Prozessbericht Verfahren AfD Vorsitzender Bonn Gerald Christ
Gerald Christ (AfD Bonn und GD NRW) zu mehreren tausend Euro Strafe verurteilt wegen Beleidigung und Schubserei.
Das Verfahren vor dem Amtsgericht in Bonn sollte eigentlich bereits am 08.06.2026 stattfinden, war jedoch auf den 18.06. verschoben worden.
Die erste Entscheidung der Richterin an diesem Tag war es, das Verfahren in einen größeren Sitzungssaal zu verlegen. Mit knapp über 30 AfD Unterstützer*innen, darunter auch Truckenbrodt und Ulbrich, war der eigentliche Gerichtssaal zu klein. Auch etwas Lokalpresse trat in Erscheinung. Sowohl General Anzeiger als auch WDR waren vertreten. Der erste Handschlag des Tages erfolgte dann auch prompt zwischen Christ und dem Kameramann des WDR, der auch im weiteren Verlauf des Tages immer wieder zu Scherzen mit der AfD bereit war.
Vor der Eröffnung der Hauptverhandlung fragte Christ in den Raum, ob jemand einen Stift für ihn hätte – er hatte seinen wohl zu hause vergessen. Auch die anwesende AfD brauchte ziemlich lang, bis ein Stift gefunden wurde. Da war ein Volk wohl ohne einen Füller
Das Verfahren begann dann mit der Verlesung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft. Der Vorwurf lautete Beleidigung. Gerald Christ solle eine Person geschubst und als “Arschloch” bezeichnet haben, außerdem soll er gesagt haben, dass das Opfer “ein alter Mann sei, den niemand mehr ficken wolle”.
Ganz am Anfang gleich bat dann die Verteidigung darum, die Adresse von Christ nicht verlesen zu müssen. Der Wunsch wurde verhört und an diesem Tag keinerlei Adresse verlesen.
Gekränkt in Ehre und Männlichkeit, unterbrach bei der Frage nach seinem Namen der Verteidiger dann das erste von vielen Malen die Richterin, um in diesem Fall seinen Doktortitel zu betonen.
Als erstes äußerte sich dann der Angeklagte – Gerald Christ – zur Sache. Er stellte sich als geschädigte Person dar und drehte den Spieß um. Er sei geschädigt und beleidigt worden, weil das Opfer seine politische Haltung nicht toleriere und diese überhört habe, als Christ sich gerade über eine Situation in der Straßenbahn und eine vermeintlich ausländische Person in dieser aufgeregt habe.
In Bezug auf den zweiten Zeugen erklärte er, diesen früher von seiner Arbeit bei der Friedrich Ebert Stiftung gekannt zu haben, sein Verhältnis sei aber streng dienstlich und professionell gewesen. 2018/2019 hörte Christ dann seiner Erinnerung nach dort als studentische Hilfskraft aber auf und begegnete dem zweiten Zeugen, wenn dann nur noch zufällig, in der Stadt.
All diese Aussagen klangen wie zurecht gelegt und auswendig gelernt.
Nachdem Christ mehrfach verneinte in irgendeiner Weise verbal ausfallend oder beleidigend gewesen zu sein, tuschelte der Verteidiger kurz mit ihm, nur damit der Verteidiger Christ dann fragen konnte, ob er nicht vielleicht auch “Verpiss dich” gesagt habe. Dies wurde vom Angeklagten bejaht.
Gerald Christ legte am Ende seiner Aussage seine Einkünfte offen. 2350€ Netto für seine 30h Stelle bei einem Mitglied des Bundestages, zusätzlich 520€ Netto aus einem Minijob bei einem anderen MdB, zusätzlich 2000€ brutto aus Aufwandsentschädigungen seines Stadtratsmandates und seiner Rolle als Fraktionsvorsitzender dort. Nach den Einkünften seiner Ehefrau gefragt, konnte er dies nicht beantworten, darauf rief diese aus dem Publikum: “980€ Netto”. Christ erklärte, dass er einen Bachelor in Geschichte im Jahr 2018 vollendete und “bisher keinen Master” hat.
