„Korrekturbitten“: Verfassungsschutz-Chef Maaßen hat sich bei diesen sieben Redaktionen beschwert
<img width="860" height="484" src="https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2018/09/pressearbeit-860x484.jpg" class="attachment-landscape-860 size-landscape-860 wp-post-image" alt="" style="float:left; clear:both; margin:0 15px 15px 0;" srcset="https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2018/09/pressearbeit-860x484.jpg 860w, https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2018/09/pressearbeit-1200x675.jpg 1200w, https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2018/09/pressearbeit-660x372.jpg 660w, https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2018/09/pressearbeit-380x214.jpg 380w, https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2018/09/pressearbeit-160x90.jpg 160w" sizes="(max-width: 860px) 100vw, 860px" />Journalisten bei der Arbeit.<span class='media-license-caption'> <a class="" rel="license" target="_blank" href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.de">CC-BY-SA 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/iaea_imagebank/8428397981/sizes/h/" >IAEA Imagebank</a></span><p>Die Regierungskoalition hätte sich wegen ihm beinahe zerlegt: Der Streit um den Noch-Geheimdienstchef Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, war am Wochenende dadurch beigelegt worden, dass der Beamte nun doch nicht Staatssekretär im Bundesinnenministerium wird. Stattdessen soll er im Ministerium als Sonderberater wirken. Allerdings sind des Geheimdienstchefs Allüren noch nicht alle zur Gänze aufgeklärt: Neben seinen Äußerungen zum „Hase“-Video und seinem <a href="https://www.tagesspiegel.de/politik/maassen-und-die-hetzjagd-ein-politik... über Hetzjagden</a> in Chemnitz, die ihn sein Amt kosteten, blieben noch Fragen offen zu einem Verhältnis zur Pressefreiheit.</p>
<p>Der Inlandsgeheimdienstchef hatte anwaltliche Schreiben an mehrere Redaktionen richten lassen. Über diese <a href="https://www.tagesspiegel.de/politik/chef-des-verfassungsschutzes-nur-maa... data-versionurl="http://web.archive.org/web/20180925195801/https://www.tagesspiegel.de/po... data-versiondate="2018-09-25T19:58:02+00:00" data-amber-behavior="">„Korrekturschreiben“ von Maaßen</a> war bereits berichtet worden. Eine Antwort eines Staatssekretärs des Innenministeriums auf eine Anfrage des Grünen-Politikers Konstantin von Notz konkretisiert nun die Anzahl und die Gründe für die schriftlichen Interventionen des Inlandsgeheimdienstes bei Zeitungsredaktionen oder direkt bei Journalisten. Wir veröffentlichen die <a href="https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2018/09/2018-09-17vonNotz-Maaßen-Korrekturbitten.pdf">Antwort des Innenministeriums</a>.</p>
<p>Eine Frage zu geheimdienstlichen Schreiben wird in allen Redaktionen vermutlich schnell aufkommen, die Post vom Anwalt des Verfassungsschutzes bekommen: Wie kann man die Behauptungen des Verfassungsschutzes über unwahre Tatsachenbehauptungen in den Schreiben prüfen?</p>
<h3>Anwaltspost erst nach dem Zeitraum von 2000 bis 2015</h3>
<p>Der grüne Abgeordnete von Notz wollte wissen, was die Gründe gewesen seien, falls „Nachrichtendienste des Bundes seit dem Jahr 2000“ per anwaltlichem Schreiben um eine „Nicht- oder Anders-Berichterstattung“ gebeten hätten. Die Antwort des Innenministeriums gibt für Bundesnachrichtendienst und Militärischen Abschirmdienst an, dass es solche Schreiben gar nicht gegeben hätte. Außerdem wird auch für das Bundeskriminalamt erklärt, dass seit Oktober 2011 keine Anwaltspost an Redaktionen verschickt wurde, für den Zeitraum davor gäbe es keine Aufzeichnungen. Nun wird das BKA landläufig nicht als Geheimdienst angesehen, obgleich einige Befugnisse des BKA-Gesetzes in die Richtung weisen. Welche Gründe das Ministerium hatte, auf die Frage des Parlamentariers nach „Nachrichtendiensten des Bundes“ auch das BKA einzubeziehen, bleibt offen.</p>
<p>Beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gab es demnach keine solche Schreiben von 2000 bis 2015. Danach jedoch ändert sich das Verhalten des Amtes gegenüber der Presse. Hans-Georg Maaßen ist seit August 2012 der Präsident des BfV und scheint diese Art der Kommunikation mit Redaktionen zu befürworten: Im Jahr 2016 wird das erste juristische Schreiben an den NDR versendet und eine angebliche unwahre Tatsachenbehauptung eines Beitrags in der <a href="https://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/ts-16463.html">Tagesschau vom 16. Oktober 2016</a> bemängelt.</p>
