Jahr 2007 entsprochen.

 

Verhaftung in Polen

 

Am 24. Januar 2016, an der polnisch-deutschen Grenze bei Slubice (Frankfurt an der Oder), wurde Erdal auf dem Weg zur Hochzeit eines seiner Angehörigen verhaftet.

 

Auf der Grundlage eines internationalen Haftbefehls, der von der 4. Kammer des Istanbuler Assistenzgerichts wegen seiner angeblichen Mitgliedschaft in der illegalen marxistischen Bewegung DHKP-C ausgestellt wurde, war er von der Auslieferung in die Türkei bedroht. Erdal wird vorgeworfen, im Oktober 2001 in den Räumlichkeiten eines Studentenmagazins (Ülkemizde Gençlik) in Istanbul einen Vortrag gehalten zu haben.

 

Diese Auslieferung konnte auf Grund von internationaler Solidarität verhindert werden.

 

Die Rolle der BRD

 

Im November 2017 wurde Erdal in Belgien verhaftet und am 20.12.2017 nach der BRD ausgeliefert, obwohl er mit einem Hungerstreik dagegen protestierte.

 

Die BRD beweist ein weiteres Mal durch die Festnahme von Erdal, wie konsequent sie ihre Interessen als imperialistische Macht und als Unterstützerin reaktionärer Machthaber verfolgt.

 

In der BRD finden zahlreiche „Terrorismusprozesse“ statt und deswegen sind 19 Menschen zur Zeit inhaftiert.

 

Es besteht auf jeden Fall die Gefahr, das Erdal bis zu 10 Jahre in Isolation eingesperrt wird und danach in die Türkei ausgeliefert wird.

 

Der Prozessauftakt gegen Erdal Gökoğlu

 

Im Gegensatz zu dem Prozess gegen Musa wurde Erdals Verfahren von den Medien ignoriert. Lediglich ein freier Journalist verfolgte das Verfahren.

 

Die Einlasskontrollen waren sehr umfassend mit Körperscanner, Abtasten und Durchsuchen der Taschen. Allerdings mussten die Pässe nicht vorgelegt werden. Im Saal befand sich eine große Trennscheibe, die das Publikum von den Gerichtsbeteiligten trennt.

 

Anwesend waren trotz dieser Kontrollen zirka 50 solidarische Menschen, die Erdal mit Parolen und Klatschen begrüßten.

 

Ein ziviles Bullenpaar versuchten uns dabei zu beobachten und damit einzuschüchtern, zog sich aber nach seiner Enttarnung zurück.

 

Anfangs trug die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift vor, in der er angebliche Aktivitäten von Erdal vortrug, wie die Organisierung von Grup Yorum Konzerten, Kundgebungen, Schulungen und Demonstrationen, Gründung von Vereinen usw..

 

Damit werden alle diese politischen Tätigkeiten einer politisch-militärischen Organisation wie der „DHKP-C“ zugeordnet. Alle Aktivitäten einem bewaffneten Zusammenhang zuzuordnen, ist nichts Neues in der Widerstandsbekämpfung. In der BRD wurde z. B. in den achtziger Jahren das Engagement für die isolierten Gefangenen aus der RAF als „RAF-Tätigkeit“ durch den § 129 a verfolgt. Viele, die die Weggesperrten aus der Guerilla kontaktierten oder Öffentlichkeit zu ihnen herstellten, kamen dafür jahrelang in den Knast.

 

Vieles der Anklage basiert auf Aussagen des Kronzeuge und Verräters Alaattin Ateş.

 

 

Erdals Erklärung

 

 

Erdal befasste sich in seiner Prozesserklärung hauptsächlich mit der Isolationsfolter, die gegen ihn seit Anfang des Jahres 2018 im Hamburger UG exerziert wird.

Er ist 23 Stunden am Tag in seiner Zelle und er ist während des Hofgangs nur eine Stunde alleine an der „frischen Luft“.