Gerald Christ hatte auch eine Gegenanzeige gestellt, diese war aber von der Staatsanwaltschaft abgelehnt worden, da es sich offensichtlich um eine Schutzbehauptung handelte.
Mit dem Aufruf des Geschädigten, startete Verteidiger Dr. Björn Clemens – rechter Szeneanwalt, Bursche in der Deutschen Burschenschaft, NSU-Anwalt und Haus und Hof Anwalt der Raczeks – sein erstes prozesstaktisches Maneuver und schlug dem Gericht vor, das Verfahren doch einfach einzustellen. Dem folgte das Gericht nicht, auch die Staatsanwaltschaft lehnte dies ab. Clemens nutze diese Chance, um das Verfahren als politisch zu framen und Christ als den wirklichen Geschädigten darzustellen.
Nach kurzer Wartezeit, startete dann die Vernehmung des Geschädigten. Dieser beschrieb, am genannten 04.06.2026 mit der Straßenbahn zum Quirinusplatz gefahren zu sein. In der Straßenbahn kritiserte eine ältere Dame wohl eine vermeintlich ausländische Person, die laut telefonierte. Die angesprochene Person entschuldigte sich. Christ nahm das Opfer zu dem Zeitpunkt noch nicht wahr. Nach dem Ausstieg aus der Straßenbahn, lief Christ ihm dann aber hinterher und fing an ihn zu belabern. Er redete davon, ein ganz großes Tier der AfD in Bonn zu sein und davon “Bonn reinigen” und “Bonn übernehmen zu wollen” mit ihm gäbe es Situation wie diese nicht mehr.
Als der Geschädigte dann dem Täter widersprach, fing dieser an den Geschädigten als “Arschloch” und “Alten Mann, den keiner mehr ficken würde” zu beleidigen. Daraufhin habe Christ den geschädigten mehrfach geschubst und körperlich angegangen.
Nachdem der Geschädigte es kurz schaffte sich von Christ zu trennen, kam dieser dann mit einem Handy wieder zurück und forderte den Geschädigten auf “sein Geschicht zu zeigen, damit wir wissen wer du bist” und kündigte ihm danach an, dass “Wir ihn finden werden”.
Kurz darauf trennte sich die Situation. Der Zeuge sprach nun den Geschädigten an und bot diesem seine Aussage bei der Polizei an, er hatte beide gesehen. Zeuge und Geschädigter tauschten Nummern aus. Später nach der Anzeige bei der Polizei benachrichtigte der Geschädigte den Zeugen darüber sehr kurz am Telefon.
Der Geschädigte berichtete selbstständig, aber auch auf Nachfrage erneut, Christ vorher noch nie gesehen zu haben, sich während der gesamten Zeit passiv und gesittet verhalten zu haben. Er hatte das Gefühl bekommen, Christ wollte ihn zu einer körperlichen Auseinandersetzung provozieren, worauf er nicht einging und diesen auch nicht beleidigte. Christ habe sich sehr bedrohlich ihm gegenüber verhalten und er sich gefürchtet, auch weil dieser drohte, ihn gemeinsam mit anderen finden zu wollen.
Während der Befragung wartete nun Clemens mit einer weiteren Prozesstaktik auf und behauptete, dass Verfahren sei gegenstandlos, da ein Strafantrag fehle. Dabei bezog er sich auf ein Gesetz, welches seit mehr als 1,5 Jahren außer Kraft ist und einen veralteten Kommentar zu der nicht mehr so existierenden Rechtslage. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass sie dies für an den Haaren herbeigezogen und veraltet hält und die Anforderungen der Verteidigung als aus der Zeit gefallen. Trotz der Aussage des Opfers, Anzeige erstattet zu haben, mit dem Ziel Gerechtigkeit zu erfahren, bezweifelte der Verteidiger vehement das Verfolgungsinteresse des Opfers. Das Gericht pausierte die Verhandlung kurz und setzte sie dann fort mit der Auffassung, dass die Staatsanwaltschaft recht hat und Clemens einer falschen, inaktuellen Ansicht anhängt.
