Hat das Bankgeheimnis wirklich bald ausgedient?

Das OECD-Abkommen zum internationalen Datenaustausch, dass künftig das automatische Melden von Auslandskonten an den nationalen Fiskus garantieren soll ist mittlerweile zwar in trockenen Tüchern, aber es kommen auch schon die ersten Zweifel ob der Umsetzung dieses Abkommens und es wurden auch Schlupflöcher offen gelegt und letztlich fragt man sich: Warum gilt dieses Abkommen denn erst in gut zwei Jahren und nicht ab sofort? 

 

 

Trotz OECD Abkommen: Es bleiben Schlupflöcher und Zweifel

 

Das OECD-Abkommen zum internationalen Datenaustausch, dass künftig das automatische Melden von Auslandskonten an den nationalen Fiskus garantieren soll ist mittlerweile zwar in trockenen Tüchern, aber es kommen auch schon die ersten Zweifel ob der Umsetzung dieses Abkommens und es wurden auch Schlupflöcher offen gelegt und letztlich fragt man sich: Warum gilt dieses Abkommen denn erst in gut zwei Jahren und nicht ab sofort? 

Man muss aufpassen, dass das Abkommen nicht nur ein Papiertiger bleibt

Selbst der Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, der zwar das weltweite Aufrüsten gegen internationale Steuerhinterziehung begrüßt, ist der Ansicht, „dass zunächst alles nur ein Stück Papier ist und man erst in der Zukunft sehr genau beobachten muss, dass das Abkommen nicht zuletzt doch nur ein Papiertiger bleibt.“

USA und China treten dem Abkommen nicht bei

 

 

 

Die größten Schwächen des Abkommens sind, das die beiden Groß-Staaten wie USA und China dieses OECD-Abkommen nicht mit tragen. Insbesondere ist nicht auszuschließen,  dass gerade durch dieses Abkommen, der Asiatische Raum und die chinesischen Banken zu einem neuen Rückzugsraum für Steuersünder werden.

 

 

 

Droht ein Zweiklassen-System?

 

 

 

Zu dem droht ein Zweiklassen-System. Es ist nicht so, wie der Abkommens-Text eigentlich nach erster Sicht vermuten lässt, dass jedes Land das das Abkommen unterzeichnet hat, auch automatisch alle ausländischen Bankkunden an deren Heimat-Finanzbehörde weitermeldet und genauso automatisch alle  Kontendaten von Konten einheimischen Auslandskonten mitgeteilt bekommt. Nach dem genauen Text des Abkommens vom 29. Oktober 2014 kann jeder an diesem Abkommen mitwirkende Staat, der am Austausch von Bankdaten teilnimmt, selbst entscheiden welchem anderen Land er welche Daten übersenden möchte. So könnten zum Beispiel Entwicklungsländern Informationen vorentgalten werden, was wiederum  in erster Linie westliche Banken nutzen könnten um verstärkt vermögende Klienten aus ärmeren Ländern als Kunden zu gewinnen und auf diese Weise Ausfälle wieder zu kompensieren.

 

 

 

Das Abkommen enthält keine Sanktionsmöglichkeit

 

 

 

Im Hinblick hierauf ist es auch ganz interessant, dass die dem Abkommen beigetretenden Länder  keine Sanktionsmöglichkeiten oder Zwangsgelder in diesem Abkommen festgeschrieben haben, womit man die unterzeichnenden Staaten, die sich nicht an die Vereinbarung der automatischen Weiterleitung von Kontendaten beteiligen,  zwingen könnte, auch alle Kontendaten von Ausländern an die Finanzbehörden ihrer Auslandskunden zu melden. Alleine diese Tatsache dürfte schon so manchen an der Ernsthaftigkeit dieses Abkommens zweifeln lassen.

 

 

 

Das Schlupfloch das doch noch anonyme Firmen-Bankkonten garantiert

 

 

Ein ganz zentraler Inhalt ist allerdings der, dass man quasi Steuerhinterziehern oder die es künftig  noch werden wollen noch ganze 14 Monate Zeit gibt, völlig legal sich bis Ende 2015 noch ein oder mehrere Firmenkonten einzurichten, die dann auf Dauer völlig anonym bleiben und nicht dem Heimat-Finanzamt gemeldet werden müssen, so lange sich auf den Konten nicht mehr als 250.000 Dollar befinden. Es dürfte doch so gut wie sicher sein, dass gerade jetzt erst recht hunderttausende neue Firmen gegründet werden, nur um ein oder auch gleich mehrere Firmenkonten eröffnen zu können um auch künftig weiter völlig anonym zu bleiben. In der Regel werden dazu besonders gerne dazu Offshore Firmen genutzt, teilweise auch in Kombination mit einer EU-Gesellschaft in Zypern, Profis wie www.zypern-limited.com nehmen einen die aufwendige Gründungsarbeit der Zypern LTD Firma dabei ab. Gründungsagenturen helfen heute auch bei den Offshore Gesellschaften, die noch vor wenigen Jahren eher dem Millionären geholfen haben, wie capital.de berichtet, heute ist mit wenigen Klicks und Aufwand so eine Offshore Firma zu gründen, Fachanwälte wie Privacy Management Group https://firma-offshore.com/ sind dabei gerne behilflich und bieten unter anderem eine Offshore Gesellschaft gründen in den diskreten Vereinigten Arabischen Emirate an, wahlweise auch als Onshore Gesellschaft, Wohnsitzannahme inklusive!

 

Ein befragter Steuerfahnder schätzt http://www.capital.de/dasmagazin/wie-man-eine-offshorefirma-gruendet-3113.html, dass doch einige davon Gebrauch machen werden, die nicht die Millionen in der Schweiz liegen haben.

 

Diese Schlupflöcher kritisierte auch der Finanzexperte und Europaabgeordnete der Grünen, Sven Giegold in einem Interview mit dem Deutschlandfunk. 

 

 

 

Die Zeit wir es zeigen

 

 

Es dürfte deshalb als sicher gelten, dass dort wo jetzt eine oder gleich mehrere Türen zu gehen als bald auch wieder eine oder mehrere Türen aufgehen. Die Zeit wird es zeigen. Letztlich bleibt aber noch allen Großindustriellen und vermögenden Geschäftsleuten,  die Möglichkeit, durch eine Wohnsitzverlagerung völlig legal und auf Dauer dem OECD-Abkommen aus dem Weg zu gehen. Hoffentlich werden auch diese Lücken geschlossen, aber vermutlich nicht.

 

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