Freiwillige Chatkontrolle: Ausnahmeregel wird zum zweiten Mal verlängert
<p>Internet-Dienste dürfen die Kommunikation ihrer Nutzer scannen, obwohl das eigentlich verboten ist. Die EU-Gesetzgeber wollen eine vorübergehende Ausnahme der Datenschutzrichtlinie zum zweiten Mal verlängern. Grundrechts-Eingriffe müssen verhältnismäßig sein, aber niemand kann die Verhältnismäßigkeit belegen.</p>
<figure class="wp-caption entry-thumbnail"><img width="860" height="484" src="https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2026/02/2026-01-20_EP_Birgit-Sippe... class="attachment-landscape-860 size-landscape-860 wp-post-image" alt="Frau spricht in Parlament" decoding="async" loading="lazy" srcset="https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2026/02/2026-01-20_EP_Birgit-Sippe... 860w, https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2026/02/2026-01-20_EP_Birgit-Sippe... 1200w, https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2026/02/2026-01-20_EP_Birgit-Sippe... 380w, https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2026/02/2026-01-20_EP_Birgit-Sippe... 1536w, https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2026/02/2026-01-20_EP_Birgit-Sippe... 660w, https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2026/02/2026-01-20_EP_Birgit-Sippe... 160w, https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2026/02/2026-01-20_EP_Birgit-Sippe... 1920w" sizes="auto, (max-width: 860px) 100vw, 860px" /><figcaption class="wp-caption-text">Stimmt Chatkontrolle zähneknirschend zu: SPD-Abgeordnete Birgit Sippel. <span class='media-license-caption'> – Alle Rechte vorbehalten <a href="https://multimedia.europarl.europa.eu/de/photo/ep-plenary-session-tackli... >Europäisches Parlament</a></span></figcaption></figure><p>Die EU-Institutionen wollen Internet-Diensten weiterhin erlauben, die Kommunikation ihrer Nutzer freiwillig zu scannen, um sexuellen Missbrauch von Kindern zu suchen.</p>
<p>Das ist eigentlich verboten. Die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:02002L005... für elektronische Kommunikation</a> von 2002 schützt die Vertraulichkeit der Kommunikation. <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:02002L005... Artikel </a> verbietet das Überwachen von Nachrichten ohne Einwilligung der betroffenen Nutzer.</p>
<p>Seit 2021 gibt es eine „vorübergehende Ausnahme“ der Vertraulichkeit der Kommunikation. <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32021R123... Verordnung</a> erlaubt Internet-Diensten, die Kommunikation ihrer Nutzer zu scannen, um sexuellen Missbrauch von Kindern zu bekämpfen. Diese Übergangsverordnung war eigentlich auf drei Jahre befristet. Im April 2024 wurde die Ausnahme <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401307">um zwei Jahre verlängert</a>.</p>
<p>Jetzt soll die Ausnahmeregelung zum zweiten Mal verlängert werden. Im Dezember hat die Kommission <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52025PC07... entsprechenden Vorschlag</a> gemacht. Die EU-Staaten haben den Vorschlag letzte Woche <a href="https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5761-2026-INIT/en/pdf">...ändert angenommen</a>. Im EU-Parlament hat die zuständige Berichterstatterin gestern einen <a href="https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/LIBE-PR-784310_EN.pdf">überarbeiteten Vorschlag vorgelegt</a>.</p>
<h3>Ausnahme eigentlich außergewöhnlich</h3>
<p>Die deutsche Sozialdemokratin <a href="https://www.europarl.europa.eu/meps/de/96932/BIRGIT_SIPPEL/home">Birgit Sippel</a> hat dem Entwurf ein <a href="https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/LIBE-PR-784310_EN.pdf#page...önliches Statement</a> beigefügt. Sie kritisiert, dass die Ausnahmeregelung eigentlich „streng befristet und außergewöhnlich“ sein sollte. Die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52022PC02... soll die Chatkontrolle dauerhaft regeln. Doch das seit 2022 verhandelte Gesetz ist bis heute nicht fertig. Die EU-Staaten haben erst im November <a href="https://netzpolitik.org/2025/interne-dokumente-eu-staaten-einigen-sich-a... Position beschlossen</a>, jetzt <a href="https://netzpolitik.org/2025/faq-wie-geht-es-weiter-mit-der-chatkontroll...äuft der Trilog</a>.</p>
<p>Die Berichterstatterin will die erneute Verlängerung daher auf ein Jahr begrenzen. Kommission und Rat fordern zwei Jahre. Internet-Dienste sollen ausschließlich nach Hash-Werten von bekanntem „Material über sexuellen Missbrauch von Kindern“ suchen. Kommission und Rat wollen auch unbekanntes Material und Grooming suchen. Ein Erwägungsgrund stellt klar, dass die Chatkontrolle Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht „verbietet, schwächt oder untergräbt“.</p>
<p>Das Parlament kritisiert die Datenbasis, welche die Chatkontrolle begründen soll. Die EU-Kommission hat <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=COM:2023:797:FI... <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52025DC07... zur freiwilligen Chatkontrolle erstellt. Doch die Daten reichen nicht aus, die Frage zu beantworten, ob die Chatkontrolle überhaupt verhältnismäßig ist. Sippel hält fest: „Die Faktenlage reicht nach wie vor nicht aus, um einen breiten Anwendungsbereich zu rechtfertigen.“</p>
<h3>Trilog zur dauerhaften Chatkontrolle</h3>
<p>Vertrauliche Kommunikation ist ein Grundrecht. Internet-Dienste dürfen in dieses Grundrecht nur eingreifen, wenn ein Gesetz das vorschreibt. Dieses Gesetz gibt es nicht. Der Eingriff muss notwendig und verhältnismäßig sein. Die Kommission kann die Verhältnismäßigkeit nicht belegen. Das hat auch der Europäische Datenschutzbeauftragte <a href="https://www.edps.europa.eu/system/files/2021-03/20-11-10_opinion_combatt... <a href="https://www.edps.europa.eu/system/files/2024-02/24-01-24_opinion_sexuell... kritisiert.</p>
<p>Trotzdem soll die „vorübergehende Ausnahme“ jetzt zum zweiten Mal verlängert werden. Als nächstes <a href="https://oeil.europarl.europa.eu/oeil/en/procedure-file?reference=2025/0429(COD)">verhandelt das EU-Parlament</a> den Entwurf.</p>
<p>Parallel dazu verhandeln die Gesetzgeber die <a href="https://netzpolitik.org/2025/faq-wie-geht-es-weiter-mit-der-chatkontroll... mit der dauerhaften Chatkontrolle</a>. Der Trilog behandelt unter anderem die Frage, ob Anbieter auch gegen ihren Willen zur Chatkontrolle verpflichtet werden können.</p>
<span class="vgwort"><img decoding="async" src="https://vg03.met.vgwort.de/na/935f71047cbf4cf084584ecc12130770" width="1" height="1" alt="" /></span><hr id="spenden" /><p>Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen. <br>Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus <a href="https://netzpolitik.org/spenden/?via=rss">jetzt mit einer Spende</a>.</p>