(FFM/LE) 129a: Communique der Zeug*innengruppe und weitere Infos

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Wir haben viel zu sagen, aber nicht dem BKA! Unter diesem Motto veröffentlichte die Zeug*innengruppe aus Frankfurt am Main ihr Communique zu Aussageverweigerung. Aber auch weitere Solidarität läuft an, so gibt es mittlerweile bundesweit bei Black Mosqito die Soliposter kostenlos zu bestellen. Des weiteren gibt es eine Sonderbeilage mit allen Hintergrund Infos in der Swing, dem lokalen Rhein Main Infoheft. Diese kann auch selbst ausgedruckt bzw. kopiert werden. Die Webseite 129a.info kann gerne noch mehr Verbreiterung finden, die Webseite ist speziell auch für den Zugriff mit dem Anonymisierungsdienst TOR konfiguriert.

 

Wir haben viel zu sagen, aber nicht dem BKA! Unter diesem Motto veröffentlichte die Zeug*innengruppe aus Frankfurt am Main ihr Communique zu Aussageverweigerung. Aber auch weitere Solidarität läuft an, so gibt es mittlerweile bundesweit bei Black Mosqito die Soliposter kostenlos zu bestellen. Des weiteren gibt es eine Sonderbeilage mit allen Hintergrund Infos in der Swing, dem lokalen Rhein Main Infoheft. Diese kann auch selbst ausgedruckt bzw. kopiert werden. Die Webseite 129a.info kann gerne noch mehr Verbreiterung finden, die Webseite ist speziell auch für den Zugriff mit dem Anonymisierungsdienst TOR konfiguriert.

Ansonsten findet ihr hier weitere Hintergrundinfos, eine Chronik was bisher geschah, den Bericht der Hausdurchsuchung sowie das Bekenner*innenschreiben zu der vorgeworfenen Aktion in Leipzig am 1.1.19. Sowie unsere Kontakt und Spendenmöglichkeiten


 

 

Wir haben viel zu sagen, aber nicht dem BKA!

 

Communiqué der Zeug*innen Gruppe aus Frankfurt/Main

Das BKA verschickte für den 30.7.20 “Zeugenvorladungen” (ja sie schreiben nur von Männern) im Auftrag der Generalbundesanwaltschaft (GBA). Ermittelt wird gegen mindestens einen Genossen anhand des Paragraphen 129a – Bildung einer terroristischen Vereinigung. Dieser Paragraph wird hauptsächlich dazu genutzt, um mehr Ermittlungsbefugnisse für die Polizei zu ermöglichen. Dadurch können alle möglichen Verhaltensweisen von der Bundesanwaltschaft zu einer herbei phantasierten terroristischen Vereinigung erklärt werden. Mindestens ein Dutzend Personen wurden kurzfristig auf eine Frankfurter Polizeistation geladen. Teilweise kamen die Briefe erst nach dem Vorladungstermin bei den Menschen an.

Wir werten diese Ermittlungen nicht nur als Angriff auf unseren Genossen, sondern auch als einen Angriff auf linke Strukturen, auf unsere Vorstellungen von einem solidarischen Zusammenleben, sowie ein Angriff auf jegliche emanzipatorische Bestrebungen diese Gesellschaft zu verändern. Es ist aber auch ein individueller Angriff auf jede*n von uns Zeug*innen und unserer persönlichen Integrität.

Diesen Angriff weisen wir entschieden zurück! Unsere Kollektivität ist unsere Stärke!

Uns eint, durch das BKA als Zeug*innen vorgeladen worden zu sein, doch darüber hinaus sind wir alle radikale, subversive, außerparlamentarische Linke.

Für uns ist die Aussageverweigerung eine Frage der grundsätzlichen Haltung. Wir wollen den Bullen keine Informationen jeglicher Art über unsere Freund*innen, Genoss*innen oder Mitbewohner*innen geben. Gerade bei 129a-Ermittlungsverfahren wird alles, was Beteiligte sagen, jede noch so kleine “unbedeutende” Äußerung dazu genutzt, sie selbst und vor allem die beschuldigte Person zu schikanieren, zu isolieren und letztlich zu verhaften. Wir alle wollen auf keinen Fall Teil dieses repressiven Staatsapparates sein!

