Datenschutzbeauftrage rüffelt JVA Freiburg

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In Haftanstalten wird der jeweilige Vollzugsverlauf der inhaftierten Personen in sogenannten Vollzugsplänen vorbereitet. Hier in der Freiburger Sicherungsverwahrung steht in den meinigen stets der Vermerk „Risikoproband KURS: Ja“. Hierüber stand nun ein Streit.

 

KURS“ in Baden-Württemberg

Mittlerweile gibt es in allen Bundesländern solche oder ähnliche Verwaltungsvorschriften. Das Akronym steht für „Konzept zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern“ und regelt deren Übergang von der Haft in die Freiheit und die anschließende besondere Überwachung dieser Täter:innen-Gruppe.

 

Diskussion innerhalb der JVA Freiburg

Die Nicht-Sexualstraftäter unter den Sicherheitsverwahrten waren schon immer frustriert durch Verwaltungsakt der Haftanstalt der Gruppe der Sexualtäter zugeordnet zu werden, welche rund 80% der Insassen ausmacht. Ein Insasse empörte sich nachdrücklich gegenüber seiner Sozialarbeiterin als er von mir erfuhr wofür das Akronym steht, insbesondere das „S“ für Sexualstraftäter.

 

Beschwerde bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfDI)

Nachdem sich die JVA Freiburg geweigert hatte in meinem Fall diesen Vermerk nicht nur zu löschen, sondern zudem alle Empfänger:innen auch darüber zu informieren, dass der Vermerk schlicht falsch ist, hatte ich mich an die LfDI in Stuttgart gewandt. Wenn eine Behörde falsche Daten speichert, muss sie diese berichtigen, bzw. löschen und auch alle Empfänger:innen, denen die falschen Daten übermittelt wurden, darüber informieren. Tut dies eine Behörde nicht, steht entweder der Weg zu den Gerichten oder zur LfDI offen.

 

Bescheid der LfDI vom 15.12.2021

Pandemiebedingt verzögerte sich die Bearbeitung der Eingabe von April 2021, so dass erst Mitte Dezember die LfDI zu einer Entscheidung kam und feststellte, dass es sich, wie von mir vorgetragen, um eine falsche Datenspeicherung handele. Die Anstalt hatte noch abwehrend ihr gegenüber argumentiert, der Vermerk beziehe sich doch lediglich auf den möglichen Einsatz der „Elektronischen Fußfessel“ (=EAÜ). Aber wer, so der Bescheid zusammengefasst, kein Sexualstraftäter sei, dürfe von einer Behörde auch nicht quasi zu einem solchen durch Bezugnahme auf eine für Sexualstraftäter erlassene Verwaltungsvorschrift erklärt werden! Das von der LfDI hieraufhin eingeschaltete Justizministerium zeigte mehr Einsicht als die Bediensteten der JVA und ordnete eine Überarbeitung des Formulars an.

Der Bescheid ist diesem Artikel als PDF zum nachlesen angefügt.

 

Bewertung

Nicht genug, dass ich hier seit über 8 Jahren gezwungen bin überwiegend mit Männern zusammenzuleben, die kleine Kinder vergewaltigt haben, mitunter hundertfach, oder Frauen sexuell missbraucht, mitunter danach dann auch ermordet haben, ich werde von der Anstalt darüber hinaus verwaltungstechnisch gewissermaßen mit diesen in einen Topf geworfen, defacto als Sexualstraftäter diffamiert, indem man mich, aber auch die wenigen anderen betroffenen Insassen, als einen Risikoprobanden im Sinne der Vewaltungsvorschrift KURS einstufte was die EAÜ betrifft. Selbst als die LfDI der Anstalt erläuterte, dass sie hier falsch liege, zeigte man keinerlei Einsicht, sondern beharrte auf diese Einschätzung. Ein symptomatisches Verhalten das hier an den Tag gelegt wird; selbst wenn Gerichte der Anstalt rechtswidriges Vorgehen attestieren, erfolgt keine Entschuldigung, wie es eigentlich sozial üblich wäre. Stattdessen wird trotzig auf der eigenen Position beharrt.

Das ist der Vollzugsalltag 2021 in der Sicherheitsverwahrung!

 

Thomas Meyer-Falk

z.Zt. JVA (SV)

Hermann-Herder-Str. 8

D-79104 Freiburg

https://freedomforthomas.wordpress.com

http://www.freedom-for-thomas.de

 

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