Aufruf zum §§129b- Prozess in Stuttgart und einige Notizen aus bisherigen Verhandlungen...

Event Datum: 
Sonntag, September 28, 2014 - 20:00
Stadt/Region: 
Am Dienstag, den 30. September 2014 findet die nächste Verhandlung gegen die 4 Mitglieder der Anatolischen Föderation, Sonnur Demiray, Yusuf Tas, Özgür Aslan und Muzaffer Dogan im OLG Stuttgart statt. Wie sich viele erinnern werden, wurden Özgür Aslan und Yusuf Tas im Sommer 2013 in Wien verhaftet und nach fast 50 Tagen Hungerstreik an die deutschen Behörden ausgeliefert. Das Szenario, das seit 2. September 2014 im Stuttgarter Gericht gespielt wird bestätigt die Solidaritätskampagne in Österreich im vergangenen Jahr, bei der man sich mit fast täglichen Aktionen einer Auslieferung von Yusuf und Özgür nach Deutschland widersetzte.

Zusammen mit den angeklagten Mitgliedern der Anatolischen Föderation in Deutschland befinden sie sich seit über 1 Jahr in Haft. Es ist an der Zeit, dass sich mehr Menschen mit der Frage befassen, warum AntifaschistInnen bzw. Linke immer ihre Unschuld nachweisen müssen, der Kläger vom Staat jedoch für seine Vorwürfe keine sichtlichen Beweise erbringt. 

Üblicherweise gibt es vor einer Verhaftung eine Strafttat und eine/n Schuldige/n. Im Fall der §§129b Prozesse (Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung) ist es allerdings umgekehrt: Es gibt Verhaftungen und danach folgt erstmal lange nichts.... Dann erst wird langsam versucht, Beweise zu finden - bzw. so getan als ob man welche hätte.

 

Der Prozess, der am 2. September im Oberlandesgericht in Stuttgart begonnen hat und bei dem gegen die antifaschistischen RegimegegnerInnen aus der Türkei nach Paragraph 129b verhandelt wird, verwandelt sich immer mehr zur Komödie. Ein "Zeuge" nach dem anderen, der sich ständig widerspricht, auf kaum eine Frage richtig eingehen und die Vorwürfe gegen die Angeklagten nicht im geringsten begründen kann.

 

Was die bisher 8 Verhandlungstage miteinander verbunden hatte, waren die von den vorgeladenen 'Zeugen' offenbar auswendig gelernten Szenarien. 
Aber diese hatten wohl nicht einmal den Text richtig studiert, wurden doch auf Nachfrage der AnwältInnen immer wieder kurz zuvor gemachte Datumsangaben wieder korrigiert. Richter und Staatsanwältinnen waren weiterhin darauf begiert, eine "Straftat" und "Schuldige" zu kreieren.

 

Hier möchten wir einige der Notizen über die tragisch-komischen Dialoge zwischen den BKA-Beamten, die in den Zeugenstand gerufen wurden, und den VerteidigerInnen wiedergeben:

Verteidiger(in): Sie haben gesagt, dass die Zeitschrift Yürüyüs ein Publikationsorgan der DHKP-C sei. Können Sie das beweisen?

BKA: Nein.

Verteidiger(in): Haben Sie darüber Nachforschungen angestellt, ob die Zeitschrift Yürüyüs in der Türkei legal herausgegeben wird oder nicht? Haben Sie sich überhaupt irgendeinen Artikel übersetzen lassen und gelesen? Sind Sie davon ausgehend zu dem Entschluss gekommen, dass sie eine Publikation der DHKP-C
ist? Haben Sie in der Zeitschrift einen Anhaltspunkt dafür gefunden?

BKA: Nein. Ich habe nichts dergleichen getan.

Verteidiger(in): Sie haben behauptet, dass die Anatolische Föderation und die an Sie gebundenen Volkskulturhäuser mit der DHKP-C in Verbindung stehen. Haben Sie bei den Razzien und Durchsuchungen ein Beweisstück dafür gefunden?

BKA: Wie gesagt, wir haben die Zeitschrift Yürüyüs, Grup Yorum CD's und ein Buch, mit dem Foto von Dursun Karatas darauf gefunden. Außerdem haben wir eine, von der DHKP-C verfasste handgeschriebene Erklärung bzw. ein Dokument ähnlich eines Gründungsdokuments gefunden.

Verteidiger(in): Gut, und warum haben Sie dieses Dokument nicht dem Gericht vorgelegt?

BKA: Ich erinnere mich daran, dass wir das Dokument kopiert und wieder zurückgegeben haben.

Verteidiger(in): Sie haben bestätigt, dass Sie so ein Dokument gefunden und zurückgegeben haben. Warum sollten Sie das tun? Wir denken, dass Sie gelogen haben.

BKA: Ich glaube, es war so.

Verteidiger(in): Was Sie dachten, braucht das Gericht nicht zu interessieren. Da Sie keine Beweise haben, stehlen Sie nur unsere Zeit.

Verteidiger(in): Wissen Sie was TAYAD, den Sie als 'eine der Nebeneinrichtungen der Terrororganisation' bezeichneten, ausgeschrieben bedeutet? Oder, wissen Sie wann, wo und mit welchem Ziel er gegründet wurde?

BKA: Nein, weiß ich nicht.

Verteidiger(in): Haben Sie nachgeforscht, ob GRUP YORUM in der Türkei verboten ist oder nicht?

BKA: Nein.

Verteidiger(in): Haben Sie Informationen bezüglich der Teilnehmerzahl der Menschen an den Konzerten, die sie in Stadien und auf öffentlichen Plätzen gibt?

BKA: Nein.

Verteidiger(in): Haben Sie den Text irgendeines Liedes von der Gruppe übersetzen lassen und untersucht?

BKA: Nein.

Verteidiger(in): Wie haben Sie die Musik auf dem Video gefunden, das Sie angeblich angesehen haben - wenn Sie auch den Text nicht verstanden haben?

BKA: lebendig, unterhaltsam (Lächeln im Gerichtssaal)

Verteidiger(in): Sagen Ihnen die Namen Pir Sultan Abdal, Nazım Hikmet, Neruda, Brecht, Yaşar Kemal, Şeyh Bedreddin, Viktor Jara, Theodorakis irgendetwas? Wissen Sie etwas über diese Persönlichkeiten?

BKA: Nein, ich kenne die Namen nicht.

Verteidiger(in): Diese Menschen sind weltbekannte Poeten, Schriftsteller und Volksdichter. Grup Yorum vertont zum Großteil deren Gedichte bzw. Werke.

....

Nächster Prozesstermin:

Dienstag, 30. September 2014 - 09:30 Uhr
OLG Stuttgart ,Olgastraße 2, 70182 Stuttgart (Haltestelle Olgaeck)

Voraussichtliche Verhandlungstermine für Oktober und November:

Oktober: 2014: 
2., 7., 9., 23., 28., 30.

November 2014:
4., 6., 11., 13., 18., 20., 25., 27.

ANTIFASCHISMUS VERTEIDIGEN!
REVOLUTIONÄRE GEFANGENE SIND UNSERE WÜRDE!

Durch Eure zahlreiche Teilnahme an und Berichterstattung über die Prozesse kann sich der Verlauf beträchtlich ändern - unserer Überzeugung nach ZUM GUTEN!

Vergesst nicht - SOLIDARITÄT IST EINE WAFFE!

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