[Hh] Prozess: ALG2 und Vegan

Event Datum: 
Donnerstag, September 10, 2015 - 11:00
Stadt/Region: 
Am 10.09.2015 wird im Sozialgericht Hamburg, ein Prozess zur Änderung des "Kostenmehraufwand für Ernährung" stattfinden. Die*der Kläger*in hat eine nachgewiesene Laktoseunverträglichkeit und ernährt sich vegan. Daher wird mehr Geld für Ernährung benötigt. Ernährungsgewohnheiten sowie Bedürfnisse sind unterschiedlich und sollten nicht in eine Form gequetscht werden. In dem Ernährungsplan ist Schweinefleisch vorgesehen. Das ist unhaltbar, besonders da es aus religiösen Gründen oft abgelehnt wird, wie zum Beispiel im Islam und Judentum.

Am 10.09.2015 wird im Sozialgericht Hamburg, ein Prozess zur Änderung des"Kostenmehraufwand für Ernährung" stattfinden. Die*der Kläger*in hat eine nachgewiesene Laktoseunverträglichkeit und ernährt sich vegan.Daher wird mehr Geld für Ernährung benötigt.Der Antrag wurde abgelehnt, da Laktoseunverträglichkeit nicht als Krankheit gilt.Das Jobcenter schlug vor, sich Laktase zu kaufen, was zur Laktoseverträglichkeit im Handel erhältlich ist.Die*der Kläger*in möchte dies nicht, da sie*er Milchprodukte allgemein nicht verträgt und Laktase nicht vegan ist.Außerdem würde das Jobcenter die Kosten dafür auch nicht übernehmen.Im Ernährungsplan bei Arbeitslosengeld 2 ist eine Laktosefreie Ernährung,geschweige denn eine vegane Ernährung, nicht vorgesehen. Die*der Kläger*in sagt dazu:"Ich hab deshalb klage erhoben, da der für Ernährung vorgesehene Betrag grundsätzlich nicht ausreichend ist um sichbiologische fair gehandelte Lebensmittel leisten, und seinen individuellen Essgewohnheiten folgen, zu können" Weitere Forderungen sind:-Grundsätzlich ist der Ernährungsplan zu knapp berechnet,  Ernährungsgewohnheiten sowie Bedürfnisse sind unterschiedlich  und sollten nicht in eine Form gequetscht werden.-In dem Ernährungsplan ist Schweinefleisch vorgesehen. Das ist unhaltbar,  besonders da es aus religiösen Gründen oft abgelehnt wird, wie zum Beispiel im Islam und Judentum.-Aus vielen Gründen ernähren sich Menschen heute Vegan,  dabei wird auf sämtliche Produkte tierischen Ursprungs verzichtet.  Es muss möglich sein, ohne zum Beispiel im Bereich Hygiene einsparen zu müssen.  Oft gehört dazu auch das Achten auf den Ursprung der Kleidung, Kosmetikartikeln sowie allen gekauften Produkten.  Aus Ökologie, Klimagerechtigkeit sowie Tierrecht ist diese Ernährungsform ein Ausdruck von Überzeugung.  Das sollte ein Recht sein, welches nicht durch Geldmangel behindert wird.-Auch eine faire und ökologische Ernährung ist nach dem Ernährungsplan nicht werden sollte,  auch hier gibt es Handlungsbedarf. Eine gewisse Teilhabe am politischen Geschehen wird durch den bewussten Konsum suggeriert.ALG2 Empfänger*innen sollten nicht länger Bürger*innen zweiter Klasse sein und an der Gesellschaft teilhaben dürfen.Auch Geflüchteten und Erwerbslosen, die noch kein Geld beziehen sollte der Zugang dazu nicht länger erschwert werden.Ein weiteres Problem, was sicherlich hiermit zusammenhängt ist das schlechte Selbstwertgefühl das unter anderemALG2 Empfänger*innen von Gesellschaft und Jobcenter vermittelt wird. Außerdem wird das Klagen immer schwieriger.Unter anderen Umständen wären bestimmt schon ganz andere Dinge möglich gemacht worden,alleine durch Klagen, aber auch Erwerbstätige, da auch sie unter schlechten Zuständen zu leiden haben:Frei dem Motto: "Wenn du dich mit der Lohnsenkung nicht zufrieden gibst, stellen wir eben eine der vielen Arbeitslosen ein"wird Druck ausgeübt, und ein Nein ist kaum noch möglich, da ALG2 keine Perspektive ist.Insoweit geht es auch in diesem Fall symbolisch um Selbstbestimmung und Selbstwertgefühl in Zeiten,wo ein "naja, wir müssen ja immerhin nicht hungern" zur Tagesordnung gehört. Zum Prozess wird öffentlich mobilisiert.Er findet am 10.09.2015, 11:40 im Sozialgericht Hamburg, Dammtorstraße 7, Raum 113 statt.Ein gemeinsamer Treffpunkt ist 11:00 vor dem Gebäude.Das mitbringen von veganem Kaffee und Kuchen ist erwünscht. Die Kontaktemailadresse ist: prozess@emailn.deDie Pressesprecherin Yvonne Schröder ist zu folgenden Zeiten erreichbar:di,08.09.: 12:00-13:00mi,09.09.: 14:00-15:00,do,10.10.:9:00-13:00, 16:00-17:00,fr.11.09.: 16:00-17:00.Unter: 0160 93 63 27 01 (+4916093632701)

Lizenz des Artikels und aller eingebetteten Medien: 
Creative Commons by-sa: Weitergabe unter gleichen Bedingungen