Durch diese Diskussion in der Mitte der Anhörung des Geschädigten, konnte dort aber weiterer Druck aufgebaut werden. Die Strategie der Verteidigung schien bis dahin zu sein, die Zeugen zu verunsichern.
Gleichzeitig verrante sich Clemens auch mehrfach, in dem er falsch aus Akten zitierte, offenbar war es ihm nicht gelungen, den Prozess anständig vorzubereiten. Mehrfach mussten Gericht und Staatsanwaltschaft ihm helfen die richtigen Stellen zu finden und ihm erklären, was Dinge bedeuten. Die Staatsanwaltschaft forderte den Verteidiger dazu auf “schauen sie sich die Akten nochmal an”.
Nach der Pause ging es dann trotzdem recht schnell zum (zweiten) Zeugen über.
Dieser beschrieb, dass er am Tattag eine Person sehr laut und aggressiv schreien hörte und deswegen mit seinem Fahrrad in Richtung des Lärms fuhr, Dort sah er dann den aggressiven und körperlich übergriffigen Christ, der den Geschädigten anging und anschrie.
Er hörte zwar keine Beleidigungen, weil er nicht nah genug war, um Worte zu verstehen, bekam aber Christ spätere Aussage nach dessen Rückkehr mit, dass dieser das Opfer aufforderte “sein Gesicht zu zeigen, damit wir wissen wer du bist” und ihn dabei zu bedrängen und zu filmen. Er nahm Christ dort als sehr bedrohlich war. Die Aggression ging hierbei von Christ aus, der den Geschädigten auch mit Kraft schubste.
Darauf befragt, ob der Zeuge Christ schon vorher kannte, antwortete dieser, dass er früher mit diesem in der Friedrich Ebert Stiftung gearbeitet hatte. Hierbei kamen von Clemens immer wieder Nachfragen, dabei verstand Clemens den Zeugen immer wieder entweder aus Böswilligkeit oder Dummheit falsch. So fragte Clemens, ob der Zeuge nach dem Arbeitsverhältnis mit Christ Kontakt hatte, dieser verneinte. Clemens fragte darauf, ob dieser nie gegenüber der Polizei erwähnte, nach dem Arbeitsverhältnis von Christ bedroht worden zu sein. Der Zeuge verneinte auch das und sagte, dass dies währenddessen passierte und nicht danach. Clemens versuchte dann eine Falschaussage zu konstruieren und ihm vorzuwerfen, nicht richtig zu antworten. Der Zeuge erläuterte dann, dass während seiner Arbeitszeit Christ ihm einmal unvermittelt den Weg versperrte und eindrücklich sagte “Ich weiß wo du wohnst”. Der Zeuge fühlte sich davon eingeschüchtert, es wurde während des Prozesse klar, dass er Angst vor Angriffen von Seiten der AfD hat.
Auch Christ durfte den Zeugen immer wieder Fragen direkt stellen. Die Strategie bezüglich des Zeugen wirkte so, als solle dieser unglaubwürdig dargestellt werden, um dann eine Aussage gegen Aussage Situation zu behaupten.
Auch wurde versucht eine Absprache der Zeugen zu konstruieren, hier wurde wieder kontrafaktisch auf dessen vermeintliche Aussagen referenziert. Wieder einmal halfen Gericht und Staatsanwaltschaft Clemens bei dessen Hörverstehen.
Etwas eitel fragte Christ dann auch den Zeugen, ob jemand nach Christs Abgang bei der Friedrich Ebert Stiftung schlecht über ihn geredet habe. Damit endete die Befragung. Vor der Pause fragte dann Clemens ein weiteres Mal, ob das Verfahren nicht eingestellt werden könnte in Richtung der Staatsanwaltschaft. Diese wies dann darauf hin, dass Sie weiterhin empfehlen den Strafbefehl anzunehmen, da sie mit einer Verurteilung und einer weit höheren Strafe rechnen.