<p>Das erste dieser insgesamt sieben Anwaltsschreiben betrifft eine politisch hochbrisante Angelegenheit: Es geht um den Suizid eines Verdächtigen, des Syrers Dschaber Al-Bakr, der tot in staatlicher Obhut in einer Gefängniszelle in Leipzig gefunden worden war. Die Antwort des Ministeriums gibt allerdings keine Auskunft darüber, was in dem Schreiben des Anwalt des Verfassungsschutzes stand. Aber der damalige Beitrag kann heute „aus rechtlichen Gründen“ nicht mehr angesehen werden, wie auf tagesschau.de vermerkt ist.</p>
<p>Im Jahr 2017 kamen weitere vier anwaltliche Schreiben dazu: Zwei davon hingen mit der Landesverratsaffäre zusammen, in die Maaßen verstrickt war. Wir bei netzpolitik.org waren mittelbar Adressaten: Zu einem Gastbeitrag des Buchautors Holger Schmidt ließ Maaßen durch ein <a href="https://netzpolitik.org/2017/affaere-wegen-landesverrats-geheimdienstche... Schreiben Korrekturen anmahnen</a>. In Schmidts Stück ging es um ebenjene <a href="https://netzpolitik.org/2017/rueckblick-auf-causa-landesverrat-der-verfa...äre, in der nicht etwa der Verursacher Maaßen, sondern Generalbundesanwalt Harald Range</a> seinen Hut nehmen musste. Die zweite betroffene Redaktion war der Tagesspiegel: Ein Artikel <a href="https://www.tagesspiegel.de/politik/netzpolitik-org-gericht-ruegt-heiko-... Ende Dezember 2016</a> wurde beim Verfassungsschutz offenbar auch nicht goutiert und mit einem Anwaltsschreiben quittiert.</p>
<p>Die beiden anderen anwaltlichen Briefe des Jahres 2017 betrafen den Fall Anis Amri. Einer ging an den Bayerischen Rundfunk, der für einen ARD-Brennpunkt am Tag vor Heiligabend verantwortlich war. Darin wurde über <a href="https://www.daserste.de/information/nachrichten-wetter/brennpunkt/sendun... Flucht des Verdächtigen Amri nach Mailand</a> und seinen Tod durch Polizeischusswaffen berichtet. Offenbar nahm der Verfassungsschutz daran Anstoß, ebenso wie an einer Berichterstattung zum selbem Thema bei der Website „Epoch Times Europe“ wenige Tage später.</p>
<p>Das Jahr 2018 brachte bisher zwei weitere Fälle, in denen anwaltlich um eine Änderung angeblich unwahrer Tatsachenbehauptungen gebeten wurde. Der erste der beiden im Januar betrifft ebenfalls den Amri-Fall, über den die „Welt am Sonntag“ Ende des Jahres 2017 berichtete. Der Artikel dreht sich darum, dass <a href="https://www.welt.de/politik/deutschland/plus171662180/Glaeserner-Terrori..., aber auch Geheimdienste Amri viel früher und intensiver überwacht</a> hätten, als es bis zu diesem Zeitpunkt bekannt war. Der Artikel regte offenbar den brieflichen Protest des Verfassungsschutzes an.</p>
<p>Der vorerst letzte Brief des Verfassungsschutzanwaltes ging im Sommer 2018 an die Redaktion des Focus. Das Heft hatte einen Bericht über den <a href="https://www.focus.de/politik/deutschland/neue-strategie-verfassungsschut... gebracht, der vor „immensen Gefahren“</a> durch Linksextreme warnte. Das anwaltliche Schreiben des Geheimdienstes behauptete wiederum eine unwahre Tatsachenbehauptung.</p>
<h3>Verfassungsschutz „in eigener Verantwortung“</h3>
<p>Der Verfassungsschutz sei als „betroffene Stelle“ allein verantwortlich für die „Korrekturschreiben“, schreibt das Innenministerium an von Notz: Das Amt hätte „in eigener Verantwortung über das Versenden von anwaltlichen Korrekturbitten“ entschieden, es sei „keine ministerielle Zustimmung zum jeweiligen Einzelfall“ erforderlich.</p>
<p>Das Ministerium sieht den Versand der Anwaltsschreiben gar als „unmittelbare Aufgabe des BfV“, so als sei irgendwo festgeschrieben, dass der Inlandsgeheimdienst Journalisten schriftlich zu belehren oder zu korrigieren habe. Aus der Vorbemerkung zu der schriftlichen Antwort an von Notz lässt sich herleiten, wie sich solch eine Auffassung begründen könnte. Denn darin wird auf die Sorgfaltspflicht der Presse verwiesen, die schließlich prüfen müsse, ob eine Nachricht wahr und inhaltlich korrekt sei. Zugleich könnten aber auch „Behörden“ den Wahrheitsgehalt einer Nachricht überprüfen, um die Presse „gegebenenfalls durch entsprechende Hinweise zu unterstützen“.</p>
<p>Man kann also mutmaßen, dass im Ministerium ein anwaltliches Schreiben des Verfassungsschutzes an eine Redaktion als „Unterstützung“ gesehen wird. Das dürften wohl nicht alle betroffenen Journalisten so sehen.</p>
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