Veröffentlichung: Eine Person hat den Verrat des Bremer Spitzels DÎlan über Jahre gedeckt

Themen: 

1. Einleitung

Wir sehen uns gezwungen, den Outcall des Verräters DÎlan S. A. (im Weiteren D.) der IL Bremen (https://de.indymedia.org/node/623564) um eine entscheidende Information zu ergänzen, die im Text nicht genannt wird: Eine Person hat über acht Jahre von dem Verrat gewusst. Der Name dieser Person lautet Marlen (im Weiteren M.).

Wir haben von dieser Form des Verrats erfahren und versuchen seitdem, zur Aufarbeitung und Transparenz im Fall von M. beizutragen. Der erste Schritt dazu war ein interner Outcall, den wir zwecks Strukturschutz an alle Kontexte versendeten, mit denen M. politisch in Kontakt gestanden haben könnte. Mit diesem öffentlichen Text wollen wir nun Kenntnisse über M. und ihre Rolle in der Breite transparent machen. Auch um weitere Strukturen erreichen zu können, die diese Information bisher nicht erhalten haben. Gleichzeitig möchten wir Kritik am bisherigen Umgang mit dem Wissen über M.s Rolle üben und eine allgemeine Debatte über das Thema Mitwisser*innenschaft anstoßen.

Im Text "Kriminelle Vereinigung Verfassungsschutz – Bremer Spitzel enttarnt!" der IL Bremen wird das Zustandekommen des Outings von D. als Zufall bezeichnet. In internen Nachrichten wird dieses Narrativ fortgeführt. Die Enttarnung beruht jedoch auf keiner Unachtsamkeit seitens des VS bzw. D.s, sondern auf der Entscheidung von M., nach langer Zeit und viel zu spät erstmals das Richtige zu tun: andere Personen von D.s Spitzeltätigkeit in Kenntnis zu setzen. Warum ihr trotz dieses Schrittes nicht getraut werden kann, werden wir im Verlauf des Textes darlegen.

 

2. Eine Chronologie der Rolle von M.

M. kommt wie D. aus Bremen. Sie begann 2017, im Alter von 18 Jahren, eine Beziehung mit D., die vier Jahre lang andauerte. Während dieser Beziehung waren die beiden zeitweise gemeinsam in der IL Bremen organisiert. D. erzählte M. von dem ersten Anruf des VS Bremen 2017. M. wusste also von Anfang an von seiner Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz und regelmäßigen Treffenmit Kontaktpersonen Bescheid.

2021 beendeten D. und M. ihre Beziehung. Auch nach der Trennung entschied sich M. dazu, ihn weiter zu schützen, und behielt das Wissen über seinen andauernden Verrat für sich. D. blieb mit einigen Pausen in Bremen organisiert und konnte sich weiter in der Szene vernetzen. Auch M. entschied sich nicht etwa aufgrund eines moralischen Dilemmas dazu, selbst auf Distanz zur Szene zu gehen. Im Gegenteil: Sie hatte großes Interesse daran, sich weiter zu organisieren.

Bis 2023 wohnte M. in Bremen. Zwischen September 2021 und Februar 2022 hielt sie sich für ein Auslandssemester in Paris auf. Im Oktober 2023 zog M. nach Chemnitz, wo sie bis Herbst 2024 lebte. Danach wohnte sie in Leipzig. In Chemnitz und Leipzig war sie in keinen festen Gruppen organisiert, aber um eine verbindlichere Organisierung sehr bemüht. Sie war in politischen Kreisen, Räumen und auf Veranstaltungen präsent. Auch nach ihrem Wegzug aus Bremen bzw. Chemnitz hielt sie weiterhin freundschaftliche und politische Kontakte dorthin.

Ende Dezember 2025 wandte sich M. an die IL Bremen und erzählte von ihrem Wissen über D.s Verrat. Nach ihrer Aussage entschied sie sich dazu, weil sie bemerkt habe, dass D. weiterhin in politischen Strukturen aktiv war. Sie gibt an, seit der Trennung keinen Einblick in sein Leben und seine politische Organisierung gehabt zu haben. Wir bezweifeln diese Aussagen aufgrund ihrer fortlaufenden Nähe nach Bremen in eben jene Kreise. Letztlich hat sie sich mindestens nicht darum bemüht, in Erfahrung zu bringen, ob er weiterhin politisch aktiv war/ist oder nicht.

Anfang Januar 2026 informierte sie Einzelpersonen aus ihrem Nahumfeld in Leipzig und Bremen.

