Todes- oder Mordnacht von Stuttgart Stammheim

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Todes- oder Mordnacht von Stuttgart Stammheim

 

 

Knapp über 40 Jahre ist es inzwischen her, war es Selbstmord, wie das kapitalistische System seitdem behauptet und war es Mord,bis heute ist diese Frage offen.

Nachdem die Mitglieder der RAF 1973 in Stammheim in einem sogenannten Hochsicherheitstrakt zusammen gelegt worden und Ulrike Meinhofs Tod 1976 wurde Irmgard Möller zu den bisher einsitzenden Andreas Baader, Jan-Carl Raspe und Gudrun Ensslin gebracht, Diese waren im April 1977 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, da dieses Urteil noch nicht rechtskräftig war, saßen die vier noch in der Untersuchungshaft.

 

Im Oktober 2012 beantragte Gottfried Ensslin, der Bruder von Gudrun Ensslin mit dem Autor Helge Lehmann über die Stuttgarter Staatsanwaltschaft die Neuaufnahme des Verfahrens über, weil das Vernehmungsprotokoll eines Wärters namens Springer, der in besagter Nacht seinen Dienst hatte. Dieser sagte aus, dass er in der Zeit zwischen 0:30 Uhr und 3:30 Uhr telefonisch von einer unbekannten Person von seinem Posten abberufen worden.

 

 

 

Morgens um 7.40 Uhr wurde vom Justizangestellten Stoll die Zelle von Jan-Carl Raspe, welcher auf seinem Bett saß, mit dem Rücken lehnte er an der Wand und blutete aus Mund, Nase und Ohren und einer Schusswunde – und auf der Matratze lag eine Waffe.

 

10 Minuten später wurden von Beamten die Zelle von Baader geöffnet, welchen diese erhängt vorgefunden. Vor einem Jahr starb in der gleichen Zelle und Weise Ulrike Meinhof. Hinter einer Decke am Fenster hing Gudrun Ensslin, die wenig später tot aufgefunden wurde. Irmgard Möller wurde Blut überströmt mit Stichverletzungenen aufgefunden. Sie lag gekrümmt auf ihrer Matratze und war bewusstlos. Durch einer örtlichen Notbehandlung vor Ort überlebte diese knapp und erklärte später und bis heute, dass es sich um Mord gehandelt hat.

 

 

 

Es ist irrsinnig, dass das kapitalistische System auf der einen Seite, vom „sichersten Gefängnis der Welt“ spricht und auf anderen Seite es möglich sein soll, waffenähnliche Gegenstände zu besitzen oder sich durch Anwälte der Gefangenen einschmuggeln zu lassen.

 

Bei Recherchen über die Stammheimer Nacht und Akten wird, bekommt man die Auskunft, dass diverse Akten

 

zu den Gefangenen der RAF und die dort nach der „Todesnacht in Stammheim“ gesperrt sind und Es stellt sich die Frage „Cui buno? - oder wem nützt es“

 

Abschließend bleibt festzuhalten, das auch heute Revolutionäre verfolgt, gefoltert, in Isolationshaft gesteckt und ermordet werden. Diese werden in der Regel verurteilt, nach den § 129 a/b, sondern dient der Kriminalisierung fortschrittlicher Menschen. Mit Gummiparagraphen maßt sich die deutsche Regierung und Justiz immer offensichtlicher an, linke Organisationen, Befreiungsbewegungen und kommunistische Parteien als „terroristisch“ oder „extremistisch“ zu diffamieren und zu kriminalisieren. Deswegen ssagen wir zu Recht weg mit diesen Paragraphen, Weg mit der Inhaftierung und Rehabilitierung aller politischer Gefangener – die Revolution heißt, wie Rosa Luxemburg schon sagte: „Ich bin, Ich war, Ich werde sein.“

 

 

Martin Scholl

 

 

 

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