Dieser Staat versucht mit Paragrafen, wie dem 129a/b, jeglichen Willen der Veränderung, hin zu einer befreiten Gesellschaft, zu unterdrücken. Gerade die Androhung von Zwangsmitteln gegen uns Zeug*innen bestärkt uns in der Ablehnung dieser Institutionen.

Wir kritisieren und wehren uns weiterhin gegen deutsche Behörden und Gesetzte, die nach wie vor in einer unaufgearbeiteten nationalsozialistischen Kontinuität stehen.

Dies gilt vor allem für einen rassistischen Polizeiapparat, der nicht nur historisch, sondern auch in jüngster Vergangenheit unzählbar oft bewiesen hat, dass er im Zweifel immer auf der Seite der Faschist*innen steht. Genauso gilt dies für eine Bundesanwaltschaft, die es aktuell ablehnt gegen einen NSU 2.0 zu ermitteln. Eine Naziorganisation, die Informationen aus deutschen (hessischen) Polizeidatenbanken verwendet und sich auf den mörderischen NSU bezieht.

Auch in der inneren Logik dieser Behörden gefährdet jegliche Kooperation als Zeug*in auch diese selbst. Durch die phantasierte terroristische Organisation des §129a/b besteht letztlich für alles und alle die Gefahr ebendieser zugerechnet zu werden. Wenn der GBA uns Linken also Terrorismus vorwirft, dann sagen wir: Der Terror geht von den bestehenden Verhältnissen aus. Er ist die Angst vor rassistischen und willkürlichen Kontrollen durch die Bullen; die Benachteiligung und Unterdrückung aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Pass oder Geschlecht; die Repression und die Angst scheinbar nichts dagegen tun zu können.

Dem treten wir entschlossen entgegen! Mit diesem Staat und seinen Behörden werden wir nicht reden!

Wenn es in Zukunft auch dich trifft, ist das Wichtigste, dass du weißt: Du bist nicht allein! Ein Angriff auf eine*n ist ein Angriff auf uns alle! Wende dich direkt an die Rote Hilfe Frankfurt. Uns drohen in diesem Verfahren hohe Zwangsgelder und Beugehaft, die wir in Kauf nehmen müssen. Auch im Falle einer Inhaftierung als Zeug*innen müssten wir die laufenden Kosten unseres Lebens, sowie die des Gefängnisses tragen. Selbst ohne diese Zwangsmittel wird dieses Verfahren sich noch Jahre hinziehen und uns, neben ein paar Nerven, eine Menge Geld kosten.

Um uns und andere zu unterstützen, spendet an das unten stehende Konto. Wir freuen uns genauso über Solidaritätsbekundungen, denn gemeinsam sind wir stark!

Spendenkonto

Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Frankfurt
IBAN: DE24 4306 0967 4007 2383 90
BIC: GENODEM1GLS
GLS-Bank
Stichwort: Soli-Frankfurt


 

Eine Hausdurchsuchung und ihre Folgen: Bericht über die Hausdurchsuchung am 17.06.2020 und die ersten Reaktionen

17.06.2020, 6.00 Uhr, Scheiben klirren. Die Bewohner*innen der WG springen aus dem Bett weil sie denken Nazis werfen die Scheiben ein, aber die lauten Rufe, vermummte Leute mit Taschenlampen lassen keinen Zweifel zu, da sind auch schon alle Bewohner*innen der WG im Schmerzgriff am Boden. Es dauert etwas bis sich die Aufregung legt, und sie realisieren, dass sich in der kleinen Bude mehr als zwanzig Bundespolizei BFE Bullen aufhalten. Weitere warten im Hauseingang und haben sich um das Haus positioniert. Noch länger dauert es bis endlich ein Durchsuchungsbefehl ausgehändigt wird, und die Federführung an das ermittelnde BKA übergeben wird. Diese versuchen formal juristisch korrekt zu handeln, ist ihr Ziel doch juristisch sauber zu arbeiten. Das sind die unterschiedlichen Seiten der Repression, die vermummten Schläger sollen einschüchtern, die sich jovial gebenden BKA Bullen sammeln alles ein was sie bekommen können und organisieren das Ganze.

Durchsucht wird offiziell das Zimmer des Beschuldigten wie Gemeinschaftsräume, die Zimmer der anderen Bewohner*innen werden abgefilmt. 

