Gericht weist Klage gegen brutalen Polizeieinsatz im Jolly Roger ab

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Am Dienstag wurde vom Landgericht Hamburg die Klage des Journalisten Sven Klein gegen die die Stadt Hamburg abgewiesen. Die Klage bezog sich darauf, dass dem Journalisten von Polizisten, bei einem Einsatz im Jolly Roger, einer St.-Pauli-Fankneipe, im Juli 2009 fünf Zähne ausgeschlagen wurden.

 

Sven Klein forderte von der Stadt 20.000 Euro Schadenersatz und 15.000 Euro Schmerzensgeld. Die Darstellung des Journalisten stimme angeblich in maßgeblichen Punkten von der Schilderung des Hauptzeugen ab. Klein bleibt jetzt noch die Möglichkeit, in die nächste Instanz, vor das Oberlandesgericht, zu gehen.

 

Der brutale Überfall der Polizei wurde in einem Video, das bei der unten stehenden Webadresse zu finden ist, dokumentiert.

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