Donautal Geflügelspezialitäten verliert vor Bundesverwaltungsgericht

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Wie im Verlaufe der letzten Jahre immer wieder berichtet, wollte ich über die damals noch unter „Wiesenhof“ firmierende Zweigniederlassung in Bayern Informationen hinsichtlich etwaiger lebensmittelrechtlicher Verstöße beim zuständigen Landratsamt Straubing erfragen (zuletzt https://de.indymedia.org/node/30093). Nunmehr hat das BVerwG (Bundesverwaltungsgericht) entschieden.

 

Die mündliche Verhandlung am 29.08.2019

 

Am 29. August fand in Leipzig beim BVerwG eine mündliche Verhandlung statt. Die im Laufe der Jahre in „Donautal Geflügelspezialitäten“ umfirmierte Zweigniederlassung der Lohmann & Co AG hatte sich bis dato erfolglos durch die Instanzen geklagt. Vor dem Verwaltungsgericht verlor sie ebenso, wie vor dem Verwaltungsgerichtshof.

Vertreten wurde ich von der Rechtsanwaltskanzlei Götze (https://www.goetze.net), deren Namensgeber mir vom BVerwG im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden war. In einem umfangreichen Schriftsatz hatten sie alle Argumente der Gegenseite entkräftet. Neben verfassungs- und europarechtlichen Bedenken hatte die Anwaltskanzlei der Firma auch Einwände dagegen, dass gerade mir, einem Inhaftierten, die Informationen zugänglich gemacht würden.

 

Das Urteil

 

Wie ich fernmündlich am 30.08.2019 von der Rechtsanwaltskanzlei erfuhr, laute der Urteilstenor auf Abweisung der Revision, ferner habe die Firma die Gerichtskosten, einschließlich des mir beigeordneten Anwalts zu tragen (vgl. Pressemitteilung 60/2019 des Bundesverwaltungsgerichts unter https://www.bverwg.de/de/pm/2019/60).

 

Die Akten

 

Wann mir nun die Akten zugehen, das ist noch nicht klar. Nunmehr müsste das Landratsamt umgehend die Kopien übersenden. Da es sich ausschließlich um jene Unterlagen von vor über fünf Jahren handelt, dürfte deren Aussagekraft eher übersichtlich sein, jedoch durchaus einen interessanten Einblick verschaffen. Auch die Presse berichtete über das Urteil, bspw. die Legal Tribune Online (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverwg-7c2917-verbraucher-informationen-zugang-anspruch-unternehmen-behoerde-tier-schlachter-verwaltungsakt/).

 

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justizvollzugsanstalt (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com
http://www.freedom-for-thomas.de

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