Der Durchsuchungsbeschluss ist vom Bundesgerichtshof (BGH), ausgestellt am 20.01.20. Ermittelt wird wegen einer vermeintlichen “terroristischen Vereinigung”, gegen den Betroffenen und mindestens zwei weitere unbekannte Täter*innen. Diese hätten an Silvester 2018/2019 mit vielen anderen die Außenstelle des BGH in Leipzig angegriffen. Vorgebracht werden vermeintliche DNA Funde an Kleidungsstücken und vermeintliche Kameraaufnahmen. Gesucht wird nach bestimmter Kleidung, Kommunikationsmedien, sonstigen Hinweisen auf diese vermeintliche Vereinigung. Beschlagnahmt werden 3 Laptops, ein USB-Stick, Papiere und etwas Kleinkram wie eine Sturmhaube.

Während der Durchsuchung wird zwei Menschen angeboten doch gleich als Zeuge auszusagen, was abgelehnt wird.

Der Beschuldigte wird anschließend noch zur ED Behandlung auf das Polizeipräsidium gefahren, wobei das BKA so nett ist auf den Rechtsanwalt zu warten. Nach mehreren Stunden wird er entlassen. Es ist davon auszugehen das es mindestens um die Durchsuchung herum zu Observationen und Telekommunikationsüberwachung gekommen ist.

In den umliegenden Trinkhallen und der Nachbarschaft ist man sich einig, die Bullen haben einen Knall, und so nette Terrorist*innen habe man schon lange nicht mehr gesehen, auch sonst gäbe es doch gerade wichtigeres zu tun.

Eine am selben Tag in Leipzig angesetzte Solidaritätsdemonstration wegen vorausgegangenen Hausdurchsuchungen in Connewitz beschließt spontan die Umwidmung ihres Mottos! Danke dafür.

Am nächsten Tag demonstrieren ca. 400 Menschen in Frankfurt Bockenheim gegen die Kriminalisierung unter dem Motto: Wir sind alle 129a!

Und dieses Motto scheint erst mal zu stimmen. Die materiellen Schäden an der Wohnung sind behoben, doch große Teile der Frankfurter außerparlamentarischen Linken verstehen diesen Angriff als das was er gemeint ist. Eine Ausforschungs- und Kriminalisierungskampagne des BKA gegen linke Strukturen. Entsprechend erfreulich scheint es zu sein, dass dieser Angriff erst mal ins Nichts läuft. Dabei sollte es weiterhin bleiben, lasst euch nicht einschüchtern, macht weiter wie bisher und was ihr wollt. Wir bleiben rotzfrech und widerständig.

Bleibt auf dem laufenden, solidarisiert euch, bedenkt solche Ermittlungen ziehen sich lange, unsere Solidarität braucht einen langen Atem.

Und wenn sie sagen wir sind Terrorist*innen, dann schauen wir uns in dieser Welt um, wo jeder Despot und autoritäre Herrscher seine Widersacher*innen Terrorist*innen nennt. Jede fortschrittliche Bewegung scheint einmal im damals herrschenden System eine terroristische Vereinigung gewesen zu sein. Wenn das so ist, dann reihen wir uns gerne ein, dann sind wir alle eine terroristische Vereinigung. 

 


Gemeint sind wir alle!

Am Mittwoch, den 17. Juni 2020 gab es in Frankfurt am Main in den frühen Morgenstunden eine Hausdurchsuchung durch das Bundeskriminalamt (BKA) wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB). Die bei dieser Anschuldigung ermittelnde Bundesanwaltschaft wirft Straftaten im Rahmen der Aktionen gegen das Bundesverwaltungsgericht am 1. Januar 2019 in Leipzig vor. Der Durchsuchungsbeschluss des Bundesgerichtshofes wurde bereits am 22. Januar 2020 ausgestellt. Ermittelt wird laut Beschluss gegen einen Beschuldigten und mindestens zwei weitere Unbekannte.

Wir als Solikreis haben uns zusammengeschlossen, um die Betroffenen aktiv und kontinuierlich zu unterstützen. Dabei geht es uns um praktische Solidarität aber auch um die politische Einordnung des Verfahrens und eine öffentliche Auseinandersetzung mit § 129a als Mittel der Repression gegen linke, emanzipatorische Bewegungen.