 

Beim Verlassen seiner Zelle gibt es Alarm und der ganze Flur wird dann leer geräumt.

 

Als Erdal zufälligerweise beim Hofgang versuchte Kontakt zu einem Gefangenen aufzunehmen, in dem er nach der Uhrzeit fragte, wurde sein Hofgang sofort nach einer halben Stunde abgebrochen.

 

Er befindet sich in einer 2mal 4 Meter großen dunklen Zelle, in der kein Licht von draußen eindringt, also keine Sonne, so dass den ganzen Tag das Licht brennen muss.

 

Von seinem Zellenfenster aus kann er nur das Gerichtsgebäude und einen toten Vogel sehen.

 

Gespräche mit seinen Anwält*innen finden nur mit Trennscheibe statt.

 

Die ersten 6 Monate wurde ihn Telefonate mit seinen Angehörigen und Verteidiger*innen verwehrt.

 

Dreimal wurde ihm das TV verweigert sowie Stifte und Hefte viermal die Annahme verweigert, obwohl alles genehmigt war.

 

Da er kein Deutsch spricht, ist er zusätzlich isoliert, da alle Anträge im Knast in deutscher Sprache verfasst werden müssen. Er versucht diese Problem ansatzweise zu lösen, in dem er ein Türkisch-Deutsch Wörterbuch verwendet, um z.B. Kontakt zu solidarischen Menschen aus Deutschland herzustellen.

 

Die Teilnahme an einen Deutschkurs wurde ihm aber vom Gericht verweigert.

 

Obwohl er also totalisoliert ist, wurden ihn auch Bücher, die er für seine Prozessvorbereitung benötigt, nicht ausgehändigt. Zudem wurde ihm schon wieder ein Telefonat mit seiner Anwältin verweigert. Auf diese Maßnahmen hin begab er sich am 16. April in einen Hungerstreik, den er am 23. April 2018 erfolgreich beendete.

 

Erdal betonte, der Staatsschutzsenat beweist durch diese ganzen Schikanen, dass er bei ihm von einer Vorverurteilung bzw. Schuld ausgeht. Selbst nach bürgerlichen Recht ist das eigentlich ein Widerspruch. Die Bourgeosie bricht also wieder mal ihre eigenen Gesetze, wenn in diesem Fall Erdal seine in bürgerlichen Gesetzbuch verbrieften Rechte wahrnehmen will.

 

Die Isolation bezeichnete er als bewussten Angriff auf seine Person, um ihn zu zerstören.

 

Die BRD, die sich gerne als demokratischen Staat bezeichnet und für Menschenrechte ist, ist real ein Folterstaat.

 

Sie führt auch Kriege im Namen der „Menschenrechte“ für Kolonisierung und Unterdrückung.

 

Isolation ist ein Verbrechen, wo dieses Unrecht zum herrschenden Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.

 

Er wird weiter gegen Imperialismus und Faschismus kämpfen und fordert für sich ein gerechtes Verfahren sowie die Aufhebung der Isolationsfolter.

 

Erdal nimmt also die Haftbedingungen nicht widerstandslos hin, weil er kein Opfer der Verhältnisse ist, sondern ein Kämpfer, ein Revolutionär ist.

 

 

Das Gericht bleibt hart

 

 

Das OLG nahm das ganze nur zu Kenntnis, ignorierte alles was Erdal gefordet hatte, und ging zur Tagesordnung über, d.h. Beibehaltung der Vernichtungshaft und weiteres Interesse an einer drakonischen Verurteilung.

 

Im Selbstleseverfahren sollen 40 Dateien von den Verfahrensbeteiligten außerhalb der Gerichtsverhandlung gelesen werden, ohne das sie als Ganzes im Verfahren behandelt werden. Das sind überwiegend Datenträger von BKA sowie von deutschen und türkischen Geheimdiensten in deutsche Sprache, die teilweise fehlerhaft übersetzt worden sind bzw. gefälscht worden. Alle diese Dokumente müssen von Gerichtsdolmetschern dem Gefangenen in seiner Zelle übersetzt werden. Schon im Prozess zeigte sich, das die Dolmetscher nicht immer richtig übersetzen.

