Bayrisches Polizeigesetz

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Wie sollen wir noch unbemerkt Scheiße bauen können?

Telefone abhören, bespitzeln und Post beschlagnahmen ohne konkreten Verdacht: Die CSU verschärft das bayerische Polizeirecht und greift damit in die Grundrechte ein.

Der bayerische Innenminister schwärmt: Der Freistaat habe schon heute das "effektivste Polizeirecht in ganz Deutschland". Joachim Herrmann sagt außerdem, das neue Polizeigesetz, das die CSU im Mai im Landtag verabschieden will, werde noch effektiver im Kampf gegen Kriminelle und Terroristen sein.

Doch bei anderen weckt dieses neue Gesetz Angst: Eine so umfassende Eingriffs- und Kontrollbefugnis in die Lebensweise und Privatsphäre habe keine deutsche Behörde seit 1945 besessen, schreibt ein von der Opposition beauftragter Gutachter. Das neue Gesetz wird es der bayerischen Polizei erlauben, tief in die Grundrechte der Bürger einzugreifen, und zwar lange bevor eine konkrete Gefahr besteht.

Ein erster Schritt in diese Richtung war das bereits im vergangenen Sommer vom bayerischen Parlament beschlossene "Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen". Es ermöglicht, terroristische Gefährder einfacher in Haft zu nehmen. Personen also, denen die Polizei eine Straftat in näherer Zukunft zutraut, die aber noch keine begangen haben. Seitdem ist es laut Polizeiaufgabengesetz möglich, Menschen theoretisch unbegrenzt in Haft zu nehmen oder zum Tragen einer Fußfessel zu verpflichten.
Die Grünen reichen Klage ein

Die Grünenfraktion hat am heutigen Mittwoch Klage gegen dieses Gesetz eingereicht. Sie hält den dort verwendeten Begriff der "drohenden Gefahr" für verfassungswidrig. Der taucht nun auch in der geplanten Novellierung des Polizeigesetzes auf. Deshalb sagt Katharina Schulze, innenpolitische Sprecherin der Grünen im bayerischen Landtag: "Wenn nicht massiv nachgebessert wird, werden wir auch gegen das neue Polizeigesetz klagen." Mit großen Änderungen rechnet Schulze allerdings nicht, sie ist überzeugt: Die CSU wolle das Gesetz bis zur Sommerpause durchpeitschen, damit es noch vor der Landtagswahl im Oktober in Kraft tritt.

Die Polizei wird mit dem neuen Gesetz unter anderem ohne konkreten Verdacht Personen durchsuchen können, ihre Telefone abhören, Computer und online gespeicherte Daten auslesen oder verdeckte Ermittler*innen gegen sie einsetzen – und die so gewonnenen Erkenntnisse auch an Nachrichtendienste weitergeben. Das alles wird durch die Kategorie der "drohenden Gefahr" möglich. Nach den aktuellen Plänen soll sie nicht nur in der Terrorismusbekämpfung polizeiliche Maßnahmen rechtfertigen. Bisher muss eine Gefahr konkret bevorstehen, wenn die Polizei präventiv eingreifen will. Wenn es jedoch künftig nur um eine "drohende Gefahr" geht, darf die Polizei auch eingreifen, wenn noch keine Straftaten begangen wurden – und zumindest unsicher ist, ob sie jemals stattfinden.

"Sicherheit durch Stärke" heißt das Programm, in dem die CSU seit zwei Jahren den Ausbau der Polizei vorantreibt, dazu gehören auch 2.000 neu geschaffene Polizeistellen. Nach der geplanten Gesetzesnovelle soll die Polizei nicht nur früher eingreifen können, sondern etwa auch Informationen aus DNA-Spuren zur Fahndung verwenden dürfen, die auf Geschlecht, Haar-, Augen- und Hautfarbe schließen lassen. Außerdem soll sie Handgranaten und andere Explosivstoffe nutzen können.

Selbst die bayerische Gewerkschaft der Polizei ist das zu extrem, sie schreibt in ihrer offiziellen Stellungnahme zum Gesetz: "Hier wird wohl vorsorglich die Rechtsgrundlage beim Einsatz der Bundeswehr im Innern mit schweren Waffen geschaffen, denn solche Waffen mit Sprenggeschossen hat die Polizei aktuell nicht im Streifendienst."

Schulze sagt: "Der Überwachungswahn der CSU gefährdet Freiheitsrechte." Sie sieht das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten in Gefahr. "Damit werden die Befugnisse der Polizei massiv ausgeweitet, das ist die Vernachrichtendienstlichung der Polizei."
Wie lassen sich die Grundrechte schützen?