Der Vorwurf der Bildung bzw. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gibt den Repressionsbehörden weitreichende Ermittlungsbefugnisse. Diese reichen vom Abhören der Telekommunikation, über den Einsatz von Trojanern zur Ausspähung von Smartphones und Computern, bis hin zur Beschattung von Beschuldigten und der Überwachung von privaten Räumen mit Wanzen und/oder Videotechnik. Dabei können von den Maßnahmen nicht nur die bereits offen Beschuldigten betroffen sein, sondern alle, bei denen die Ermittlungsbehörden einen Zusammenhang konstruieren oder die sie dem Kreis der Beschuldigten zurechnen. Dabei sind der Willkür kaum Grenzen gesetzt und die Ermittlungen können potentiell alle betreffen. Auch deshalb kann § 129a auch getrost als Schnüffel- oder Bespitzelungsparagraf bezeichnet werden, der von den Behörden all zu gerne zur Überwachung ganzer Zusammenhänge oder gar zur Ausspähung aller Strukturen genutzt wird, die sie der linke Szene zuordnen.

Wichtig ist dabei, die Betroffenen nicht im Stich zu lassen und sie aktiv zu unterstützen. Das heißt für uns konkret:

  • Seid solidarisch: Supportet die Betroffenen durch Veranstaltungen, Demonstrationen, Aktionen oder Spenden.
  • Lasst euch nicht spalten: Isoliert Beschuldigte nicht aus Angst vor Repression und geht mit ihnen genauso um, wie ihr es vor Bekanntwerden der Ermittlungen getan habt.
  • Anna und Arthur halten‘s Maul: Szenetratsch hilft nur den Repressionsorganen. Mit Spekulationen bringt ihr die Betroffenen, euch und mögliche andere in Gefahr.

Mittlerweile sind über ein Dutzend Genoss*innen im Zusammenhang mit dem 129a-Verfahren in Frankfurt von BKA und Bundesanwaltschaft als Zeug*innen vorgeladen worden. Auch diese Vorladungen sind nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, da die Betroffenen den Terminen nicht einfach fernbleiben dürfen und bei Nichterscheinen Zwangsvorführungen drohen können. Außerdem können sich im Ermittlungsverfahren als Zeug*innen geführte Personen nicht problemlos auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen.

Alle bisher als Zeug*innen geladenen verweigern trotzdem die Aussage und arbeiten nicht mit dem Ermittlungsbehörden zusammen.

Solltet ihr von einer Zeug*innenvorladung betroffen sein:

  • Meldet euch bitte unverzüglich bei uns oder bei der Frankfurter Ortsgruppe der Roten Hilfe. Gemeinsam besorgen wir euch anwaltliche Unterstützung und besprechen das weitere Vorgehen.
  • Spekuliert nicht öffentlich oder auf anderen Kommunikationskanälen darüber, warum ihr von einer Vorladung als Zeug*in betroffen seid – auch nicht über verschlüsselte Kanäle.
  • Geht nicht ohne die Unterstützung einer Anwält*in zu eurem Ladungstermin.

 


 

Chronologie:

An dieser Stelle dokumentieren wir den chronologischen Verlauf des 129a-Verfahrens.

27.08.2020

Drei Personen verweigern mit Anwaltsbegleitung im Polizeipräsidium in Frankfurt die Aussage und lehnen jede Zusammenarbeit mit den Behörden ab. Begleitet werden sie von mehreren dutzend solidarischen Menschen.

22.08.2020

Das BKA verschickt erneut Zeug*innenvorladungen an die Personen welche zur ersten Ladung nicht erschienen sind.

30.07.2020

Im Rödelheimer Polizeirevier werden 9 Personen mit Anwaltsbegleitung durch das BKA befragt. Alle lehnen jede Aussage und Zusammenarbeit ab. Vor dem Revier begleiten ca. 60 solidarische Menschen die Betroffenen.

24.07.2020

Das BKA verschickt Zeug*innenvorladungen an ein gutes dutzend Personen aus dem Rhein-Main-Gebiet mit einer Frist von 6 Tagen, inklusive Wochenende. Manche Personen erreichen die Briefe erst nach dem Vorladungstermin.

18.06.2020

In Frankfurt demonstrieren hunderte unter dem Motto „Wir sind alle 129a!“ gegen die Polizeiaktion und solidarisieren sich mit den Betroffenen.

