Skandal-Verfahren gegen zehn türkische AktivistInnen

Event Datum: 
Samstag, November 11, 2017 - 13:00
Stadt/Region: 
Kundgebung am 11.11.2017, um 13 h, Weißer Turm in Nürnberg

Während breit über die Lage in der Türkei diskutiert wird, findet auch in der BRD Repression gegen Andersdenkende, Oppositionelle und Linke statt. Im April 2015 wurden zehn türkischstämmige AktivistInnen verhaftet. Der Vorwurf lautet Mitgliedschaft in der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch leninistisch (TKP/ML). Konkret wird ihnen vorgeworfen, Spenden gesammelt und Veranstaltungen organisiert zu haben. Dabei ist die TKP/ML weder in Deutschland verboten noch steht sie auf einer so genannten internationalen Terrorliste. In dem Verfahren wird also nicht über strafbare Handlungen, sondern über politische Aktivitäten geurteilt.

Den Angeklagten wird nicht die Beteiligung an Straftaten vorgeworfen. Sie haben in Deutschland nie gegen Gesetz verstoßen. Unter ihnen befinden sich Arbeiter, Rentner, anerkannte politische Flüchtlinge sowie eine Fachärztin für psychosomatische Medizin und ein Arzt.

Der Fall zeigt, dass die Repression gegen linke Gruppierungen ansteigt und dass besonders migrantische, fortschrittliche Organisationen betroffen sind. Diese stellen inzwischen die meisten politischen Gefangenen in Deutschland. Nicht nur die Türkei hat eine eigenwillige Terrorismusdefinition und geht hart gegen die Opposition vor. Auch in Deutschland können abweichende Meinungen einen Menschen ins Gefängnis bringen. Sogar wer ganz legal politisch aktiv ist und linke Gruppierungen unterstützt, kann verhaftet werden.

Der hier angewandte Gummiparagraph 129a/b erlaubt die willkürliche Verfolgung von Personen, die dem Staat missliebig sind. Für ein Verfahren nach §129b muss der Bundesjustizminister eigens eine „Verfolgungsermächtigung“ erteilen. Es handelt sich um ein von der Regierung gewolltes Vorgehen. Die Entscheidung, wer ein „Terrorist“ ist und wer nicht, erfolgt nach innen- und außenpolitischen Interessen der BRD. Gegen diese Kriminalisierung setzen wir Solidarität!

Zudem ist der Gefangene Mehmet Yeşilçali schwer erkrankt und haftunfähig. Als Justizbeamte ihn im deutschen Gefängnis schlugen, brachen alte traumatische Foltererfahrung in der Türkei wieder auf. Trotzdem sind alle Anträge aufHaftverschonung abgelehnt worden. Die Justizbehörden versuchten sogar, ein Geständnis von ihm zu erpressen, was er ablehnte. Dies ist nicht der einzige Skandal in dem Verfahren. Denn scheinbar verlässt sich die Bundesanwaltschaft ohne Bedenken auf geheimdienstliche Informationen aus der Türkei, die illegal gesammelt wurden. Präsentiert wurden Berichte über Treffen der TKP/ML in Deutschland.

Offenbar hat der türkische Geheimdienst MIT illegal in Deutschland spioniert. Die Informationen wurden von Ömer Köse, dem ehemaligen Leiter der Terrorabwehr bei der Istanbuler Polizei, an die deutschen Behörden geleitet. Dieser Mann wurde inzwischen in der Türkei wegen Beweisfälschungen und illegaler Überwachungen eingesperrt. Ein weiteres „Highlight“ waren grotesk falsche Übersetzungen aus dem Türkischen, die teils sogar den Sinn verdrehten. Alle Verteidigerpost wird von einem Kontrollrichter gelesen. Die Bayerische Justiz schickte sogar sensible Verteidigerpost zum Übersetzen in die Türkei. So erhielt der türkische Staat die Möglichkeit, zuzugreifen. Grund genug, endlich Schluss zu machen mit dieser Prozess-Farce gegen Menschen, die absolut nichts verbrochen haben.

Das Bündnis „Freiheit für ATIK“ fordert die sofortige Einstellung des Verfahrens und die Freilassung der Angeklagten.

Weg mit dem Paragrafen 129a/b!!!

Aktuelle Infos auf www.redside.tk/ und auf www.tkpml-prozess-129b.de/

 

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