M. ist nicht mehr in Leipzig und wird unserer Einschätzung nach nicht wiederkommen.

 

3. Warum auch M. eine Verräterin ist

Der Umstand, dass M. selbst über ihre Mitwisserinnenschaft informierte und damit letztendlich D. enttarnte, scheint den Umgang mit ihr durch ihr nahes politisches Umfeld zu prägen. M. wird eher als "Quelle", statt als "Verräterin" verstanden und ihr wird weiterhin Vertrauen entgegengebracht. Wir wollen daher im Folgenden genauer beschreiben, was es bedeutet, dass M. acht Jahre lang D. gedeckt hat.

M. wusste, dass sich D. immer wieder mit seinen Kontaktpersonen vom VS traf. Trotzdem saß sie mit ihm über Jahre in denselben Plena. Sie wusste, dass er alles Besprochene später potentiell an die Behörden weitergeben wird. M. nahm also mindestens billigend in Kauf, dass Informationen aus diversen Strukturen an die Behörden verraten werden. Damit gefährdete sie wissentlich sowohl regionale als auch überregionale Zusammenhänge.

M. streitet ab, Informationen über ihr nahestehende Strukturen an den Verräter weitergegeben zu haben. Das bezweifeln wir stark. In einer über vier Jahre andauernden Beziehung ist es nahezu unmöglich, nicht über politische Themen, Strukturen und Personen zu reden – besonders, wenn man zusammen in derselben Gruppe organisiert ist. Es ist davon auszugehen, dass sie also mindestens indirekt Informationen an den VS weitergegeben hat. Der Begriff der Mitwisserinnenschaft greift somit nicht vollständig. Zudem wird M. von dem Geld profitiert haben, das D. durch den VS erhalten hat – auch das ist in Beziehungen nahezu unvermeidlich.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht abzusehen, wie groß der Schaden durch die Aussagen von D. und das Schweigen von M. sein wird. Bei der Dauer der Zusammenarbeit und der Frequenz der Treffen muss von einer unglaublich großen Menge an Informationen ausgegangen werden.

M. wird sich gefragt haben, ob Hausdurchsuchungen, aufgedeckte Observationen oder Verfahren mit Aussagen von D. zusammenhängen könnten. Sie wird an ihn gedacht haben, wenn es bei Workshops und Gesprächen um Repression und Spitzel ging. Trotzdem hat sie sich jedes Mal wieder dagegen entschieden, zu reden: bei ihrer gemeinsamen Organisierung in der IL, nach ihrer Trennung von D., bei ihrem Wegzug aus Bremen, bei ihrer Neuorganisierung in anderen Städten. Sie hat nicht durchgesetzt, dass er sich von politischen Strukturen fernhält, keinen anonymen Hinweis gegeben und sich auch nicht selber rausgezogen. Sie hätte das Wissen und die Möglichkeiten gehabt, andere Wege zu gehen. Ihr Verhalten war kein unbeholfenes Versehen, sondern eine Entscheidung, die sie über Jahre immer wieder neu getroffen hat: ihn und damit auch sich selbst zu schützen und alle anderen ins offene Messer laufen zu lassen. Darin muss man sie als politische Person ernst nehmen und entsprechende Konsequenzen ziehen.

Unsere Bewegung lebt von Vertrauen und Solidarität. Es ist unsere stärkste Waffe, dass wir uns auf der Grundlage von gemeinsamen Werten und Zielen Vertrauensvorschüsse geben und füreinander einstehen, ohne uns überhaupt zu kennen. Wenn jemand mit diesen Werten grundsätzlich bricht, ist es notwendig, der Person beides zu entziehen. Für einen so großen Fehler kann es keine "zweite Chance" ergo weitere Vertrauensvorschüsse, geben.

  

4. Kritik am bisherigen Umgang 

Die bisherige Auseinandersetzung mit dem Wissen um M.s Mitwisserinnenschaft bewerten wir als unzureichend. Wir haben den Eindruck, dass M.s Verhalten, sofern es bekannt ist, kaum thematisiert oder sogar verharmlost wird.