17.06.2020

Hausdurchsuchung in der Wohngemeinschaft des Frankfurter Beschuldigten durch BKA, Bundespolizei und Frankfurter Staatsschutz. Das Verfahren wird Öffentlichkeit bekannt.

Androhung von Zeug*innenladung durch das BKA an zwei während der Durchsuchung anwesende Personen.

Am Abend demonstrieren in Leipzig etwa 400 Menschen gegen die Kriminalisierung Linker und ändern das Motto der Demo solidarisch in „Wir sind alle 129a“.

20.01.2020

Bundesgerichtshof (BGH) stellt Durchsuchungsbeschluss für den Frankfurter Beschuldigten aus.

31.05.2019

Aufnahme des Frankfurter Beschuldigten in das Verfahren.

03.01.2019

Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach §129a „Bildung einer terroristischen Vereinigung“. Übergabe der Ermittlungsführung an das Bundeskriminalamt (BKA).

01.01.2019

Angriff auf die Außenstelle des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig.

 

 


 

An dieser Stelle dokumentieren wir das Bekenner*innenschreiben zum Angriff auf den Bundesgerichtshof in Leipzig am 01.01.2019:

 

Bundesgericht und Burschis in Leipzig angegriffen

Wir starten in das Jahr 2019 mit kaputten Scheiben und einem Feuer am 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig.

Wir starten mit von Steinen zerstörten Scheiben und einer von Farbgläsern verschönerten Fassade direkt nebenan, am Haus der Burschenschaft Corps Lusatia.

Wir starten mit brennenden Barrikaden an einer nahegelegenen Kreuzung und einer von Rauch eingehüllten Straße.

Die herrschende Ordnung zerstört die menschlichen Beziehungen, wir werden niemals aufhören diese Ordnung zu bekämpfen.

Als unseren ersten Akt des Jahres 2019 haben wir uns mit vielen Freund*innen auf der Straße getroffen und uns trotz zunehmendem Repressionsdruck erneut gegen den Staat verschworen.

Gegen Mitternacht betraten wir die Karl-Heine-Straße im Leipziger Westen und türmten Herumliegendes und Herbeigeschafftes zu einer Barrikade, die wir anschliessend in Brand setzten. Wir verteilten Krähenfüße und zündeten Rauch, der die Straße und uns schnell umhüllte. Einige herumstehende Autos wurden gleich mit angezündet.

Nachdem wir uns die Straße auf diese Weise angeeignet hatten zogen wir weiter. Wir warfen Farbgläser an die Fassade der Corps Lusatia und Steine in ihre Fenster, die Burschis flohen in Angst.

Als nächstes griffen wir das verhasste Gebäude des Strafsenats an. Wir entfachten ein größeres Feuer auf der Straße, kletterten anschließend über den Zaun und versuchten an verschiedenen Stellen die Fensterscheiben einzuschlagen.

Es scheint jedoch, als herrsche Angst an Gerichten wie diesem, die massiven Sicherheitsscheiben verhinderten unser Eindringen. So blieb uns nichts Anderes übrig als die Brandsätze außen am Gebäude zu platzieren.

Unerkannt zogen wir uns in die Nacht zurück.

Bei der Umsetzung haben wir sichergestellt, dass keine Unbeteiligten verletzt wurden.

Der 5. Strafsenat ist für die Revisionsverfahren unter anderem Berlins und Brandenburgs zuständig. Er ist als einer von fünf Strafsenaten des Bundesgerichtshofs eine der höchsten Rechtsprechenden Instanzen in Deutschland.

Gerichte sind dafür zuständig die herrschende Ordnung aufrecht zu erhalten.

Diese staatliche Ordnung, in der die Regeln des Zusammenlebens im Sinne der staatlichen Herrschaftssicherung, kapitalistischer Ausbeutung und patriarchaler Unterdrückung festgelegt sind, entfremdet uns Menschen voneinander. Wir sollen uns den staatlichen Regeln unterwerfen und dabei die Fähigkeit verlieren unser Leben selbstbestimmt, auf Augenhöhe und solidarisch zu gestalten.

Wer jedoch versucht uns diese Gestaltung aus den Händen zu reißen macht sich zum Feind der Freiheit und der Menschlichkeit.

