Automatisierte Datenanalyse: Innenausschuss in Sachsen-Anhalt winkt massiv kritisiertes Palantir-Gesetz unverändert durch
<p>Das geplante Polizeigesetz in Sachsen-Anhalt wurde heute vom Innenausschuss beschlossen. Es soll Analysen riesiger Datenmengen bei der Polizei erlauben. Sachverständige hatten den Entwurf wegen der Missachtung von Vorgaben aus Karlsruhe heftig kritisiert. Ob für die Datenanalyse eine Palantir-Software genutzt werden soll, steht noch nicht fest.</p>
<figure class="wp-caption entry-thumbnail"><img width="860" height="484" src="https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2026/02/ueberwachung-optisch-860x4... class="attachment-landscape-860 size-landscape-860 wp-post-image" alt="Kamera zur Ueberwachung" decoding="async" loading="lazy" srcset="https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2026/02/ueberwachung-optisch-860x4... 860w, https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2026/02/ueberwachung-optisch-380x2... 380w, https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2026/02/ueberwachung-optisch-1200x... 1200w, https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2026/02/ueberwachung-optisch-660x3... 660w, https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2026/02/ueberwachung-optisch-160x9... 160w" sizes="auto, (max-width: 860px) 100vw, 860px" /><figcaption class="wp-caption-text">Überwachungskameras sind meist sichtbar, automatisierte Datenanalysen finden im Verborgenen statt. <span class='media-license-caption'> – <a class="" rel="license" target="_blank" href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/deed.de">CC-BY-NC 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/herrolsen/6500194011/" >Herr Olsen</a></span></figcaption></figure><p>Der Innenausschuss von Sachsen-Anhalt hatte heute einen Gesetzentwurf <a href="https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/aussch/wp8/inn/einlad/inn... der Tagesordnung</a>, der es in sich hat: Die Polizei soll eine Reihe neuer Befugnisse bekommen, darunter auch die polizeiliche Datenanalyse. Hinter dem Begriff versteckt sich die Idee, die verschiedenen Datentöpfe der Polizei zusammenzuführen und die Informationen darin automatisiert auszuwerten.</p>
<p>Bisher wird in den vier Bundesländern, die eine solche Datenanalyse in ihren Polizeigesetzen erlauben und anwenden, die Softwarelösung „Gotham“ des US-Konzerns Palantir genutzt. Aus geopolitischen Gründen ist der US-Anbieter aber gerade bei sensiblen polizeiinternen Daten <a href="https://netzpolitik.org/2025/automatisierte-rasterfahndung-tuer-zu-fuer-... andere als die erste Wahl</a>. Die Softwaresysteme des Konzerns sind proprietär und die genauen Funktionen Geschäftsgeheimnisse.</p>
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<p>Die automatisierte polizeiliche Datenanalyse ist auch rechtlich längst kein unbeschriebenes Blatt mehr, sondern wurde bereits wegen Gesetzen in Hessen und Hamburg beim Bundesverfassungsgericht verhandelt. Beide Gesetze waren in Teilen verfassungswidrig. Auch Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg stehen gerade wegen der Datenanalyse-Regelungen in ihren Polizeigesetzen und wegen der Zusammenarbeit mit Palantir in der Kritik. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts <a href="https://netzpolitik.org/2023/automatisierte-datenanalyse-der-wilde-weste... dem Februar 2023</a> macht weitreichende und detaillierte Vorgaben für solche Datenzusammenführungen.</p>
<p>Das Urteil, das alle deutschen Gesetzgeber bindet, scheint aber nicht überall mit der genügenden Expertise gelesen worden zu sein: In Sachsen-Anhalt war der Gesetzentwurf von Sachverständigen <a href="https://netzpolitik.org/2025/zwischenloesung-palantir-experten-zerpfluec... kritisiert worden</a>, weil er die Vorgaben aus Karlsruhe nicht ausreichend umsetzt.</p>
<blockquote class="wp-embedded-content" data-secret="Hxcbp0euRn"><p><a href="https://netzpolitik.org/2025/zwischenloesung-palantir-experten-zerpfluec... zerpflücken automatisierte Datenanalyse bei der Polizei Sachsen-Anhalt</a></p></blockquote>
<p><iframe class="wp-embedded-content" sandbox="allow-scripts" security="restricted" title="„Experten zerpflücken automatisierte Datenanalyse bei der Polizei Sachsen-Anhalt“ — netzpolitik.org" src="https://netzpolitik.org/2025/zwischenloesung-palantir-experten-zerpfluec... data-secret="Hxcbp0euRn" width="600" height="338" frameborder="0" marginwidth="0" marginheight="0" scrolling="no"></iframe></p>