Nach der Pause begannen die Plädoyers. Die Staatsanwaltschaft hielt sich kurz und ließ keinen Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Geschädigten und des Zeugen. Sie forderte 50 Tagessätze á 100€
Das Plädoyer der Verteidigung wurde dann länger und ausführlicher. In einem breiten Erguss diverser Wehleidigkeiten versuchte Clemens die AfD und rechte Akteur*innen als Opfer zu inszenieren. “Es wird immer die AfD blockiert”, “nie hört man davon, dass Rechtsextreme die Grünen oder andere Parteien blockieren”. Danach gab Clemens auch noch die Verschwörungstheorie zum Besten, dass gegen Rechtsextreme bezahlte Demonstranten in gecharterten Bussen eingesetzt werden. Er schaffte es hierbei “nur latent” antisemitisch zu bleiben. Er forderte Freispruch in diesem Fall und eine Einstellung, seiner Meinung nach müsse das Opfer belangt werden. Christ sei ein Opfer. Außerdem kritisierte er intensiv die Staatsanwaltschaft und sagte, diese müsse ja keine Verantwortung eines Fehlurteils tragen “haftbar ist ausschließlich der Anwalt”, der dann dafür kritisiert wird, schlecht zu arbeiten. Keine Minute später widersprach Clemens sich dann selbst, als ihm auffiel, dass er nicht das einzige Opfer in diesem vermeintlichen kommenden Fehlurteil ist, sondern der Angeklagte auch haftet.
Vor dem Urteilsspruch wollte sich Christ noch äußern und bemerkte etwas weinerlich, dass er auch schon mehrfach beleidigt worden sei, als Nazi und Faschist, manchmal sogar als Arschloch, ihm aber niemand zuhöre. Die böse Staatsanwaltschaft will ihm einfach nicht helfen und er sei damit ganz allein. Dass ein Nazi, wie es Christ ist, der mit seinen regelmäßigen Besuchen bei den Raczeks, seinen Verbindungen zu Helferich “dem freundlichen Gesicht des NS” und seiner Nähe zu der Revolte Rheinland auffällt, sich davon beleidigt fühlt, ist erstaunlich.
Nach längere Pause kam dann das Urteil des Gerichts. Es gebe keine Zweifel an den Zeugen, die Geschichte des Gerald Elmar Christ sei nicht schlüssig und er schuldig zu sprechen wegen Beleidigung. Christ trägt die Verfahrenskosten, Auslagen und muss 40 Tagessätze a’ 100€ zahlen.
Damit ist Christ jetzt nicht mehr nur Nazi sondern verurteilter Straftäter und Nazi.
Während des ganzen Verfahrens fielen die AfD Unterstützer*innen, primär die männlich gelesenen, mit lautem Räuspern, Husten und Lachen auf. Dies monierten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht. Mehrfach äußerten sich AfDler, auch Ulbrich, dass dieses Verfahren offensichtlich haltlos sei und eingestellt werden würde, siegesgewiss wurde auch von Christ in Richtung der Prozessbeobachtung gepöbelt. Mit weniger erhobenem Haupt verließ die AfD dann den Gerichtssaal.
Nicht erwähnt im Prozess blieb, woran die Beteiligten den “ausländischen Mitbürger” als solchen erkannten. Immerhin nutzten Staatsanwaltschaft und Gericht teilweise Formulierungen wie “die Person, die als ausländischer Mitbürger vom Zeugen/Angeklagten bezeichnet wurde”. Auch wenn das natürlich nur ein Trostpflaster gegenüber des permanenten immanenten Alltagsrassismus darstellt.
Creative Commons by-sa: Weitergabe unter gleichen Bedingungen