Deutlich mehr „Stille SMS“ auch in Bundesländern

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Polizei in Deutschland ist Ländersache, das betrifft auch die Überwachung der Telekommunikation: Allein in Schleswig-Holstein verschicken Polizeidirektionen so viele „Stille SMS“ wie die Bundespolizei. Ein BGH-Urteil sollte den Einsatz der heimlichen Ortungsimpulse eigentlich reglementieren

Bundesbehörden nutzen Mobiltelefone in steigendem Maße als Ortungswanzen. Das ergibt sich aus der Halbjahresübersicht, die das Bundesministerium des Innern (BMI) kürzlich auf eine parlamentarische Anfrage veröffentlicht hat. Demnach verschickte die Bundespolizei im 2. Halbjahr 50.654 „Stille SMS“, vorher waren es noch 38.990. Eine Abnahme verzeichnen nur die Zahlen für das Bundeskriminalamt (BKA). In der zweiten Jahreshälfte hat die Behörde 21.337 „Stille SMS“ versandt, rund ein Drittel weniger als im Jahr zuvor.

 

„Stille SMS“ sind auf dem Mobiltelefon nicht sichtbar. Sie erzeugen bei den drei Mobilfunkanbietern Telekom, Vodafone und O2 Verbindungsdaten, ohne dass die Nutzenden es merken. Polizeien und Geheimdienste nutzen diese Informationen zur Erstellung von Bewegungsprofilen. Die Methode wird auf Bundesebene vor allem vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingesetzt. Vor einem Jahr stiegen die heimlichen Textnachrichten dort auf einen Spitzenwert von fast 180.000. Jetzt bleiben diese Zahlen des Inlandsgeheimdienstes erstmals unter Verschluss.

 

Heimlichtuerei zuerst bei MAD und Zoll

 

Eine ähnliche Verschwiegenheit entwickelte das BMI vor sechs Jahren für das Finanzministerium, dessen Zollkriminal- und Zollfahndungsämter ebenfalls massenhaft „Stille SMS“ verschicken. Im Jahr 2012 erzeugten die Zollbehörden fast 200.000 Ortungsimpulse, im darauf folgenden Halbjahr zeigte sich eine weiter stark steigende Tendenz. Auch wenn der Militärische Abschirmdienst (MAD) praktisch gar keine „Stillen SMS“ einsetzt, wurde dies vor sechs Jahren wenigstens noch offen mitgeteilt. Die Zahlen zum Bundesnachrichtendienst waren hingegen schon immer geheim.

 

Zur plötzlichen Heimlichtuerei auch für den Verfassungsschutz schreibt das Ministerium, die erbetenen Auskünfte enthielten Informationen, die Rückschlüsse auf die „Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden“ erlauben. „Personen im Zielspektrum“ der Maßnahmen könnten sich durch die Anzahl der Textnachrichten „auf die Vorgehensweisen und Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden einstellen und entsprechend auf andere Kommunikationswege ausweichen“.

 

Das mag zwar aus Sicht der Behörde zutreffen. Es erklärt aber nicht, wieso die Zahlen zu „Stillen SMS“ erst jetzt nicht mehr offen mitgeteilt werden. Zudem hätte die Antwort auch als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ hochgestuft werden können, womit sie weiterhin per Hauspost an die Abgeordneten versandt würde. Die Informationen wurden aber komplett als „VS – Geheim“ klassifiziert. Das ist die höchste Geheimhaltungsstufe im Bundestag, die Antwort darf nur von besonders berechtigten Personen in der Geheimschutzstelle eingesehen werden.

 

Rasante Zunahme in Berlin und Schleswig-Holstein

 

Die polizeiliche Telekommunikationsüberwachung ist in Deutschland eigentlich Ländersache. Deshalb sind die Zahlen der Bundesbehörden nur wenig aussagekräftig. Ein Blick auf die Bundesländer zeigt eine deutliche Zunahme beim Versand „Stiller SMS“. So hat die Polizei Berlin im Jahr 2015 noch rund 138.000 heimliche Textnachrichten verschickt, 2018 hat sich die Zahl mehr als verdreifacht.

