§ 219a ist nicht genug. Weg mit § 218! Schwangerschaftsabbrüche legalisieren!

Event Datum: 
Montag, Mai 28, 2018 - 16:30
Stadt/Region: 
Kundgebung Zeit: Montag 28. Mai, 16:30 Uhr Ort: Gesundheitsministerium, Friedrichstraße 108 (U6 Oranienburger Tor)

Wir rufen zu einer Kundgebung gegen die Illegalisierung von
Schwangerschaftsabbrüchen auf. Noch immer gelten Abtreibungen als
Straftat und auch Ärzt*innen und Beratungsstellen werden kriminalisiert.
Das muss endlich aufhören! Wir fordern ein Recht auf Abtreibungen, denn
es sind unsere Körper und unsere Entscheidungen!

Schwangerschaftsabbrüche gelten auch in Deutschland gemäß § 218
Strafgesetzbuch als Straftat und sind nur unter bestimmten
Voraussetzungen straffrei. So können schwangere Personen bspw. nur
innerhalb von 12 Wochen und mit einer erzwungenen
Schwangerschaftskonfliktberatung einen Abbruch vornehmen lassen. Selbst
das Informieren über Schwangerschaftsabbrüche gilt in Deutschland gemäß
§ 219a StGB als Straftat. Es ist gängige Praxis von z.B. christlichen
FundamentalistInnen, Ärzt*innen anzuzeigen, die über
Schwangerschaftsabbrüche informieren. Der bekannteste Fall ist Kristina
Hänel, die im November 2017 aufgrund dessen verurteilt wurde. Dies hat
zu einer breiten gesellschaftlichen Debatte über die Kriminalisierung
von Ärzt*innen und Beratungsstellen geführt. Auf parlamentarischer Ebene
folgten Gesetzesinitiativen verschiedener Parteien zur Neuregelung bzw.
Streichung des § 219a StGB.

Doch das ist nicht genug! Denn das zwingend notwendige Ziel ist die
Abschaffung des § 218 StGB!!!  Denn diese Regelungen kriminalisieren
schwangere Personen und nehmenimmt ihnen das Recht auf Selbstbestimmung.
Feministische Kämpfe haben in der DDR ab 1972 dazu geführt, dass
Schwangerschaftsabbrüche innerhalb der ersten 12 Wochen
entkriminalisiert wurden. Mit dieser so genannten Fristenlösung konnten
schwangere Personen selbstbestimmt ohne Zwangsberatung Abtreibungen
vornehmen lassen. Die geschaffene Rechtslage in der DDR beeinflusste
auch die Debatte über die Novellierung des § 218 StGB in der BRD. Doch
1975 beurteilte das Bundesverfassungsgericht diese als
verfassungswidrig. Nach der Wiedervereinigung wurde die Fristenregelung
mit Beratungspflicht als bundeseinheitliche Neuregelung vom Bundestag
verabschiedet. Dies stellte somit einen enormen Rückschritt dar. Ein
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes am 28.05.1993 schrieb die
Beratungspflicht fest und bestätigte, dass Abtreibungen im Grundsatz
rechtswidrig sind.

Heute, 25 Jahre nach diesem Urteil, will Gesundheitsminister Jens Spahn
einen "Kompromiss" im Streit um den Paragrafen 219a erschleichen und
Konservative nutzen die Debatte, um rechte Wähler*innenstimmen zu fischen.

Wir wehren uns gegen die Instrumentalisierung von reproduktiven Rechten
und fordern den legalen Zugang zu Abtreibungen und die Abschaffung des §
218 StGB!

Kommt zur Kundgebung am Montag, den 28. Mai 2018 um 16:30 Uhr vor das
Gesundheitsministerium (Friedrichstraße 108)!

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