<p>Doch die Experten stießen offenbar auf taube Ohren: Ohne Korrekturen wurden die geplanten <a href="https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d5018lge.pdf"... Regelungen zur Datenanalyse</a> nun von den Regierungsparteien CDU, SPD und FDP als Beschlussempfehlung an das Parlament gegeben. Der Gesetzentwurf blieb unverändert in der ursprünglichen Fassung von 14. Januar 2025, was die umstrittene Datenanalyse angeht. Die Regierungskoalition kündigte aber einen Entschließungsantrag zur zweiten Lesung im Landtag an. Der Inhalt des Antrags ist noch unbekannt.</p>
<h3>Nicht nur ein Problem Sachsen-Anhalts</h3>
<p>Die Juristin und Palantir-Expertin Franziska Görlitz von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte die Datenzusammenführung von Polizeidaten, die im sachsen-anhaltinischen Gesetz Strategische Datenanalysen und Operative Datenanalysen heißen, in ihrer <a href="https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Digital/Stellungnahme-G... als „schwerwiegenden Grundrechtseingriff“ bewertet. Die Grenzen vor allem der Strategischen Analyse würden das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Datenanalyse aus dem Jahr 2023 missachten: Die „vorgesehenen Eingriffsschwellen“ genügten den Vorgaben aus Karlsruhe nicht.</p>
<p>Die Datenmenge der Analyse ist im Gesetzentwurf nicht beschränkt. Da zahlreiche polizeiliche Datenbanken und Auskunfts- und Informationssysteme einbezogen werden dürfen, ist das Polizeigesetz damit nicht nur ein Problem Sachsen-Anhalts. Denn es fließen auch Daten in die Analyse ein, die gar nicht von der dortigen Landespolizei erhoben wurden.<br />
<figure style="width: 270px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" src="https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2025/06/FOEV_Botta_Jonas_rgb-e1749... alt="Portraitfoto von Jonas Botta" width="270" /><figcaption class="wp-caption-text">Jonas Botta, Forschungsreferent am FÖV.</figcaption></figure><br />
Darauf verwies auch Jonas Botta, Sachverständiger in der Anhörung und Verfassungs- und Datenschutzjurist beim Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung. Es sei keine herkunftsbezogene Beschränkung im Gesetzentwurf enthalten. So würden beispielsweise sogar Daten in die Analyse einfließen dürfen, die nicht einmal von inländischen Polizeibehörden stammen. Das betrifft etwa Geheimdienstdaten vom Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst oder Militärischen Abschirmdienst, die an Polizeibehörden übermittelt wurden. Es sei nach dem Gesetzentwurf zulässig, Geheimdienstinformationen, die sich „in den polizeilichen Datenbeständen befinden, in eine Analyseplattform einzuspeisen“, so Botta <a href="https://www.foev-speyer.de/fileadmin/user_upload/foev/Ueber_uns/News/foe... seiner Stellungnahme</a>.</p>
<p>Gegenüber netzpolitik.org sagt Juristin Görlitz, dass im geplanten Polizeigesetz „weitgehend unbegrenzte Analysen riesiger Datenmengen bei der Polizei unter zu geringen Voraussetzungen“ vorgesehen seien. Das beträfe auch Daten völlig unverdächtiger Menschen, darunter beispielsweise auch vermisste Personen oder Opfer von Straftaten. Es könnten „Unbeteiligte ins Visier der Polizei geraten, ohne dass sie dafür Anlass geboten haben“.<br />
<figure style="width: 270px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" src="https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2026/01/Franziska-Goerlitz_GFF-sca... alt="Porträtfoto von Goerlitz" width="270" /><figcaption class="wp-caption-text">GFF-Juristin Franziska Görlitz.</figcaption></figure><br />
Wie diese Analysen ablaufen, sei im Gesetz „kaum eingeschränkt“. Es mangele auch an „ausreichender Kontrolle und Sicherungen“, um wirksam vor Fehlern, diskriminierender Software und Missbrauch zu schützen. Das sei deswegen problematisch, weil die polizeilichen Datenanalysen weitgehende Überwachungsmaßnahmen seien, die tief in die Grundrechte eingriffen, ohne dass die Betroffenen das überhaupt mitbekämen.</p>
<p>Görlitz erklärt unzweideutig: „Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen für Datenanalyse-Befugnisse sind nicht eingehalten.“</p>
<p>Auch hat das Gesetz in Sachsen-Anhalt weitere Defizite, die bereits in anderen Bundesländern kritisiert wurden. In Hessen liegt etwa eine <a href="https://freiheitsrechte.org/themen/freiheit-im-digitalen-zeitalter/hesse... der GFF</a> gegen das dortige Polizeigesetz und die automatisierte Datenanalyse vor, die das hohe Gericht aktuell bearbeitet. Gerügt wird darin insbesondere, dass zuviele konkret im Gesetz zu regelnde Vorgaben kurzerhand in Verordnungen ausgelagert werden.</p>
