Politische Verfolgung der FDJ setzt sich fort – Kommt zum nächsten Prozess

Event Datum: 
Dienstag, August 4, 2015 - 14:45
Stadt/Region: 
Es findet die Verhandlung gegen eine weitere Person wegen dem FDJ-Symbol am Dienstag, 4. August 2015, 13:00 Uhr, Amtsgericht München (Nymphenburger Str. 16, Sitzungssaal A224, 2. Stock) statt. Bitte beachtet die Einlasskontrollen. Der Prozess gegen das Zeigen von Symbolen der FDJ findet statt, obwohl am 20. Juli eine andere Person für das Zeigen des Emblems ein Freispruch bekommen hat - ebenfalls in München.

Wann
Dienstag - 04.08.2015
13:00 - 15:00

Wo
Amtsgericht München
Nymphenburger Str. 16
München
Raum: A224, 2. Stock

Rollstuhlgerecht? Unbekannt

Details

Erstes Verfahren gegen die FDJ in München endet mit Freispruch –

die politische Verfolgung setzt sich nahtlos fort

Solidarität ist weiter gefragt – Kommt zu den Prozessen!

Bayern soll wieder „Ordnungszelle des Reiches“ und Vorreiter bei der Zerschlagung der Demokratie sein. Seit Monaten werden willkürlich Jugendliche in München festgenommen (mittlerweile 21 Festnahmen), ihre Wohnungen durchsucht, ihre Computer beschlagnahmt, weil sie angeblich die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ durch Zeigen des Emblems ihrer Organisation gefährden – der 1951/54 von alten Nazis und Feinden der Demokratie in Westdeutschland verbotenen und seit 1990 wieder zugelassenen Freien Deutschen Jugend. Dabei werden nicht nur die Rechte dieser Jugendlichen auf Vereinigung, Versammlung, Unverletzlichkeit der Wohnung und freie Meinungsäußerung außer Kraft gesetzt, die Münchner Staatsanwaltschaft und politische Polizei stellen ganz offen den Rechtsstaat und die bürgerliche Gewaltenteilung in Frage. Das kann über kurz oder lang jeden treffen – egal ob politisch aktiv, organisiert oder aus Überzeugung Antifaschist und Kriegsgegner.

Neben dem Vorgehen des bayerischen Staates gegen die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes und der Kriminalisierung antifaschistischer Proteste in München, macht das Beispiel FDJ einiges deutlich: Am 20. Juli wurde ein FDJ-Mitglied im ersten von mehreren Verfahren vor dem Amtsgericht freigesprochen, die Anwendung des FDJ-Verbots sei anachronistisch und das Zeigen des Emblems nicht strafbar. Wie viel das Urteil eines Amtsrichters dem bewaffneten Arm des Gewaltenapparates Wert ist, wurde schnell deutlich: Kaum endete der Prozess, wurde direkt vor dem Gerichtssaal ein Jugendlicher in FDJ-Blauhemd von der politischen Polizei festgehalten, zur Herausgabe seiner Personalien und zum Ausziehen des Hemdes gezwungen. Dass der Betroffene bereits 2014 vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten vom gleichen Vorwurf des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ ebenfalls freigesprochen worden war, wurde damit kommentiert, dass hier nicht Berlin sondern Bayern sei. Unisono erklärten die „Hüter von Recht und Ordnung“, dass das soeben gefällte Urteil in ihren Augen nicht rechtskräftig und für das Recht nicht der Richter, sondern die Staatsanwaltschaft zuständig sei. Diese habe Anweisung erteilt, weiterhin gegen alle Personen vorzugehen, die das Zeichen der FDJ zeigen. Drei Wochen zuvor erklärte die Polizei das Gebiet um einen Biergarten faktisch zum Gefahrengebiet und durchsuchte rechtswidrig alle herauskommenden Gäste, weil sie verdächtig seien, das „verbotene“ FDJ-Emblem gezeigt zu haben.

Die Münchner Behörden reproduzieren nicht nur den Antikommunismus und faschistoide Rechtsauffassungen der 1950er Jahre, sondern stellen sich auch in die Tradition des geschichtlich erworbenen Rufes von Bayern als „Ordnungszelle des Reiches“. Die staatliche Willkür gegen Einzelne kann in der heutigen Zeit jeden treffen, der sich nicht der herrschenden Meinung und der offiziösen bundesrepublikanischen Politik anschließt. Jeder spürt doch längst, dass der nächste große Krieg in Europa vor der Tür steht. Und die Geschichte zeigt, dass in Vorkriegszeiten immer die Repression gegen diejenigen zunimmt, die eine Welt ohne kapitalistische Ausbeutung und imperialistische Kriege wollen, und dass diese Verfolgung nicht bei einer Organisation haltmacht. Die bürgerliche Republik ist doch längst in Frage gestellt durch die tägliche Zusammenarbeit von Polizeien, Armee und Geheimdiensten, durch den Einsatz der Bundeswehr im Inland, durch die Militarisierung des öffentlichen Lebens, durch die Entrechtung nationaler Minderheiten etc. pp.

Die FDJ wird verfolgt, weil sie dagegen auftritt, dass die mit der Annexion der DDR wieder größer gewordene BRD zum Krieg treibt und sich ökonomisch und politisch schon halb Europa unterworfen hat. Weil sie nicht nur gegen Faschismus und Krieg kämpft, sondern im Westen wie im Osten auch für das „andere Deutschland“, für den Versuch, den Sozialismus aufzubauen, steht, woran heute nicht erinnert werden darf. Weil sie sagt: „Lieber sozialistische Experimente, als großdeutsche Katastrophen!“

Mit dem Freispruch in München ist ein Etappensieg errungen, Staatsanwaltschaft und CSU-Innenministerium haben aber Rechtsmittel eingelegt. Die Kriminalisierung und Verfolgung werden ebenso weitergehen, wie unser Kampf gegen den Krieg und für eine Gesellschaftsordnung ohne Ausbeutung des Menschen durch den Menschen. Weitere Solidarität ist gefragt – kommt zu den Prozessen!

Nächste Verhandlung gegen ein anderes FDJ-Mitglied (gleicher Tatvorwurf)

voraussichtlich Dienstag, 4. August 2015, 13:00 Uhr

Amtsgericht München (Nymphenburger Str. 16, Sitzungssaal A224, 2. Stock)

Bitte beachtet die Einlasskontrollen.

Link zur Veranstaltung: http://www.FDJ.de

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