Der sächsische Verfassungsschutz und der Linksextremismus
Nachdem ich Ende Juli 2020 beim LfV Sachsen Antrag auf Auskunft zu den dort zu meiner Person gespeicherten Daten beantragt hatte, erreichte mich Anfang November dieses Jahres, per Einschreiben mit Rückschein, die Antwort aus Dresden.
Die gewährte Auskunft
Mitgeteilt wurde, dass das LfV verschiedene Artikel von mir, welche ich angeblich als „Meldungen des Tages“ an die – Zitat - „linksextremistische Rote Hilfe“ gesandt haben soll, speichere. Darunter Texte zur AfD, zum Vollzug der Sicherungsverwahrung, einem Spaziergang durch Freiburgs Innenstadt. Weitere Speicherungen seien erfolgt im Zuge zweier Brandanschläge im August und November 2019, zu welchen sich ein „autonomes Kommando Thomas Meyer-Falk“ bekannt haben soll. Der Bescheid ist als PDF-Datei diesem Artikel angefügt.
Die verweigerte Auskunft
Eine weitergehende Auskunftserteilung lehnt das LfV ab, da eine solche „die Beobachtung des Linksextremismus durch das LfV Sachsen gefährden“ würde. Zudem könnten Rückschlüsse auf die Arbeitsweise des LfV gezogen werden.
Insoweit dürfe von einer weiteren Begründung auch abgesehen werden.
Die Beschwerde
Da ich die Speicherung der Daten für ebenso rechtswidrig halte, wie die Verweigerung einer weitergehenden Auskunft, habe ich nun den Sächsischen Datenschutzbeauftragten gebeten, die Angelegenheit zu prüfen.
Ausblick
Mich, der ich sowieso in Haft sitze, tangiert die Speicherung nicht unmittelbar, hat auch keinen Einfluss auf den Haftalltag. Aber wie viele Menschen vor den Mauern würden alleine schon durch solche eine Speicherung möglicherweise Nachteile erleiden? Es ist ja ein Irrtum, dass eine Anfrage beim Verfassungsschutz nur dann erfolgt, wenn z.B. eine Tätigkeit in einem besonders sicherheitsrelevanten Bereich erfolgt oder erfolgen soll. Wer denkt z.B. an LagerarbeiterInnen in Firmen des Mittelstandes, die in die USA exportieren? Um seitens der Firmenleitungen bestimmte Freistellungen und Erleichterungen bei der Abwicklung des Exports in die USA in Anspruch nehmen zu können, dürfen selbst LagerarbeiterInnen durchleuchtet werden – und bei entsprechenden Auffälligkeiten, d.h. Rückmeldung durch die Sicherheitsbehörden, es lägen „Erkenntnisse“ über die/den ArbeiterIn vor, erfolgt fast zwangsläufig keine Freigabe und der Job ist plötzlich in Gefahr.
Welchen Bezug zum „Arbeitsauftrag“ des LfV Sachsen ein beschaulicher Text über meinen ersten Spaziergang durch Freiburgs Innenstadt, einer Stadt im Südwesten Badens, also irgendwie doch ziemlich weit weg von Sachsen, haben soll, das erschließt sich mir auch nach genauem Nachdenken nicht wirklich.
Der sächsische Verfassungsschutz gehört abgeschafft! Genauso wie die restlichen Geheim- und Sonderdienste! Und bis es soweit ist, weiß ich, ich habe zumindest ein oder zwei LeserInnen in der Neuländer Straße 60 in Dresden, dem Sitz des LfV!
Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA (SV)
Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com/
https://freedom-for-thomas.de