 

In Schleswig-Holstein wurden im Jahr 2016 rund 45.000 „Stille SMS“ genutzt, diese Zahl wurde 2018 schon im ersten Halbjahr erreicht. Eine ähnliche Steigerung zeigt sich in Rheinland-Pfalz und in Brandenburg. Dort wird die Methode als „0-SMS“ bezeichnet.

 

Viele weitere Anfragen nach den Informationsfreiheitsgesetzen liefen ins Leere. Bundesländer wie Bayern haben kein solches Gesetz erlassen, das Saarland oder Sachsen-Anhalt verlangen auch bei Nichtauskunft abschreckende Gebühren. Die meisten Ministerien halten Angaben zu den Landesämtern für Verfassungsschutz unter Verschluss. Dort, wo sie mitgeteilt werden, sind die Zahlen jedoch vergleichsweise niedrig. Das zeigt, dass bei den Inlandsgeheimdiensten vor allem das BfV für die heimliche Ortung zuständig ist.

 

Durcheinander ist auch die Übersicht zu den Ermittlungsverfahren, für die in den Bundesländern „Stille SMS“ eingesetzt werden. Nicht alle Behörden müssen außerdem per Gesetz protokollieren, in welcher Frequenz (etwa täglich oder stündlich) eine Person heimlich angepingt wird. Im Land Brandenburg konnte die Häufigkeit der Maßnahme nur „anhand der Rechnungsführung“ beziffert werden. Tatsächlich werden die „Stillen SMS“ in einigen Bundesländern von privaten Dienstleistern verschickt. Diese Zuständigkeit soll bald auf „Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentren auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung“ (GKDZ) übergehen, die in Hamburg und Leipzig errichtet werden.

 

Wenig Änderung nach Gerichtsurteil

 

Mit einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) sollte der Versand von „Stillen SMS“ eigentlich reglementiert werden. Die Richter verlangten, dass für die Maßnahme grundsätzlich eine richterliche Anordnung gemäß § 100i Absatz 1 Nr. 2 StPO eingeholt werden muss. Damit hat sich der BGH der Kritik angeschlossen, dass die „Stille SMS“ nicht auf die Regelungen zur Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation gestützt werden kann. Denn die Telekommunikationsüberwachung darf nur als passive Maßnahme durchgeführt werden, der polizeiliche Versand einer heimlichen Textnachricht ist jedoch eine aktive Maßnahme, die überdies nicht von den Betroffenen stammt.

 

Die Richter werten das Erzeugen solcher Daten als „aktive Einflussnahme auf den vorhandenen Datenbestand“, der einer eigenen Ermächtigungsgrundlage bedarf. Das am 8. Februar 2018 veröffentlichte Urteil scheint jedoch keinen größeren Einfluss auf die Methode zu haben. Vielleicht geht der Rückgang beim BKA auf den Richterspruch zurück, bei der Bundespolizei und in den Bundesländern ist hingegen keine Änderung zu erkennen. Auch deshalb ist die Geheimhaltung der Zahlen für das BfV ärgerlich, denn es wäre doch interessant zu erfahren, ob ein BGH-Urteil auch die Überwachung durch die Geheimdienste einhegen könnte.

Autor: Matthias Monroy

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Ergänzungen

Wenn das fünkchen seine s-sms bekommt, soll es sich "zurückmelden" beim nächsten mast. dazu muss es senden und das hört man schön in einem direkt daneben stehenden radio. in meinem fall beträgt der abstand zwischen den s-sms vier stunden ind zehn sekunden. alle paar wochen wird das "angepasst" und verschiebt sich etwas. klar, dass das verseuchte ding schön zu hause bleibt.