Markus Thiel, Professor für Polizeirecht an der Deutschen Hochschule der Polizei Münster, sieht in dem neuen Gesetz jedoch auch positive Änderungen. Er sagt, Polizeirecht greife immer in Grundrechte ein, "deshalb geht es immer auch um die Frage: 'Wie kann ich die schützen?'". Im bayerischen Entwurf geschehe das teilweise per Richtervorbehalt: Will die Polizei etwa künftig V-Leute einsetzen oder Post beschlagnahmen, muss sie eine gerichtliche Genehmigung einholen. In bestimmten Bereichen kann das neues Gesetz also stärker von außen kontrolliert werden als vorher. Zwar hält Thiel das Gesetz ebenfalls für eine deutliche Ausweitung der polizeilichen Befugnisse, aber er sieht auch den Nutzen.

Die geplanten Änderungen regelten nämlich auch den Einsatz von Drohnen oder Bodycams, ebenso wie die Durchsuchung von Daten in der Cloud. Das trage dem technischen Fortschritt Rechnung. "Die Polizei hinkt ihren Kunden ja traditionell hinterher."
Bayern ist nur der Anfang

Auch Peter Schall, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), sagt: "In dem Gesetz ist vieles drin, was wir als Polizei begrüßen." Die "drohende Gefahr" einzuführen sei in "der heutigen Sicherheitslage" sinnvoll. "Das nimmt auch eine gewisse Verantwortung von den Kollegen vor Ort. Die mussten bisher konkret begründen, warum sie etwa ein Fahrzeug kontrolliert haben."

Doch auch die GdP hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen die praktisch unbegrenzte Haft für Gefährder. Denn obwohl alle drei Monate ein Richter die Haft prüfen muss, hält Schall es für unwahrscheinlich, dass ein Gefährder aus dem Gefängnis heraus seine Harmlosigkeit beweisen kann. "Wer hätte nach dem Fall Amri noch den Mumm zu sagen: 'Dieser Gefährder ist nicht mehr gefährlich'?"

Markus Löffelmann, Richter am Landgericht München, hat als Experte für die SPD den Gesetzentwurf begutachtet. Er kritisiert: "Damit sind nach dem Entwurf mit Ausnahme der Wohnraumüberwachung und der Rasterfahndung sämtliche polizeilichen Befugnisse unter bestimmten Voraussetzungen schon ab der Schwelle einer drohenden Gefahr verfügbar."

Den Begriff der "drohenden Gefahr" hat sich das bayerische Innenministerium jedoch nicht ausgedacht, er stammt vom Bundesverfassungsgericht. Das hatte 2016 Teile des Bundeskriminalamtgesetzes gekippt, weil heimliche Überwachungsmaßnahmen, die dort geplant waren, nur zum Schutz gewichtiger Rechtsgüter zulässig seien (also zum Beispiel dem Schutz von Leib und Leben) und nur wenn sich die Gefahr dafür absehen lässt. Allerdings gestand das Verfassungsgericht zu, dass neben den bis dahin geltenden Kategorien der konkreten, unmittelbar bevorstehenden und gegenwärtigen Gefahr eine weitere hinzukommt, die noch etwas ferner in der Zukunft liegt: die drohende Gefahr. Einer der von der CSU beauftragten Gutachter kommt deshalb auch zu dem Schluss, dass sich das neue Gesetz "im Grunde auf verfassungsrechtlich sicherem Boden" bewege.
Ein Musterpolizeigesetz für alle Bundesländer

Was Bayern gerade vormacht, ist nur der Anfang. "Alle Bundesländer müssen ihre Polizeigesetze an die EU-Datenschutzrichtlinie und das BKA-Urteil anpassen", sagt Thiel. In diesem Zuge werden viele Bundesländer wohl auch die Kompetenzen der Polizei erweitern, erwartet er. In Nordrhein-Westfalen ist das bereits in Planung, auch hier stehe die "drohende Gefahr" im Gesetzesentwurf.

Das Vorbild vom bayerischen Polizeigesetz könnte außerdem Auswirkungen auf das sogenannte Musterpolizeigesetz haben, das Thiel gemeinsam mit anderen Experten für die Innenministerkonferenz erarbeitet. Eine Vorlage, an der sich die Bundesländer künftig orientieren können. So soll nach Willen der Innenminister und auch der neuen Bundesregierung eine einheitlichere Sicherheitsstruktur geschaffen werden, obwohl Polizei Sache der Bundesländer ist. Ob die Länder das Gesetz ganz übernehmen, nur in Teilen oder gar nicht, ist aber ihnen selbst überlassen.

Noch sei unklar, sagt Thiel, ob dieses Mustergesetz ein Kompromiss zwischen härteren und weniger harten Regelungen oder eher eine Maximalversion des verfassungsrechtlich Möglichen sein wird.Die "drohende Gefahr" könne dort jedoch nur eine Rolle spielen, wenn sie auch genau definiert wird.

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Ergänzungen

der text ist aus der zeit kopiert und nur die überschrift geändert worden.
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-03/polizeigesetz-bay...

mindestens schlechter stil, oder vielleicht irgendwelche schlechten absichten (siehe überschrift..)