 

Gemeinsamkeiten mit dem 129 b-Prozess von Musa Aşoğlu

 

1. Auch gegen Musa wird das Selbstleseverfahren praktiziert. Seine Verteidigung bezeichnet es als undemokratisch, da die Prozessöffentlichkeit ausgeschlossen wird.

2. Auch die Anklageschrift gegen Musa basiert überwiegend auf Ateş Denunziationen. So eine Figur soll also wahrscheinlich auch in beiden Verfahren der zentrale Belastungszeuge sein.

 

Ateş ist Doppelagent des BND und des türkischen Geheimdienstes

 

MIT und trat schon in den Verfahren gegen Cengiz Oban und Nurhan Erdem in Düsseldorf, später dort auch gegen Latife A. und in Stammheim gegen Muzaffer Doğan, Özgür Aslan, Sonnur Demiray und Yusuf Taş auf und belastete sie alle schwer.

 

Er war wohl bei den türkischen Genoss*Innen tätig. Nach seinem Verrat kursierten Steckbriefe von ihm. Ateş wurde daraufhin unter Bullenschutz gestellt.

 

3.Auch gegen Musa ist der Verurteilungswille des Staatsschutzsenat offensichtlich. Auch ihm drohen 10 Jahre Haft und es besteht die Gefahr, dass er danach in die USA abgeschoben wird.

 

4. Die Trennscheibe ist bei seiner Verteidigung zwar endlich aufgehoben worden, aber Besuche finden weiter so statt und die strikte Isolation besteht seit seiner Festnahme.

 

Die Post dauert ebenfalls teilweise auch heute noch bis an die 20 Tage.

 

Solidarität mit Musa Aşoğlu und Erdal Gökoğlu!

 

Jeden Donnerstag gibt es seit Januar 2017 eine Knastkundgebung für Musa.

 

Musa ist ebenfalls ein Revolutionär aus der Türkei, der im Dezember 2016 in Hamburg verhaftet wurde und der seit Januar dieses Jahres ebenfalls wegen §129 b vor dem OLG Hamburg der Prozess gemacht wird.

 

Seit der Inhaftierung von Erdal in Hamburger Untersuchungsgefängnis veranstalten wir die Kundgebung auch für ihn.

 

Obwohl Erdal und Musa sich im selben Knast befinden, haben sie auf Grund der Isolationsfolter keinen Kontakt.

 

Wir fordern deshalb auch ihre Zusammenlegung!

 

Isohaft ist Folter!

 

Zusammenlegung sofort!

 

Freiheit für Musa Aşoğlu und Erdal Gökoğlu!

 

Freiheit für alle politischen Gefangenen!

 

Weg mit dem Paragraphen §129 !

 

Revolutionär zu sein ist kein Terrorismus, sondern eine Pflicht!

 

 

 

Schreibt Erdal Gökoğlu und Musa Aşoğlu:

 

Holstenglacis 3, 20355 Hamburg

 

 

 

Prozesstermine gegen Musa:

Siekingsplatz 3, 20355 Hamburg (U-Bahn Messehallen)

Der Prozess findet unten rechts, im Staatschutzskeller, Raum 288, statt

Weitere Termine:

 

 

Dienstag, den 19. 6. von 10.00 - 16:00 Uhr

 

Mittwoch, den 20.6. von 10.00 - 16:00 Uhr

 

Donnerstag, den 28.6. von 10:00 -16:00 Uhr

 

Freitag, den 29.6.18 von 10.00 – 16:00 Uhr

 

Freitag, den 13.7.18 von 10.00 – 16:00 Uhr

 

Montag, den 6.8. von 10:00 -16:00 Uhr

 

 

Termine sind bis zum 19.10.18 terminiert.

 

Änderungen sind kurzfristig möglich!

 

 

 

 

Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen, Hamburg

 

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