NEIN ZU BUNDESWEHREINSÄTZEN IM INNEREN!

Event Datum: 
Dienstag, März 7, 2017 - 16:00
Stadt/Region: 
Anfang März 2017 kommt die Bundeswehr nach Bremen, um zusammen mit der Polizei eine „Anti-Terror-Übung“ abzuhalten. Eine Protestaktion gegen die Übung von Polizei und Bundeswehr in Bremen am 7. März 2017 ab 16:00 beim Polizeipräsidium in der Bremer Vahr.

Anfang März 2017 kommt die Bundeswehr nach Bremen, um zusammen mit der Polizei eine „Anti-Terror-Übung“ abzuhalten.

Eine Protestaktion gegen die Übung von Polizei und Bundeswehr in Bremen am 7. März 2017 ab 16:00 beim Polizeipräsidium in der Bremer Vahr. Die Anreise ist mit der Linie 1 (Bahn) bzw. Linie 24 (Bus) möglich.

Seit Jahren arbeitet Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) am Bundeswehreinsatz im Inneren, Innenminister der Länder unterstützen sie jetzt dabei.

Die Übung, die gleichzeitig in den Bundesländern Bremen, Bayern, BaWü, NRW, Saarland und Schleswig-Holstein stattfinden soll, ist die erste dieser Art seit Ende des Kalten Krieges. Transparenz über die Ziele der Übung? Fehlanzeige! Verschiedenen Berichten zufolge sind die Eckdaten dieser Stabsübung aber etwa wie folgt: Es gibt parallel stattfindende Anschlagsszenarien. Die simulierten Anschläge sind so schwer, dass die Polizei an Kapazitätsgrenzen käme und ein Einsatz der Bundeswehr rechtlich zulässig sein soll: Die Polizei bittet die Bundeswehr um ‘Amtshilfe‘, also praktische Unterstützung im Einsatz. In Bremen soll das gemeinsame Vorgehen bei einer Schießerei an einer Schule und bei einem Bombenanschlag geübt werden.

All das findet am „grünen Tisch“ statt, im Polizeipräsidium in der Vahr, als Lageübung der beiden Führungsstäbe von Polizei und Armee. Der Bremer Senat gibt offen zu, dass die Bundeswehr in diesem Übungsszenario konkret polizeiliche Aufgaben übernehmen soll – eine Aufgabenvermischung, die im Grundgesetz so nicht vorgesehen ist. Auch das Bundesverfassungsgericht hat dem Einsatz der Armee im Inland sehr enge Grenzen gesetzt. Demnach ist logistische und personelle Unterstützung z.B. bei Naturkatastrophen (z.B. Deichschutz, Notunterkünfte, Sanitätsdienst) zulässig. Hoheitliche Befugnisse der Polizei dürfen nicht übernommen werden – in der Entstehungszeit des Grundgesetzes war diese funktionale Trennung auch eine Reaktion auf die Verzahnung von Geheimdienst, Polizei und
Armee unter den Nazis.

Diese Art von Übung wird nicht die letzte sein, sondern ist vielmehr Grundlage für eine weitere Zusammenarbeit von Bundeswehr und Polizei. Es droht die zunehmende Militarisierung der Innenpolitik und Polizeiarbeit.

KOMMT VORBEI UND DEMONSTRIERT MIT!

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