Tribunal Kollektive Konfrontation

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Auf einer vom "Komitee kollektive Konfrontation" einberufenen außerordentlichen Versammlung
haben die Anwesenden einstimmig beschlossen, ein Tribunal einzuberufen mit der Aufgabe, die
zunehmende Willkür von Repressionsstrategen der Strafverfolgungsbehörden in der BRD, mit der
Genoss*innen, die Widerstand gegen das unterdrückende und ausbeuterische System leisten,
verfolgt, kriminalisiert und sanktioniert werden, festzustellen.
Weiterhin soll festgestellt werden, dass selbsternannt Ermächtigte ihre Verfahrensweisen, Gesetze
und Klassengerichtsurteile eben nicht im Namen des Volkes durchführen, erlassen und fällen,
sondern sie ausschließlich als Handlanger*innen des Machtapparates fungieren und dessen
uneingeschränkten Machterhalt sichern und ausbauen.

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Auf einer vom "Komitee kollektive Konfrontation" einberufenen außerordentlichen Versammlung
haben die Anwesenden einstimmig beschlossen, ein Tribunal einzuberufen mit der Aufgabe, die
zunehmende Willkür von Repressionsstrategen der Strafverfolgungsbehörden in der BRD, mit der
Genoss*innen, die Widerstand gegen das unterdrückende und ausbeuterische System leisten,
verfolgt, kriminalisiert und sanktioniert werden, festzustellen.
Weiterhin soll festgestellt werden, dass selbsternannt Ermächtigte ihre Verfahrensweisen, Gesetze
und Klassengerichtsurteile eben nicht im Namen des Volkes durchführen, erlassen und fällen,
sondern sie ausschließlich als Handlanger*innen des Machtapparates fungieren und dessen
uneingeschränkten Machterhalt sichern und ausbauen.
Nach Beurteilung dieser Feststellungen sollen gegebenenfalls Sanktionsmaßnahmen gegen
Repressionsorgane bzw. deren Vertreter*innen beschlossen werden.
In einer ersten Sitzungsperiode soll es dabei um die abgeschlossenen und laufenden Antifa-Ost-
Verfahren, den Budapest-Komplex, das laufende Verfahren gegen Daniela Klette sowie das
Verfahren gegen die Ulm5 gehen.
Im Einzelnen:
a) Verfahren/Prozesse
Antifa-Ost-Verfahren, Prozess in Dresden vom 08.09.2021-31.05.2023
Revisionsverfahren, Prozess/Urteil in Karlsruhe am 06.02.2025/19.03.2025
Budapest-Komplex, Prozess gegen Hanna in München vom 19.02.-26.09.2025
Budapest-Komplex, Auslieferung von Maja nach Ungarn am 28.06.2024 auf Beschluss des
Kammergerichtes Berlin vom 27.06.2024
Verfahren/Prozess gegen Daniela Klette in Celle/Verden seit 25.03.2025
Antifa-Ost-Verfahren/Budapest-Komplex seit 25.11.2025 in Dresden
Antifa-Ost-Verfahren/Budapest-Komplex seit 13.01.2026 in Düsseldorf
Prozess gegen die Ulm 5 seit 27.04.2026 in Stammheim.
b) Haftanstalten, in denen betroffene Genoss*innen zur U-Haft oder Strafhaft einsaßen bzw.
einsitzen:
JVAs in: Berlin (2), Billwerder, Chemnitz, Dinslaken, Dresden, Gelsenkirchen, Heimsheim,
Heinsberg, Karlsruhe, Leipzig, Memmingen, Ossendorf, Ronsdorf, Schwäbisch-Gmünd,
Stadelheim, Stammheim, Ulm, Vechta, Waldheim und Willich.
c) sonstiges
LKA Sachsen/SOKO Linx
In mehreren Sitzungen hat das Tribunal die o.a. Feststellungen getroffen, beurteilt und entschieden:
Die Senats- bzw. Kammermitglieder des
OLG Dresden Hans Schlüter-Staats (Vorsitzender im 1. Prozess), Sven Andreae, Peter Frey, Beate
Horlacher, Murad Gorial, Joachim Kubista (Vorsitzender im aktuellen Prozess) und Sandra David;
des BGH Jürgen Schäfer (Vorsitzender), Johannes Berg, Britta Erbguth, Helmut Keicker und
Christian Voigt;
des OLG München Philipp Stoll (Vorsitzender), die Richterinnen Wosylus und Strafner sowie ihre
Kollegen Hamel und Reichenberger;
stellvertretend für das Kammergericht Berlin deren Präsidentin Andrea Diekmann;
des Landgerichts Verden Lars Engelke (Vorsitzender), Jens Niemeyer und Fenna Meinke;
des OLG Düsseldorf Lars Bachler (Vorsitzender), die Richterinnen Schmitz und Unzen sowie ihre
Kollegen Machalitza und Vieler;
des Landgerichts Stuttgart Kathrin Lauchstädt (Vorsitzende) und ihre Kolleginnen Weber und Sterk;die Vertreter*innen der GBA Jens Rommel, Bodo Vogler, Alexandra Geilhorn, Hannah Brunschier,
Natalie Mand und Marcel Croissant;
der Staatsanwaltschaften in Verden Annette Marquardt und Stuttgart Ronny Stengel;
die Leiter*innen der o.a. JVAs in o.a. Reihenfolge Bärbel Bardasky, Anke Stein, Ullrich Quietzsch,
Jürgen Frank, Angelika Grefer, Jörn Goeckenjan, Elisabeth Nubbemeyer, Frank Jansen, Jochen
Käbisch, Thomas Müller, Rolf Jacob, Anja Ellinger, Angela Wotzlaw, Susan Schneider, Sibylle von
Schneider-Holl, Clemens Schmid, Matthias Nagel, Ulrich Schiefelbein, Katharina Tebben, Andreas
May und Michaela Voßhagen
sowie stellvertretend für das LKA Sachsen und die SOKO Linx der sächsische Innenminister Armin
Schuster, KHK Michael Baum und KHK Daniel Mathe
sind – um in der Terminologie der Personen zu bleiben, über die verhandelt wurde – der Bildung
einer kriminellen Vereinigung schuldig, haben eine Vielzahl von Verstößen gegen das Grundgesetz
und die Menschenrechte begangen und werden hierfür angemessen sanktioniert.
Erste Sanktionsmaßnahme ist die Veröffentlichung dieses Urteils über verschiedene Kanäle.
(Anmerkung der Verfasserin/des Verfassers: bitte weiterleiten!)
Die weitere Sanktionierung wird nicht durch das Tribunal festgelegt, sondern obliegt der
Bestimmung einzelner Aktionsgruppen, die sich eigenständig bilden.
Dem Tribunal ist bewusst, dass die Aktionsgruppen lediglich sehr eingeschränkt über
Sanktionierungsmittel verfügen, weist die Aktionsgruppen aber darauf hin, bei ihren Überlegungen
und Entscheidungen über Aktionsformen die Deeskalationserklärung der RAF vom 10.04.1992 zu
berücksichtigen bzw. ggfs. hilfsweise zu aktualisieren.
Mai 2026
Komitee kollektive Konfrontation

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