UPDATE: III.Weg Strukturierte Einordnung einer Person im Kontext rechtsextremer Milieubildung und digitaler Propaganda
Die betreffende Person, Benjamin Frank Ruselack, geboren am 1. Oktober 1994 in Königs Wusterhausen (Brandenburg),
Letzter bekannter Aufenthalt: Sonnenstraße 25, 54611 Hallschlag (kleiner Ort in der VG Gerolstein, ca. 10–15 km von Gerolstein entfernt).
wird in verschiedenen antifaschistischen Recherchen seit mehreren Jahren dem neonazistischen Spektrum zugeordnet. Diese Einordnung beruht auf einer Verdichtung zivilgesellschaftlicher Beobachtungen, dokumentierter Szenebezüge sowie öffentlich zugänglicher Selbstdarstellungen und ist als solche analytisch, nicht als gerichtsfest festgestellte Tatsache zu verstehen.
Im Rahmen dieser Recherchen wird eine frühe politische Sozialisation im Umfeld der Jungen Nationalisten (JN) beschrieben. Damit wäre die Person in ein ideologisches Milieu eingebunden gewesen, das sich durch völkischen Nationalismus, autoritäre Gesellschaftsentwürfe und eine strategische Anschlussfähigkeit an gewaltorientierte Subkulturen auszeichnet.
Für den Zeitraum ab etwa 2014 verweisen entsprechende Quellen auf Verbindungen zu rechtsextremen Mobilisierungen in Thüringen sowie zu den sogenannten HoGeSa-Protesten in Berlin. Diese Ereignisse fungierten als Verdichtungsräume einer heterogenen, aber gewaltbereiten rechten Szene, in der sich Hooligan-Strukturen, neonazistische Netzwerke und politische Agitation überlagerten.
Seit circa 2015 wird ein Lebensmittelpunkt in der Vulkaneifel (Rheinland-Pfalz) angegeben. In diesem regionalen Kontext erfolgt eine Zuordnung zum Umfeld der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“, die politikwissenschaftlich als Versuch gilt, klassische nationalsozialistische Ideologie in eine modernisierte, aktivistische Organisationsform zu überführen.
Diese ideologische Anschlussfähigkeit spiegelt sich auch in der digitalen Selbstdarstellung wider. Auf einem öffentlich einsehbaren Instagram-Profil („revolutionstheorien“) inszeniert sich der Account explizit als „national-revolutionär-sozialistisch“ und verwendet damit eine historische Selbstbezeichnung, die direkt an Strömungen des Nationalsozialismus anknüpft.
Die dort verbreiteten Inhalte folgen erkennbaren Mustern rechtsextremer Propaganda:
- Ästhetische Heroisierung durch inszenierte Schwarz-Weiß-Bilder, Monumentalästhetik und kollektivistische Symbolik („Revolutionäre“ als identitätsstiftender Begriff)
- Geschichtsrevisionistische Narrative, etwa durch Umdeutung historischer Ereignisse (z. B. 8. Mai 1945)
- Kader- und Aktivismusansprache („Werde aktiv“), die auf Rekrutierung und Mobilisierung abzielt
- Verwendung codierter Symbolik und Sprache, die innerhalb der Szene anschlussfähig ist, ohne zwingend strafrechtlich relevante Schwellen zu überschreiten
- Normalisierung ideologischer Inhalte durch Einbettung in scheinbar neutrale Motive (Landschaften, Alltagsszenen), wodurch Propaganda entpolitisiert und niedrigschwellig verbreitet wird
Diese Form der digitalen Kommunikation ist kein Zufallsprodukt, sondern entspricht bekannten Strategien moderner rechtsextremer Öffentlichkeitsarbeit: Ideologie wird nicht mehr primär offen aggressiv vermittelt, sondern ästhetisch aufgeladen, emotionalisiert und in identitätsstiftende Narrative eingebettet.
Im Jahr 2023 kursierten zudem Videos eines Vorfalls in Gerolstein, in dem die Person mit einem gewalttätigen Übergriff auf einen Geflüchteten in Verbindung gebracht wurde. Auch hierbei handelt es sich um eine Zuschreibung aus öffentlich verbreiteten Inhalten; eine abschließende rechtliche Bewertung ist unabhängig davon vorzunehmen.
Parallel dazu existieren amtliche Hinweise ohne politischen Gehalt: Im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Gerolstein (Ausgabe 36/2025) wurde eine öffentliche Zustellung veröffentlicht, da der Aufenthalt der Person als unbekannt galt. Das zugrunde liegende Verfahren betrifft verwaltungsrechtliche Fragestellungen im Bereich Bauleitplanung bzw. Beitragswesen und steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der politischen Einordnung.
Zum familiären Umfeld lassen sich aus öffentlich zugänglichen Quellen Hinweise auf Personen gleichen Nachnamens im Raum Brandenburg rekonstruieren, unter anderem im Kontext kommunaler Verwaltung sowie lokaler Vereinsstrukturen. Frank R. (verstorben 2018), Ramona R. und Antonia R. (Nachname aus Sicherheitsgründen gekürzt)
In der Gesamtschau ergibt sich somit ein Bild, das weniger durch einzelne isolierte Ereignisse als vielmehr durch die Kohärenz von Milieuzugehörigkeit, ideologischer Selbstdarstellung und dokumentierten Aktivitätsmustern geprägt ist. Die politische Einordnung entsteht hier aus der strukturellen Passung innerhalb eines klar definierbaren rechtsextremen Referenzsystems nicht aus einer singulären Zuschreibung.