Verkehrswende-Aktivist*innen vor Gericht +++ Berufungsverhandlung wegen Abseilaktion über der A39 +++ Landgericht Braunschweig, 6. März, 9 Uhr +++ Mahnwache ab 8 Uhr vor dem Landgericht

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Brücke über A39 bei Braunschweig mit Abseiler*innen

Am Montag den 06.03. um 9 Uhr findet am Landgericht Braunschweig die Berufungsverhandlung gegen drei Aktivist*innen statt, die letztes Jahr vom Amtsgericht Helmstedt wegen einer Abseilaktion über der A39 zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt wurden. Gegen das Urteil hatten sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Konkret wird den Angeklagten vorgeworfen, sich am 23.03.2021 von einer Brücke über der A39 mit Kletterausrüstung abgeseilt und ein großes Banner ausgerollt zu haben. Auf dem Banner stand: „Wer Straßen sät wird Autos ernten. Stop A39 Ausbau! VerkehrsWende wagen!“. Die Polizei führte daraufhin eine Vollsperrung der A39 durch und provozierte einen Stau.

Die Aktivist*innen wurden wegen Nötigung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr angeklagt. Im Sommer letzten Jahres folgte eine turbulente Verhandlung vor dem Amtsgericht Helmstedt. Der Vorwurf der Nötigung wurde fallen gelassen, die drei wurden schließlich wegen versuchten (!) gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilt. Das ist deshalb absurd, weil niemals in den Straßenverkehr eingegriffen wurde (die Angeklagten befanden sich stets weit oberhalb des Lichtraums der Autobahn) noch wurde ihnen der Vorsatz nachgewiesen, in den Bereich der Autobahn eindringen zu wollen.
Zuletzt wurden am 21.02.2023 die Angeklagten in einem gleichgelagerten Prozess (auch da wurden in einer Kletteraktion über der A7 große Banner an einer Brücke angebracht) freigesprochen. Ihnen konnte kein Vorsatz nachgewiesen werden. Viel mehr sei davon auszugehen, dass die Aktivist*innen eine Sperrung der Autobahn gar nicht beabsichtigten, die Autofahrenden sollen ja schließlich die großen schönen Banner auch lesen können.

Doch die Südostniedersächsische Automobiljustiz verteidigt die Reibungslosigkeit des Autoverkehrs um jeden Preis. Im Anhang findet sich ein ausführlicher Prozessbericht sowie das schriftliche Urteil des Amtsgerich Helmstedt aus der ersten Instanz.

Dabei ist klar: aus ökologischen Gründen, zum Erhalt von Leben und Lebensqualität in den Ortschaften entlang der geplanten A39-Trasse muss die Ausbauplanung für die A39 sofort gestoppt werden.
Denn: Jede neue Straße erzeugt auch neuen Verkehr. Das beweist gerade der A39-Ausbau, denn mit dem Ausbau der Autobahn sollen auch darauf zulaufenden Bundesstraßen ausgebaut werden, um den zusätzlichen Verkehr aufnehmen zu können.

Ziel darf nicht länger sein, wachsende Verkehrsmengen durch neue Fabriken, Gewerbe- und Wohngebiete sowie neue Straßen zu erzeugen und dann zu verwalten, sondern die Verkehrsmengen zu reduzieren bzw. auf Fuß, Rad und ÖPNV zu verlagern.

Seit die Autobahn in Planung ist, gibt es Widerstände. Entlang der ganzen Strecke sind Bürger*inneninitiativen, Aktivist*innen, Umweltverbände, Gruppen ohne Namen und Einzelpersonen aktiv. Aktuell sind die Pläne für Abschnitt 3 der A39 (Ueltzen – Bad Bevensen) ausgelegt, bis zum 7. April können noch Einwendungen geschrieben werden (siehe auch: https://blog.verkehrswendestadt.de/einwendungsphase-fuer-a39-abschnitt-3/).

Wir laden ein, die Gerichtsverhandlung am 06. kreativ und frech, aktivistisch und journalistisch zu begleiten!

 

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