Intern, sowie im ersten Statement der IL Bremen, wäre die Information, dass es eine Mitwisserin gab, von Beginn an notwendig gewesen. Wir verstehen, dass es eine Priorisierung der Rolle von D. gab, aber von einem "Zufall" zu sprechen, ist absurd. Damit werden Tatsachen verdreht und der zentrale Faktor der Mitwisserinnenschaft wird verschleiert. M.s Schritt, ihr Wissen weiterzugeben, ist weder ein "Zufall" noch ein Zeugnis ihrer Vertrauenswürdigkeit. M. hat nicht dabei geholfen, einen Verräter durch einen glücklichen Zufall aufzudecken. Sie hat zugegeben, dass sie ihn acht Jahre lang gedeckt hat. Und nochmal: Sie hat acht Jahre lang mindestens zugelassen, dass diverse Informationen in einem bisher nicht bekannten Ausmaß an den VS gelangen.

Auch möchten wir kritisieren, dass in einigen Reaktionen auf den internen Outcall dafür plädiert wurde, M. solle das Mandat innehaben, um selber über ihre Rolle zu informieren. Auch M. gibt an, es sei mit entsprechenden Strukturen aus Bremen abgesprochen, dass sie selbst Transparenz über ihre Rolle herstellt. Ihr diese Gestaltungsmacht zu gewähren, ist in unseren Augen eine politisch untragbare Entscheidung.

Es kann nicht kontrolliert werden, was in diesen Gesprächen gesagt wird. Es kann nicht abgeglichen werden, in welchen Gesprächen sie welche Angaben macht. M. hat durch dieses Verfahren die volle Kontrolle über Informationen und bestimmt die Narrative, die ausgehend von diesen Gesprächen weitergetragen werden. Zu denken, M. sei die richtige Person und überhaupt in der Lage, alleinig alle Faktoren mitzudenken und alle Strukturen zu informieren, ist fernab der Realität und höchst gefährlich! Sie wird sich selber, auch wenn sie nichts weiter verschweigen oder lügen sollte, nicht als das Sicherheitsrisiko begreifen, das sie darstellt. In diesem Verfahren wird vielmehr sie geschützt als unsere Strukturen.

So wurde auch keine angemessene Verbreitung der Informationen sichergestellt. Uns wurde zugetragen, M. hätte bundesweit Strukturen selbstständig informiert. Die Resonanz auf den internen Outcall belegt das Gegenteil. Nahezu alle Strukturen, in denen sie politisch involviert war, wussten bis zu diesem Zeitpunkt nichts von M.s Mitwisserinnenschaft. Einzig ihr Nahumfeld wurde in persönlichen Einzelgesprächen über ihre Rolle informiert.

Im bisherigen Verlauf hat sich deutlich gezeigt, dass emotionale Nähe es erschwert, einen angemessenen Umgang mit M.s Verhalten zu finden. Diese Aufgabe sollte folglich nicht allein bei ihrem Nahumfeld liegen. Ein distanzierter Blick ist relevant, um ihre konkrete Rolle besser beurteilen, ihre Aussagen kritisch prüfen und ihren Verrat erkennen zu können.

  

5. Outcall

5.1 Warum ein interner Outcall

Wir haben einen internen Outcall geschrieben und an alle Strukturen geschickt, mit denen M. Kontakt hatte. Damit diese sicherstellen können, um wen es geht, haben wir ihnen alle dafür benötigten Informationen zukommen lassen. Dieser Schritt war in unseren Augen zwingend notwendig. Es ging uns dabei nicht um Bestrafung, sondern um die Möglichkeit einer Identifizierung ihrer Person.

Auch wenn es aktuell keine Indizien dafür gibt, dass M. selber mit dem VS. gesprochen hat oder das noch tun wird, kann beides nicht ausgeschlossen werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass M. länger mit D. in Kontakt stand, als sie angibt. Strukturen, die mit M. in Kontakt standen, mussten informiert werden, um selber abwägen zu können, was dies für sie bedeutet, und einen entsprechenden Umgang damit finden zu können.

  

5.2 Warum diese Form des öffentlichen Outcalls

Nach dem Versenden des internen Outcalls haben uns verschiedene Positionen zu Form und Inhalt eines öffentlichen Outcalls bezüglich M. erreicht. Wir wollen mit diesem zwei Ziele erreichen: 1) Eine breite Informationsstreuung zu ihrer Person, um sicherzustellen, dass auch jene Kontexte informiert werden, die wir mit dem internen Outcall nicht erreicht haben. 2) Eine Debatte um den neuen Umstand der Mitwisser*innenschaft zu eröffnen. Um diese Ziele zu erfüllen, braucht es aktuell in unseren Augen nicht mehr Informationen als die von uns angegebenen. Auch strategisch halten wir dieses Vorgehen für sinnvoll. Im weiteren Verlauf der Debatte kann diese Entscheidung noch überdacht werden. Eine umfänglichere Veröffentlichung bleibt eine Option.

