[TÜ] Fundraising: Politisches Verfahren gegen Aktivistin

Die Stadt Tübingen geht gegen eine Aktivistin vor, die eine Kundgebung gegen rechte Seilschaften, faschistische Politik und Sexismus angemeldet hat und fordert nun mehrere tausend Euro von ihr. Das Ordnungsamt setzt die Anmeldung der Kundgebung mit einem Aufruf zum „wilden Plakatieren“ gleich.

Die antifaschistische Aktivistin Julia hat im Mai 2018 eine Kundgebung gegen den alljährlichen Bürgerschoppen der Tübinger Studentenverbindungen angemeldet. Zu dieser Kundgebung haben verschieden Gruppen aufgerufen und es wurden Plakate gedruckt, welche zur Teilnahme an der genannten Kundgebung aufriefen.

Im Rahmen der Mobilisierung zur Kundgebung, die sich unter anderem gegen rechte Seilschaften, faschistische Politik und Sexismus richtete, wurden in der Stadt Tübingen an unterschiedlichen Stellen Plakate angebracht.

Julia wird nun vorgeworfen, mittelbar für das Anbringen dieser Plakate verantwortlich zu sein. Das Ordnungsamt der Stadt Tübingen hat aus diesem Grund ein Schreiben verfasst, in dem es Julia zur Beseitigung der Plakate auffordert, anderenfalls würden hierdurch Kosten in Höhe von bis zu 1.500 Euro entstehen.

Zur Begründung führt das Ordnungsamt in seinem Gebührenbescheid aus, dass das „wilde“ Plakatieren einen Verstoß gegen die Polizeiverordnung der Stadt Tübingen darstelle und dass dadurch das „Stadt- und Straßenbild auf das Nachhaltigste in Mitleidenschaft gezogen“ würde.

In der Begründung heißt es weiter: „Wer Adressat der ergehenden Verfügung ist, richtet sich nach §§ 6 und 7 PolG. Nach § 6 kann die Universitätsstadt sowohl gegenüber demjenigen die Verfügung erlassen, dessen Verhalten die Störung bzw. den Schaden unmittelbar herbeigeführt hat (§ 6 Abs. 1 PolG) als auch gegenüber demjenigen, der eine andere Person, deren Verhalten zur Störung führte, zu einer Verrichtung bestellt hat (§ 6 Abs. 3 PolG). Unter § Abs. 1 PolG fällt auch der mittelbare Handlungsstörer.“

Das Ordnungsamt unterstellt also, dass Julia Dritte zum „wilden“ Plakatieren bestellt habe. Die Annahme fußt einzig und allein darauf, dass Julia als Anmelderin der Kundgebung gegenüber dem Ordnungsamt als zuständige Versammlungsbehörde aufgetreten ist.

Julia hat sich dazu entschlossen, gegen den Gebührenbescheid des Ordnungsamts Widerspruch einzulegen. Den Widerspruch begründet sie damit, dass sich „aus den Verfahrensakten“ keinerlei Verantwortung ihrerseits ableiten lasse. Sie trat zwar als Anmelderin der Versammlung auf, ist damit aber nicht verantwortlich für eventuelle Mobilisierungsaktionen, die im Zusammenhang mit der Versammlung durch Dritte durchgeführt wurden.

Dem Widerspruch wurde durch das Regierungspräsidium Tübingen nicht stattgegeben. Im nächsten Schritt wird es deshalb zu einer gerichtlichen Klärung der Angelegenheit kommen. Der Streitwert wurde durch das Verwaltungsgericht Sigmaringen auf 5.000 Euro bestimmt. Im schlimmsten Fall drohen Julia also die Entrichtung von Anwaltskosten, Gerichtskosten und Beseitigungskosten im mittleren vierstelligen Bereich, nur weil sie es wagte eine Kundgebung gegen rechte Seilschaften, faschistische Politik und Sexismus anzumelden.

Wir als Unterstützer*innenkreis von Julia finden es skandalös, welche perfiden Methoden das Ordnungsamt der Stadt Tübingen verwendet, um gegen jegliche antifaschistischen und kritischen Tendenzen vorzugehen. Wir wehren uns entschieden gegen die Kriminalisierung und Unterminierung progressiver Gesellschaftsvorstellungen, die frei von menschenverachtenden Einstellungen und Unterdrückung sind. Wir rufen hiermit dazu auf, Julia in ihrem Prozess finanziell zu unterstützen, sodass es der Stadt Tübingen nicht gelingt, emanzipatorische Politik durch Repression zu schwächen. In Zukunft soll damit Aktivist*innen die Angst genommen werden weiter Kundgebungen anzumelden.

Wir hoffen natürlich, dass das Verwaltungsgericht Sigmaringen Julias Argumentation folgt und das mutmaßlich politisch motivierte Handeln des Ordnungsamts der Stadt Tübingen für rechtswidrig erklärt. Sollte es dazu kommen, werden wir die Gelder, die durch diese Crowdfundig Aktion gesammelt werden konnten an die Tübinger Antirepressionsgruppe spenden.

Bitte unterstützt uns durch eure Spende: https://www.gofundme.com/politischers-verfahren-gegen-aktivistin

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