Bundespolizei-Ausbilder belästigt Polizei-Anwärterinnen: Geldstrafe

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Ein heute 42-Jähriger soll zwei junge Polizeianwärterinnen bei einer Lerngruppenfeier in Eschwege sexuell belästigt haben. Nun muss er 1500 Euro an eines der Opfer zahlen.

Eschwege – Das Verfahren gegen einen Ausbilder der Bundespolizei in Eschwege wegen sexueller Belästigung zweier junger Polizeianwärterinnen ist am Dienstag (18. April) vom Amtsgericht Eschwege unter Vorsitz von Richterin Hennemuth eingestellt worden. Im Zuge dessen muss der heute 42-jährige Angeklagte 1500 Euro als Wiedergutmachung an eine der beiden jungen Frauen zahlen, die er sexuell belästigt haben soll, und die in dem Verfahren als Nebenklägerin auftrat. Das zweite Opfer, ebenfalls zur Tatzeit Polizeianwärterin, ist inzwischen gestorben. Der Angeklagte ist weiterhin im Polizeidienst, inzwischen an einer Dienststelle in Sachsen.

Angeklagt war der Polizeibeamte, an einem Juliabend 2019 bei einer Lerngruppenfeier auf dem Gelände der Bundespolizei an der Langemarckstraße in Eschwege einer der beiden jungen Frauen mehrmals mit der Hand über den Oberschenkel bis zum Schritt gestreichelt zu haben und zuweilen auch fester zugepackt zu haben, als die junge Frau sich abwenden wollte. Später habe er seine Hand unter ihr T-Shirt gesteckt und über ihren nackten Rücken gestrichen und in ihren Hosenbund gefasst. Beinahe identisch sollen seine Zudringlichkeiten bei der zweiten inzwischen verstorbenen Auszubildenden gewesen sein. Vorher habe der Mann viel über Sex geredet.

Sexuelle Belästigung bei der Bundespolizei in Eschwege: Opfer will mit Vorfall abschließen

Gleich zu Beginn der gestrigen Hauptverhandlung hatte der Anwalt der Nebenklägerin Christoph Jahrsdörfer eine Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen. Seine Mandantin, die aufgrund des Vorfalls vor vier Jahren den Polizeidienst verlassen hatte, habe kein Interesse an einer weiteren Strafverfolgung, „sondern wolle damit abschließen“. Dem Vorschlag folgt auch der Anwalt des Polizisten, Johann Peter. Sein Mandant habe keine Rachegelüste, sei aber durch das Verfahren „schwer belastet“ und wolle seinen Dienst als „ausgezeichneter Beamter“ fortsetzen können.

„Eine Einstellung des Verfahrens nach §153a StPo ist schwer genug für ihn“, sagte Peter. „Er ist unschuldig.“ Die Nebenklägerin habe sich in „unendlich viele Widersprüche“ bei ihren Aussagen verwickelt, daher habe man auch ein aussagepsychologisches Gutachten anfertigen lassen und gegen sie Strafanzeige wegen „falscher Verdächtigungen“ gestellt. Seiner Ansicht nach diene die Einstellung des Verfahrens nur der Nebenklägerin, weil sie der Befragung als Hauptbelastungszeugin nicht standhalten würde. Die Staatsanwältin, die der Einstellung nur zögerlich zugestimmt hatte, sagte, dass es in den Ermittlungsakten reichlich weitere Zeugen und Beweise für die Übergriffe gebe. (hna.de, 19.4.23) 

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