Weiterer NSU Unterstützerinnen-Prozess
Wie die Pressestelle des Bundesgerichtshofs erst heute bekannt gab, wird sich Susanne E. im Zusammenhang mit den NSU Morden wegen der mehrfachen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verantworten müssen.
Anklage gegen Susanne E.
Susanne E., die wohl engste Freundin von Beate Zschäpe, die ihr jahrelang die Krankenkassenkarte überlassen hatte, wird nun wegen des Vorwurfs der mehrfachen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor Gericht gestellt. Susanne E. ist Ehefrau von André Eminger, der im NSU Komplex schon zu einer Bagatellstrafe
OLG Dresden hatte zuvor Zulassung der Anklage abgelehnt
Das OLG Dresden wurde nun vom Bundesgerichtshof gezwungen, die Anklage des Generalbundesanwaltes gegen Susanne E. zu verhandeln, so der Beschluss vom 16.04.2025, über den erst heute der Bundesgerichtshof (BGH) informierte.
Der 4. Strafsenat des OLG, der keine Probleme damit hatte Antifaschist:innen wie Lina und andere Antifas im Antifa-Ost-Verfahren zu verurteilen, zierte sich das Verfahren im NSU Komplex gegen Zschäpes Freundin, wegen dieser Vorwürfe, zu eröffnen. Es gebe keinen hinreichenden Verdacht, dass sie irgendwas vom NSU und der Mordserie gewusst haben könnte.
Bewertung und Ausblick
Immerhin, der BGH hat in diesem Fall mehr Realitätssinn bewiesen als der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Dresden. Was es für den dortigen NSU-Prozess bedeuten wird, wenn ein von Anfang an unwilliger Senat, nun vom BGH gezwungen werden muss, die Sache zu verhandeln, das bleibt abzuwarten.
Aber alles mutet sehr eigenartig und unwillig an: eine BGH-Pressestelle die erst Monate später die Öffentlichkeit informiert. Ein sächsischer Strafsenat der zur Verhandlung gezwungen werden muss. Schon Susanne E.s Ehemann wurde nur zu einer Bagatellstrafe von 2 ½ Jahren verurteilt. Allein wegen der langen Dauer des Ermittlungsverfahrens wird es am Ende für Susanne E. kaum mehr werden, eher wesentlich weniger.
