Freiburger Knastzeitung online

Themen: 

Bundesweit gibt es ca. 50 bis 60 Gefangenenzeitschriften (vgl. AK-Str.VollzuG, § 67 Rz. 23), d.h. Zeitschriften von Inhaftierten, die sich primär an Mitgefangene richten, jedoch auch darüber hinaus eine interessierte Öffentlichkeit über die Zustände hinter den Gefängnismauern infomieren (möchten).

 

Meist fungieren jedoch die jeweiligen AnstaltsleiterInnen als „Herausgeber“, so daß diese letzendlich auch darüber entscheiden, welche Artikel erscheinen, oder eben auch nicht. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, daß einige der Landespressegesetze ausdrücklich vorsehen, daß StraftäterInnen nicht als Herausgeber von Publikationen fungieren dürfen.

 

Die in der JVA Freiburg erscheinende Publikation „JANUS“ (http://www.strafrecht-online.org/index.php?scr=links&linkscat=290) gibt es nun schon seit längerer Zeit auch als Online-Ausgabe, auf einem Rechner der örtlichen Universität.

 

Vor wenigen Tagen erschien Ausgabe 2/2014, mit einem Umfang von 50 Seiten und einer spannenden Mischung aus Beiträgen rechtlich relevanter Themen (z.B. § 35 BtMG, d.h. unter welchen Voraussetzungen ist eine Zurückstellung der Starfe bei Betäubungsmittelabhängigkeit zulässig und möglich), vor allem in einer Sprache die die Insassen auch verstehen und nicht in Form von abstrakter Gesetzes-Lyrik, aber auch Beiträgen die über die eigene Knastmauer hinaus blicken: Internet hinter Gittern (was nach wie vor faktisch unzugänglich ist), Sexualität im Gefängnis oder auch wichtige Informationen über Beratungsstellen und Stiftungen die Entlassenen einen Weg „zurück in die Gesellschaft“ erleichtern sollen. Besonders erfreulich, das in Berlin seit einiger Zeit aktive Kollektiv „Ratgeber für Gefangene“, welches die Neuauflage eines gleichnamigen Werks plant, kommt auch zu Wort und wirbt für eine aktive Mitarbeit an der Neugestaltung des Ratgebers.

 

Berücksichtigt man, daß – wie eingangs erwähnt- auch der JANUS formal herausgegeben wird von dem aktuellen Anstaltsleiter, Harald Egerer, erwiesen sich die Beiträge als erfreulich kritisch.

 

Die Möglichkeit auch online (siehe oben) auf die Ausgaben zugreifen zu können, eröffnet die Chance, daß weiterer Leserinnen und Leser, auch solche die keinen unmittelbaren Bezug zum Thema „Strafvollzug“ haben, einen Blick hinter die Mauern werfen können und selbst erfahren, daß die Klischees vom „Hotel-Vollzug“ eben nicht zutreffen.

 

Thomas Meyer-Falk c/o JVA (SV)

Herman-Herder-Str. 8, 79104 Freiburger

http://www.freedom-for-thomas.de

https://freedomforthomas.wordpress.com

 

 

webadresse: 
Lizenz des Artikels und aller eingebetteten Medien: 
Creative Commons by-sa: Weitergabe unter gleichen Bedingungen