<p>Das kritisiert Görlitz auch an den sachsen-anhaltinischen Plänen, bei denen die Befugnis zu Datenanalysen nicht ausreichend beschränkt sei. Der Gesetzgeber „überlässt es der Verwaltung, selbst Beschränkungen festzulegen“. Die Juristin hat keine Zweifel: „Der Entwurf ist daher verfassungswidrig.“</p>
<h3>Opposition gegen eine Zusammenarbeit mit Peter Thiel und Palantir</h3>
<p>Die Sachverständigen senkten unmissverständlich die Daumen. Und auch die Opposition im Landtag ist nicht begeistert: Sowohl die Linke als auch die Grünen sehen die Datenanalyse-Befugnisse kritisch.</p>
<p>Die Linken erklären gegenüber netzpolitik.org ihre Ablehnung der Pläne zur Zusammengeführung der Polizeidaten, auch weil diese Menschen einbezieht, ohne dass sie sich „was zu Schulden haben kommen lassen“. Eva von Angern, Fraktionsvorsitzende der Linken, betont: „Ein gläserner Bürger ist mit uns Linken nicht zu machen.“ Sie stellt sich explizit „gegen eine Zusammenarbeit mit Peter Thiel, der Palantir mit entwickelt hat und einer der wichtigsten Hintermänner der rechtsautoritären Wende in den USA ist“.</p>
<p>Die grüne Fraktion erklärt gegenüber netzpolitik.org, dass sie den vom Innenausschuss durchgewunkenen Gesetzentwurf „aufgrund des Überwachungsdrucks, der Streubreite und der Diskriminierungsgefahr“ schlicht als „ verfassungswidrig“ erachte. Das sagt Sebastian Striegel, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Sachsen-Anhalt, und betont: „CDU, SPD und FDP haben heute im Ausschuss alle praktikablen und verfassungsrechtlichen Bedenken und Zweifel an den Gesetzesvorhaben beiseite gewischt.“</p>
<p>Das Gesetz sei „im Design auf Produkte des Herstellers Palantir zugeschnitten“. Die Landesregierung gebe sich hier „kenntnislos“ und schiebe „Verantwortung an den Bund ab“. Ob im Bund jedoch auch Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) auf die Palantir-Karte setzen wird, hat er noch nicht öffentlich kundgetan.</p>
<h3>Gefährliche AfD-Vorzeichen</h3>
<p>Die langjährige Landesinnenministerin von Sachsen-Anhalt, Tamara Zieschang (CDU), ist offenbar keine allzu starke Verfechterin der Palantir-Softwarelösung. Sie setzt sich für eine alternative Software für die Polizei ein, die all die Datentöpfe der Behörden zusammenführt.</p>
<p>Allerdings steht eine solche Alternative nicht sofort zur Verfügung, anders als die Softwarelösung des US-amerikanischen Konzerns. Denn das Bundesland Bayern hatte einen Rahmenvertrag ausgehandelt, in den auch Sachsen-Anhalts Polizei kurzfristig einsteigen könnte. Daher brachte Zieschang die Systeme von Palantir als eine Art Zwischenlösung als Gespräch.</p>
<blockquote class="wp-embedded-content" data-secret="40rAjmJmB4"><p><a href="https://netzpolitik.org/2025/automatisierte-datenanalyse-sachsen-anhalt-... will „interimsweise“ Palantir</a></p></blockquote>
<p><iframe loading="lazy" class="wp-embedded-content" sandbox="allow-scripts" security="restricted" title="„Sachsen-Anhalt will „interimsweise“ Palantir“ — netzpolitik.org" src="https://netzpolitik.org/2025/automatisierte-datenanalyse-sachsen-anhalt-... data-secret="40rAjmJmB4" width="600" height="338" frameborder="0" marginwidth="0" marginheight="0" scrolling="no"></iframe></p>
<p>Das geplante Polizeigesetz in Sachsen-Anhalt entsteht unter gefährlichen Vorzeichen: Im <a href="https://taz.de/Landtagswahl-in-Sachsen-Anhalt/!6142872/">September 2026 wird dort gewählt</a>. Und eine Regierungsübernahme der AfD scheint nicht ausgeschlossen, wenn man den Umfragen glaubt. Sie sehen die Rechtsradikalen in Sachsen-Anhalt bei Werten um die vierzig Prozent.</p>
<p>Selbst wenn die aktuelle Regierung aus CDU, SPD und FDP doch nicht die bisher favorisierte Interimslösung umsetzt und sich noch gegen den US-Anbieter Palantir entscheidet, könnte die AfD nach der Wahl die Karten neu mischen. Die guten Kontakte ins Trump-MAGA-Lager, in das sich auch der US-Konzern eingeordnet hat, weisen schon in diese Richtung. </p>
<span class="vgwort"><img loading="lazy" decoding="async" src="https://vg03.met.vgwort.de/na/60a8b5db87f5496281f41669081ce982" width="1" height="1" alt="" /></span><hr id="spenden" /><p>Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen. <br>Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus <a href="https://netzpolitik.org/spenden/?via=rss">jetzt mit einer Spende</a>.</p>