Schweiz: Über den redseligen Gefangenen aus Zürich

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Wir als die ehemalige Solidaritätsgruppe beenden hiermit öffentlich unsere Solidaritäts- und Unterstützungsaktivitäten für den Gefangenen, der Ende Januar 2019 in Zürich verhaftet wurde. Der Gefangene befindet sich momentan immer noch in Untersuchungshaft.

Die Person hat ein Stellungnahme bezüglich der Vorwürfe der Brandstiftung an mehreren Militärfahrzeugen in Hiwil (eine kleine Stadt in der Nähe Zürichs) sowie an einer Notpolizeifunkantenne in Zürich geschrieben, eine Stellungnahme, die wir nicht unterstützen können. Er hat diese Stellungnahme dann bei der finalen Befragung der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft vorgelegt.

Zum einen macht er in dieser Stellungnahme Angaben, die spezifisch gegen den Gefährten verwendet werden können, der seit Juli 2016 für die selbe Sabotage an einer Polizeifunkantenne international gesucht wird. Der Gefangene scheint sich der möglichen belastenden Auswirkungen seiner Stellungnahme gegen den Gefährten auf der Flucht bewusst zu sein.

Zum anderen lenkt er in beiden Fällen den Verdacht explizit in die Richtung seiner Freund*innen oder Bekannten. Zusätzlich bestätigt und ergänzt er verschiedene Hypothesen der Ermittlungen und präsentiert sich in beiden Fällen als unschuldig.

Die Behauptung der Unschuld allein würde die öffentliche revolutionäre Solidarität verunmöglichen, weil eine ihrer Säulen – „weder schuldig noch unschuldig“ – verletzt wird. Aber nach einer Einlassung dieser Art und mit diesem Ausmaß, ist jegliche Solidarität mit der eingesperrten Person für uns unmöglich.

Unter anderem wird die Solidaritätsgruppe deswegen damit aufhören, die Briefe weiterzuleiten, die bis jetzt über die anarchistische Bibliothek Fermento an den Gefangenen weitergeleitet wurden.

Wir verteidigen weiterhin die Sabotageakte, die diesen Ermittlungen zugrunde liegen, unabhängig davon, wer diese begangen hat und rufen alle dazu auf, nicht in Spekulationen und Klatsch zu verfallen.

 

Die ehemalige Solidaritätsgruppe

 

09.09.2019, übersetzt von https://actforfree.nostate.net/?p=34761#more-34761

 

 

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Ergänzungen

"Die Behauptung der Unschuld allein würde die öffentliche revolutionäre Solidarität verunmöglichen, weil eine ihrer Säulen – „weder schuldig noch unschuldig“ – verletzt wird."

Bedeuet dies, daß Ihr Gefangenen, die sich als "unschuldig" bekennen, schon alleine deshalb die Solidarität entzieht (selbst wenn sie niemand anders belasten und keine weiteren Infos an die Behörden geben)?

Oder ist der Satz nur mißverständlich formuliert?

"Die Behauptung der Unschuld allein würde die öffentliche revolutionäre Solidarität verunmöglichen, weil eine ihrer Säulen – „weder schuldig noch unschuldig“ – verletzt wird."

Bedeuet dies, daß Ihr Gefangenen, die sich als "unschuldig" bekennen, schon alleine deshalb die Solidarität entzieht (selbst wenn sie niemand anders belasten und keine weiteren Infos an die Behörden geben)?

anbei wohl die originale deutschsprachige Version, durch das Übersetzen ins Englische und Rückübersetzen ins Deutsche hat sich der Sinn offensichtlich leicht verschoben. Im Original:

Schon die Unschuldsbeteuerung allein würde der öffentlich revolutionären Solidarität eine ihrer Stützen – “Weder schuldig noch unschuldig” – entziehen.

Was de facto heißt, dass im Fall der Unschuldsbeteuerung keine revolutionäre Solidarität mehr möglich ist, nicht dass jedewede Solidarität verwehrt oder entzogen werden würde.

 

via: https://www.abc-wien.net/?p=7947

Zur Einlassung des Gefangenen von Zürich

[Diese Stellungnahme erreichte uns am 07.09.2019 per Mail mit der Bitte um Veröffentlichung…]

Wir als bisherige Soligruppe beenden hiermit öffentlich unsere solidarische und unterstützende Tätigkeit für den Gefangenen, der Ende Januar 2019 in Zürich festgenommen wurde und nach wie vor in Untersuchungshaft sitzt.

Zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen der Brandstiftung an Militärfahrzeugen in Hinwil (Gemeinde in der nähe von Zürich) und der an einer Polizeinotfunkantenne in Zürich hat die Person nämlich eine schriftliche Stellungnahme verfasst hinter der wir nicht stehen können, und hat sie bei der Schlusseinvernahme der Untersuchung der Staatsanwaltschaft vorgelegt.

Erstens werden darin Aussagen gemacht die spezifisch gegen den Gefährten verwendet werden könnten, welcher seit Juli 2016 wegen der Sabotage an der Polizeifunkantenne international gesucht wird und nach wie vor auf der Flucht ist. Der Gefangene scheint sich der möglichen belastenden Verwendung seiner Aussage gegen den Gefährten auf der Flucht bewusst zu sein.

Zweitens lenkt er in beiden Fällen den Verdacht explizit auf seinen Freundes, beziehungsweise Bekanntenkreis. Ausserdem bestätigt und ergänzt er verschiedene Hypothesen der Ermittlung und stellt sich in beiden Fällen als unschuldig dar.

Schon die Unschuldsbeteuerung allein würde der öffentlich revolutionären Solidarität eine ihrer Stützen – “Weder schuldig noch unschuldig” – entziehen. Aber mit einer Einlassung von diesem Ausmass und dieser Art ist für uns jegliche Solidarität mit der gefangenen Person unmöglich.

Unter anderem leitet die Soligruppe folglich die Briefe, welche bisher über die anarchistische Bibliothek Fermento geleitet wurden, nicht mehr weiter.

Nach wie vor verteidigen wir die Sabotageakte um welche es in diesem Verfahren geht, ganz unabhängig davon, wer Sie gemacht hat, wir rufen alle dazu auf Spekulationen und Getratsche über diesen Fall sein zu lassen.

Die bisherige Soligruppe, Anfang September 2019

Ps: Wir wünschen dem Gefährten auf der Flucht viel Kraft, Mut und gute Nerven.

Ich denke, die Leute können alle ihre eigenen Schlüsse ziehen was folgender Satz aussagen kann oder auch nicht:

"Schon die Unschuldsbeteuerung allein würde der öffentlich revolutionären Solidarität eine ihrer Stützen – “Weder schuldig noch unschuldig” – entziehen."

Es wurde bewusst offen gelassen, ob denn diese Stütze der öffentlich revolutionären Solidarität, die sich mit "Weder schuldig noch unschuldig" zusammenfassen lässt, eine essentielle ist oder nicht. Es gibt ja ganz bestimmt mehr als nur eine Stütze der revolutionären Solidarität, und ob das Entziehen von EINER Stütze gleich das ganze Gebäude zusammenfallen lässt, diese Frage soll in diesem Text gar nicht behandelt werden. Ich denke, dass kommt auf den Fall an, und das werden auch nicht alle gleich sehen, aber generell machen Unschuldsbeteuerungen die ganze Sache schon ein bisschen wackelig-er...

Aber das ist eine wichtige Diskussion, die letztlich für diesen Fall aber irrelevant bleibt...