Aktuell erleben wir eine Zeit, in denen der Staat immer autoritärer wird, also versucht seinen Zugriff auf unser Leben noch mehr auszuweiten. In dieser Situation der Zuspitzung der Überwachung unseres Lebens, Steuerung unserer Entscheidungen und Spaltung der Menschheit müssen wir den Kampf gegen den Staat umso unversöhnlicher führen.

Der Beitrag der Justiz an dieser Zerstörung des menschlichen Miteinanders zeigt sich zum Beispiel im Vorgehen gegen unsere kurdischen Genossinnen, die nach Paragraph 129a und b verfolgt werden. Deutschland ist seit Jahrzehnten einer der engsten Verbündeten des türkischen Staates und trägt alle seine Schweinereien mit. Mit der Kriminalisierung der PKK in Deutschland und der juristischen Verfolgung vermeintlicher Mitglieder und Sympathisantinnen bekämpft er auch die Bemühungen in Kurdistan das menschliche Miteinander jenseits staatlicher, kapitalistischer und patriarchaler Strukturen zu leben.

Wir grüßen die vier Genossen, die derzeit vor den Staatsschutzsenat des Oberlandesgericht Celle gezwungen werden. Sie sollen während des Krieges des türkischen Staates gegen das nordsyrische Afrîn ein Auto vermeintlicher türkischer Nationalist*innen angezündet sowie Steine gegen Glastüren und Fenster eines Geschäfts geworfen und versucht haben, die Geschäftsräume mit drei sogenannten Molotowcocktails in Brand zu setzen. Laut Anklageschrift handelten sie dabei im Auftrag eines Mitglieds der PKK, so dass die versuchte schwere Brandstiftung als ein Terrorismus-Delikt behandelt wird - ein Beispiel wie sich die deutsche Justiz zum Handlanger des türkischen Staates macht.

Als Beispiel der Zuspitzung des Kampfes des Staates gegen seine Feind*innen nennen wir auch die Verurteilung eines Linken in Leipzig im Jahr 2018. Bei einer großen militanten Spontandemonstration im Januar 2015 gingen unter anderem am Amtsgericht einige Dutzend Scheiben zu Bruch. An verschiedenen Tatorten wurden Steine mit seiner DNA gefunden. Anders als bisher üblich, wurde diese DNA in dem Prozess nicht ausschließlich als Indiz gesehen, sondern als Beweismittel gewertet. Allein der Fund seiner DNA reichte den Gerichten, um ihn zu einer Knaststrafe zu verurteilen.

Wir werden uns darauf einstellen müssen, dass dies immer häufiger passieren wird.

Auch der Angriff auf die Burschenschaft Lusatia war uns eine innere Freude.

Burschis können sich an dem gegenwärtigen Rechtsruck der Gesellschaft laben. Sie streben an, ein elitärer Teil dieser verachtenswerten Gesellschaft zu sein. Die ausschließliche Organisierung als Männer mit akademischem Werdegang und konservativen Werten steht jeder Bewegung hin zu einem selbstbestimmten Leben aller Menschen und einem solidarischer Umgang miteinander entgegen.

In den letzten Jahren wurden in Leipzig in der Silvesternacht immer wieder staatliche Behörden zu Zielen anarchistischer Angriffe. 2016 war es der Zoll, es folgte 2017 das Arbeitsamt und 2018 eine Abteilung des Jugendgerichts.

Wir haben jeden dieser Angriffe mit Freunde vernommen und uns entschlossen,in diesem Jahr selbst auf die Straße zu gehen und anzugreifen.

Wir richten unsere Blicke auf die befreiten kurdischen Gebiete, die vom türkischen Staat bedroht werden. Halt stand, freies Rojava!

Wir grüßen Loic und alle anderen kämpferischen Angeklagten der Elbchaussee!

Solidarität mit den Angeklagten, Verfolgten und Verurteilten der G20 Prozesse!

Freiheit für alle Gefangenen!

Autonome Gruppen

 


Kontakt und Spenden:

Die Betroffenen des 129a-Verfahrens brauchen unserere Unterstützung. Um die finanziellen Folgen des politischen Verfahrens abzufedern und die Kosten für Anwält*innen und Prozess gemeinsam zu tragen, unterstützt sie mit einer Spende:

Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Frankfurt
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