Angriff auf die Anwaltskanzlei "Beyer, Timm und Partner Rechtsanwälte"

Themen: 
Regionen: 
Auf dem Bild ist die Hausfassade der Anwaltskanzlei besprüht und mit Farbbeuteln beschmissen worden. Es wurde "Ableismus bennen" in roter Farbe besprüht

In der Nacht auf den 28.04.23 wurde die "Beyer, Timm und Partner Rechtsanwälte" Kanzlei angegriffen. Diese wurde mit Farbbomben, gesprayten Parolen und eingeschlagenen Fenstern aufgewertet.

In der Nacht auf den 28.04.23 wurde die "Beyer, Timm und Partner Rechtsanwälte" Kanzlei angegriffen. Diese wurde mit Farbbomben, gesprayten Parolen und eingeschlagenen Fenstern aufgewertet. In der Nacht vom 27.04.23 Jährt sich der 2. Todestag 4 behinderter Menschen welche von ihrer Pflegerin gewaltätig ermordet wurden.Die Kanzlei "Beyer, Timm und Partner Rechtsanwälte" aus Potsdam vertrat die Pflegerin Ines R., welche für Mord in vier Fällen und versuchtem Mord in drei Fällen angezeigt wurde. Hierbei handelt es sich um 4 bewusste und gezielte ableistische Morde. Diese wurden sowohl im Prozess als auch in der Presse nicht als solche betitelt. Statt sich mit dem Mord an vier behinderten Menschen zu beschäftigen, wurde im Prozess, als auch in der Presse über die vermeintlichen Beweggründe der Täterin spekuliert. Die Psysche der Täterin, als auch die Unterbesetzung des Pflegeheims und die Arbeitsbedingungen als Pfleger*in wurden thematisiert um die Tat legitimieren,  jedoch wurde der eigentlich Grund unsichtbar gemacht: behindertenfeindliche Morde finden nicht ihren Ursprung in schlechteren Arbeitsbedingungen, sie sind das Abbild einer behindertenfeindlichen Gesellschaft und Politik. Die Motive und Begründungen weshalb Ines R. 4 behinderte Menschen ermordet haben soll, wälzen sich in Relativierungen und Verharmlosungen. Die ableistischen und verharmlosenden Reaktionen fangen nicht erst im Gericht an, sondern finden bereits viel früher ihren Ursprung. Bereits Ende 2009 erzählte die Täterin, Ines R., ihrer Psychoanalaytikerin, dass Sie ihre Patient*innen "massakrieren" möchte. Diese ableistischen Mordfantasien verstärkten sich sogar noch in den darauffolgenden Jahren. Trotz dieser Gewaltfantasien und der versuchten Morde, indem die Täterin versuchte eine Patientin mit Medikamenten zu ermorden und einen anderen Patienten zu ersticken, durfte Ines R. ihren Beruf als Pflegerin weiterhin ausüben. Die Psychoanalytikerin ist eindeutig mitschuldig!  Die Kanzlei, als auch die Richterin, die das Urteil ausgesprochen hat, machen sich für diesen und weitere Morde mitverantwortlich. Ein so stark vermildertes Urteil zeigt, dass Gewalttaten mit ableistische Motiven verharmlost werden und gerechtfertigt seien. Wir lehnen grundsätzlich Gefängnisse und andere repressive staatliche Gewalt ab, aber ein solches Urteil ist ein Statement. Es zeigt wieder einmal auf, dass das Justizsystem nicht darauf ausgelegt ist, sich mit der eigentlichen Tat zu beschäftigen. Wie auch, wenn alle drei Säulen der Staatsgewalt von Grund auf ableistisch und behindertenfeindlich sind. Banalitäten und ungerechtfertigte Forderungen, wie die aufgefordete Abfindung der Täterin, aufgrund der vermeintlich ungerechtfertigten Kündigung, machen die ableistischen Gewalttaten unsichtbar.  Wer ableistische Mörder*innen vertritt und schtüzt macht sich mitschuldig! Der Anwalt Henry Timm, hätte die Mörderin Ines R. zu keinem Zeitpunkt vertreten müssen, stattdessen entscheidet er sich dazu ableistische Morde aktiv zu verharmlosen und zu legitimieren. 

Deshalb haben wir Henry Timm einen Denkzettel verpasst: Ableismus tötet und sollte beim Namen genannt werden!

Bilder: 
webadresse: 
Lizenz des Artikels und aller eingebetteten Medien: 
Creative Commons by-sa: Weitergabe unter gleichen Bedingungen