Petition gegen die hohen Verkaufspreise in der JVA Neumünster

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Wir Gefangene aus der JVA Neumünster sind nicht länger bereit, die hohen Preise für Lebens- und Hygienemittel zu zahlen welche vorallem der Preiskalkulation des Anstaltkaufmannes geschuldet sind.
Wir verdienen am Tag in der JVA für unsere Arbeit 1 - 2 Euro die Stunde - der Mindestlohn wird uns verwehrt. Allein dieser Umstand entspricht weder der Menschenwürde, dem Gleichheitsgrundsatz, noch dem Resozialisierungsgedanken: Arbeit sollte auf das Leben außerhalb der Gefängnismauern vorbereiten, ein Einkommen sollte auch ein Auskommen bedeuten. "Draußen" liegt der Mindestlohn beim Minimalstandart - hier drinnen gelten eigene (Lohn-) Regeln welche mit dem Leben "raußen" wenig zu tun habe. Sozialpolitische Minimalstandarts müssen aber auch hinter Geittern gelten. Dies ist auch im gültigem Recht verankert: nach 3 Abs. 3 StVollzG SH meint Resozialisierung, dasss das Leben im Vollzug den allgenmeinen Lebensverhältnissen soweit wie möglich anzugleichen ist.

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Der Mindestlohn wäre dementsprechend auch das Mindeste was uns Gefangenen ausgezahlt werden sollte - für eine Angleichung an die Lebenserhältnissen und für ein Auskommen!

Als wäre ar unser niedriger Lohn nicht schon genug, sind auch die Einkaufspreise in der JVA Neumünster nicht vergleichbar mit denen draußen. Logisch wäre eine Preiskalkulation bei der Lebens- und Hygienemittel Preise and unseren Niedrigen Loohn angepasst werden - allerdings zahlen wir, die Gefangenen viel mehr als die Menschen "draußen", welche in Supermärkten einkaufen!

Ein niedriger Lohn, welcher vom Mindesstandart abweicht und Preise, die mehr denn je in die Höhe steigen? Das wollen wir so nicht hinnehmmen.

Mit dieser Petition wollen wir uns ausdrücklich gegen die hohen Preise im Zusammmenhang mit unserem niedrigen Lohn in unserer JVA wehren. Vorallem weil es bekanntnte Lösungen gibt.

Wir fordern:
- den Mindestlohn, weil Mindeststandarts auch hinter Gittern gelten müssen
- und in dem Zusammenhang Preise, welche mit denen "draußen" vergleichbar sind.

Wenn die JVA Neumünster tatsächlich den Anspruch haben sollte, die Gefangenen zu resozialisieren, sollten keine Einwände gegen unsere Forderungen bestehen.

Neumünster der 23.12.2017

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