Ja zur Legalisierung von Cannabis in Deutschland als Medizin, Genussmittel und Rohstoff

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Nach den internationalen wissenschaftlichen Erkenntnissen der letzten Jahrzehnte ist die Politik verpflichtet die Regulierung von Cannabis neu zu bemessen.

Der Deutsche Bundestag möge eine Gesetzesinitiative beschließen, die folgendes zum Inhalt hat:

Hanf (Cannabis) wird aus den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) herausgenommen und §24a BtmG gestrichen. Damit soll Hanf grundsätzlich als landwirtschaftliches Produkt bzw. Lebensmittel betrachtet werden.

Das Jugendschutzgesetz (JuSchuG) wird dahingehend erweitert, dass der Verkauf und Erwerb von Hanfprodukten mit einem THC-Gehalt über 0,2% analog zu §9 Absatz 1 Ziffer 1 JuSchuG geregelt wird. (Erwerb erst ab 18 Jahre)

Begründung:

Die Pflanze Hanf ist eine der ältesten Kulturpflanzen der Menschheit und zugleich die vielseitigste. Seit über 10.000 Jahren nutzen Menschen den Hanf als Faser-, Brennstoff- und Nahrungslieferanten. Mittlerweile können über 20.000 verschiedene Produkte aus Hanf hergestellt werden.

Die Menschheit ist in Zukunft mehr denn je auf Nachhaltigkeit bei der Rohstoffgewinnung angewiesen. Der Anbau und Umgang mit Hanfprodukten ist derzeit grundsätzlich unter Androhung von harten Strafen verboten. Die durch die strengen Strafvorschriften im BtmG leider bedingte Überregulierung des Hanfanbaus (§24a BtmG) kommt real eher einer Anbauverhinderung gleich. Es mutet stupide und kontraproduktiv an, wenn es sich eine „Zivilisation“ absichtlich und bewusst leisten möchte, auf einen der nachhaltigsten nachwachsenden Rohstoff zu verzichten!

Hanf steht seit ca. 100 Jahren im Verruf „giftig“ zu sein, wobei bisher immer noch keine Todesfälle aus akuten Vergiftungen nachgewiesen werden konnten. Dies wird auch in Zukunft sehr schwierig sein, da zumindest die Cannabinoide - eine den Hanf speziell auszeichnende Stoffgruppe - absolut ungiftig sind. Der Entdecker des THC-Moleküls, Prof. Dr. Mechulam sagte nach jahrelanger, intensiver Forschung: „remarkably non-toxic!“ Cannabinoide sind keine Zellgifte wie dies z.B. Alkohol und Nikotin, ja selbst Coffein sind. Industriell verarbeitete Zucker und Fette stellen eine höhere Gefahr für die Physiologie des Menschen dar als Cannabinoide. Auch Wasser ist relativ gesehen „giftiger“, weil man mit trinkbaren Mengen bereits eine Vergiftung erreichen kann. Bei Hanf-Cannabinoiden ist eine theoretische Überdosierung praktisch ausgeschlossen. Die dafür nötigen Mengen können (freiwillig) nicht in den Körper aufgenommen werden!

Vor einigen Jahren machten die Rechtswissenschaftler- und Professoren vom Schildower Kreis darauf aufmerksam, dass der prohibitive Ansatz des Betäubungsmittelgesetzes „gescheitert, schädlich und teuer“ ist. Das Scheitern kann man aktuell im Görlitzer Park in Berlin wieder beobachten: Nachdem ein Jahr lang mit allem Aufwand, die der Rechts- und Verfolgungsstaat betreiben kann, gegen den illegalen Drogenmarkt vorgegangen worden ist, wurden vor ein paar Wochen die Einsätze auf ein Mindestmaß reduziert, weil sich auch durch die größten repressiven Anstrengungen keinerlei Änderung der Situation im Park erreichen ließ.

Eine Änderung dieser Situation kann sich nur dann gesamtgesellschaftlich einstellen, wenn die Grundvoraussetzung beseitigt wird. Diese Grundvoraussetzung ist nicht etwa der - von vielen konservativen Politikern - als „moralisch verwerflich“ gesehene Gebrauch von Hanf als Genuss- und Rauschmittel, sondern die rechtliche Bewertung durch das Betäubungsmittelgesetz selber ist der Verursacher dieser Probleme.

Rausch und Genuss liegen in der menschlichen Natur und sind niemals per se „schädlich und verwerflich“, sondern es liegt immer nur an den Umständen und Ausdrucksweisen und v.a. deren Bewertung durch Dritte, dass eine „Schädlichkeit“ als so schwerwiegend erachtet wird, dass man durch schärfste Repressionen (Strafrecht) die vermeintlichen moralischen Verfehlungen anderer zu sanktionieren versucht.

Eine Kulturpflanze wie Hanf darf keinen solchen Repressionen unterliegen, weil dies für die gesamte Gesellschaft schädlich ist, sowohl in sozialer, wirtschaftlicher aber vor allem in ökologischer Hinsicht! Der durchaus nötige Jugendschutz ist auf besserem Wege zu gewährleisten, wie dies z.B. durch das Jugendschutzgesetz geschieht.

Alle Bürger über 18 Jahren haben ein Grundrecht auf Cannabis inklusive des Anbaus von Cannabis zu Eigenbedarfzwecken.

"Mach das Beste aus dem Hanfsamen und säe ihn überall" (George Washington, 1. Präsident der USA)

Im Namen aller Unterzeichner/innen.

München, 07.01.2017 (aktiv bis 06.01.2018)

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