 

 5.3 Konsequenzen eines Outcalls

Uns ist bewusst, dass beide Formen des Outcalls und eine weitere Veröffentlichung von personenbezogenen Informationen das Risiko erhöhen, dass M. weiter destabilisiert wird und dadurch für Behörden leichter zu greifen ist. Diese Gefahr haben wir in unseren Abwägungen mit einbezogen. Die Entscheidung für einen Outcall wurde nicht leichtfertig getroffen. Wir sehen diesen als eine bittere politische Notwendigkeit. Uns ist an dieser Stelle wichtig zu sagen: Unsere Bewegung wurde und wird nicht durch unsere Veröffentlichung gefährdet, sondern durch M.s Handeln. Die Verantwortung, ob sie mit dem VS zusammengearbeitet hat oder es zukünftig tut, trägt allein sie.

  

6. Wie kann Mitwisser*innenschaft in Zukunft vermieden werden?

Wir kommen nicht nur mit Druck an das Ziel, dass Mitwissende ihr Schweigen brechen. Es ist eine Aufgabe der Bewegung, ein Klima zu schaffen, das nicht durch Sanktionen und Angst bestimmt ist. Aus der aktuellen Situation muss auch die Konsequenz gezogen werden, dass wir besonders junge und unerfahrene Genoss*innen stärker ermutigen, von Anquatschversuchen oder Verrat zu erzählen. Hierzu müssen ihnen Werkzeuge an die Hand gegeben werden. Ein Werkzeug kann Wissensverbreitung darüber sein, wie der VS arbeitet, was seine Handlungsspielräume sind und wo dessen Grenzen liegen.

Trotzdem muss allen klar sein, dass Aussagen oder das Ermöglichen und Decken von Aussagen keine Optionen sind und nicht geduldet werden. Alle Genoss*innen, die akut von Repression bedroht oder betroffen sind, hätten nachvollziehbare Gründe auszusagen. Keine Erklärung rechtfertigt jedoch diesen Schritt. Wir sehen, dass diese Last besonders schwer wiegt, wenn es neben Haft z. B. um Abschiebungen geht, und dass sich der VS seine Opfer entsprechend aussucht.

Wir denken, dass es ausgehend von diesem konkreten Fall eine offene und breite Debatte braucht. Mit Sicherheit gibt es in unserer Bewegung weitere Mitwisser*innen, die wie M. unter großem emotionalen Druck stehen. Wir müssen Wege finden, dass Betroffene andere Wege gehen als M. und unmittelbar anfangen, das Gespräch zu suchen. Außerdem zeigt das Verhalten von M. auch, dass Verrat viele Formen und Abstufungen haben kann. Auch über die Konsequenzen eines solchen Verhaltens muss diskutiert werden.

Wir wollen uns an dieser Stelle dagegen aussprechen, weiterhin mit Verräter*innen zu kooperieren, beispielsweise unter dem Vorwand, Informationen über die Arbeitsweise der Behörden zu erlangen. Wir denken, dass die Vorstellung, Personen steuern zu können, falsch ist. Die Wahrscheinlichkeit, politische Strukturen dadurch weiter zu gefährden, ist höher, als dass "gewinnbringende" Informationen aus solchen Doppel-Agent*innen-Spielchen resultieren. Vor allem, weil ebenjene Informationen nur in den seltensten Fällen verifizierbar sind. Aussagen müssten daher auf einer Vertrauensbasis gewertet werden, die es mit Verräter*innen nicht mehr geben kann.

  

7. Ausblick

Die Offenlegung von M.s Rolle mittels des internen Outcalls erzeugte unterschiedliche Resonanz. Wir gehen davon aus, dass auch dieser öffentliche Text konträre Reaktionen hervorrufen wird. Die in unserem Text enthaltene Kritik ist kein Angriff. Sie zielt darauf ab, eine interne Debatte über das Thema anzustoßen. Darüber hinaus erhoffen wir uns, dass Personen ihre teils schützende Haltung gegenüber M. überdenken und eine sekundäre Gefährdung unserer Strukturen dadurch vermieden werden kann.

Verräter*innen haben in unserer Bewegung keinen Platz. Lasst uns in eine gute Diskussion gehen und solidarische Kritik aneinander üben, an der wir gemeinsam wachsen und als Bewegung resilienter werden können. Der VS kann vielleicht Informationen von uns abgreifen, was er uns aber nicht nehmen kann, ist unsere Solidarität zueinander.

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