geplante Polizeigesetzverschärfung auf einen Blick

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Die Expertenkommission Innere Sicherheit der SPD Sachsen hatte 2016 ihre Arbeit aufgenommen um die “Arbeit der Polizei und Justiz” zu verbessern. Im Januar 2018 wurde der Abschlussbericht vorgelegt der als Grundlage für die geplanten Neuregelungen dient. Diese wurden in einem knappen Handout des sächsischen Innenministerium am 18.April, im Zuge einer Pressekonferenz zum Thema, veröffentlicht. Am 25.April wurde ein Entwurf des Gesetzes geleakt. Aktuell wird über die Neuerungen noch beraten, nach der Sommerpause soll das neue Gesetz dann verabschiedet werden.

 

Bisher (Stand 25.April) sind folgende neue bzw. verschärfte bestehende Paragraphen  geplant:

Generell:

 

  • Ausweitung Videoüberwachung

 

  • Ausweitung Observationsmöglichkeiten

 

  • Ausweitung Durchsuchungsmöglichkeiten

 

 

  • §15 Identitätsfeststellung, Prüfung von Berechtigungsscheinen – nicht öffentlich bekanntegegebene Kontrollbereiche möglich

 

  • §17 Medizinische und molekulargenetische Untersuchungen – DNA-Analyse durch Polizei möglich (bisher nur BKA/LKA)

 

  • §20 Meldeauflage – Personen müssen sich an bestimmten Tagen/Zeiten in Dienstellen melden

 

  • §21 Aufenthaltsanordnung und Kontaktverbot – Aufentaltsverbote-/gebote, Kontaktverbote bis zu 3 Monate &  elektronische Fußfesseln zum “Verhüten von Straftaten einer Person”

 

  • §25 Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel in polizeilichem Gewahrsam – Videoüberwachung im Gewahrsam

 

  • §27 Durchsuchung und Untersuchung von Personen – Blutprobenentnahme durch Polizei möglich

 

  • §29 Betreten und Durchsuchung von Wohnungen – auch außerhalb der Nachtruhe möglich

 

  • §40 Begriff und Mittel des unmittelbaren Zwangs – Handgranaten, Maschinengewehre & non-lethale Munition (Gummigeschosse, ect.)

 

  • §58 Anlassbezogene automatisierte Kennzeichenerkennung – (Ort, Zeit, Fahrtrichtung)

 

  • §59 Einsatz technischer Mittel zur Verhütung schwerer grenzüberschreitender Kriminalität – Videoüberwachung mit Gesichtserkennung im 30-KM-Grenzkorridor

 

  • §60 Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung und zur gezielten Kontrolle – Personalien & Kennzeichen werden im Fahndungssystem ausgeschrieben

 

  • §61 Elektronische Aufenthaltsüberwachung – Peilsender, GPS-Tracker, ect.

 

  • §66 Überwachung der Telekommunikation – Standort, Gerätenummer, Simkartennummer, Bewegungs- & Verbindungsdaten (wer, wie, was, wann, wo, wie lange, …)

 

  • §68 Identifizierung und Lokalisierung von mobilen Telekommunikationsendgeräten – s.o.

 

  • §69 Unterbrechung oder Verhinderung der Telekommunikation

 

  • §70 Erhebung von Bestandsdaten – Name, Adresse, Kontonummer, (Email-)Passwörter, PIN/PUK der SIM-Karte, IP-Adresse, Online-Adressbücher,

 

  • §71 Standortermittlung von gefährdeten Personen – s.o.

 

  • §72 Verpflichtung der Diensteanbieter – Zur Herausgabe von Telekommunikationsdaten (Verbindungs- & Bestandsdaten)

 

  • §77 Schutz von zeugnisverweigerungsberechtigten Personen – Überwachen von Journalisten u.a. möglich

 

  • §86 Aufzeichnung von Notrufen und Anrufen – Auch von sonstigen Anrufe die über öffentlich Rufnummern eingehen

 

  • §98 Einrichtung einer Vertrauens- und Beschwerdestelle – “unabhängige, zentrale Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei”

 

  • noch einiges zu internen Datenverarbeitungsvorgängen

 

+ Polizeibehördengesetz (Ordnungsamt!)

 

  • §10 Einschränkung von Grundrechten

 

  • §21 Durchsuchung von Personen

 

  • §22 Durchsuchung von Sachen

 

  • §23 Betreten und Durchsuchung von Wohnungen

 

  • §30 Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel zur Bildaufnahme und -aufzeichnung

 

  • §33 Ermächtigung zum Erlass örtlich und zeitlich begrenzter Alkoholkonsumverbote

 

Was nicht vorgesehen ist:

  • Kennzeichnung von Beamten
  • Bodycams für Beamte
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Ergänzungen

Die Politik will seine Erfolge gegen uns. Dafür bekommt die Repression mehr Macht und Mittel. Diese wird auch gegen Rechte, Rocker und Slafisten zur Anwendung kommen.