Erklärung von R. (74) zur Zeugenvorladung der Deutschen Bundesanwaltschaft (BAW) in Basel im Strafverfahren gegen Daniela Klette

Nach der Festnahme von Daniela Klette im Februar 2024 in Berlin hörte ich, dass sie rund um die
Uhr kameraüberwacht in Isolationshaft saß und weder Zeitungen noch was zu schreiben hatte. Da
wurde mir klar, dass ich sehen wollte, wie es ihr geht. Ich wollte, dass sie als politischer Mensch
weiter existieren und leben kann und nicht allein eingemacht wird. Selbst lebe ich mit einer
Behinderung und bin auf Sauerstoffgeräte angewiesen, traute mir den Besuch deshalb nicht alleine
zu. Zusammen mit einer alten Freundin besuchte ich sie im Juni 2024 im Knast in Vechta. Wir
kannten Daniela von früher und wussten, wie oft sie sich gegen solche unmenschlichen
Haftbedingungen bereits eingesetzt hatte.

Gleich im Anschluss an den überwachten und videoaufgezeichneten Besuch, wurden wir unter Druck
gesetzt. Das BKA wollte uns nicht gehen lassen, wir sollten vor Ort Zeugenaussagen machen. Dazu
bauten die BKA-Beamten eine Drohkulisse auf: „Wir werden jetzt hier keine Gewalt anwenden," und
dass ein Arzt für mich bereitstünde, falls es zu Problemen kommen würde. Wir bestanden darauf, zu
gehen.

Mittlerweile wurden viele ältere Menschen aus den ehemaligen Kämpfen oder die in Kontakt zu
Daniela standen, von der Verdener Staatsanwaltschaft zu den Geldbeschaffungsaktionen und von
der Bundesanwaltschaft (BAW) zu den Anschlägen der RAF vorgeladen und verhört. Es wurden
Hausdurchsuchungen durchgeführt und Druck aufgebaut, der darauf abzielte, berufliche Existenzen
zu zerstören und Aussagen zu erzwingen. Um an Informationen zu kommen, verteilen sie
Bußgelder von 500 und 1000 Euro, drohen mit Beugehaft bis zu 6 Monaten und lassen uns mit
hohen Anwaltskosten zurück, die man alleine kaum noch bezahlen kann. Die Rücksichtslosigkeit
spiegelt sich auch darin wider, dass beide Institutionen händeringend nach willfährigen Zeugen
suchen, die sich auf Grund ihrer persönlichen Situation zu Aussagen erpressen lassen. Dabei
nehmen sie auch den Tod älterer Menschen in Kauf, die z. B. unter chronischen Herzkrankheiten
leiden.

Im Strafverfahren gegen Burkhard, Daniela und Volker soll ich nun von der deutschen BAW in
Basel an zwei Tagen verhört werden. Die Verhörzeit wurde wegen meiner Erkrankung auf jeweils
zwei Stunden begrenzt. Der Sachverhalt ähnelt mehr einer Mittäterschaft als einer Zeugenbefragung
und lässt sich bei Bedarf auch in eine Anklage umwandeln.

Der dringende Tatverdacht gegen Daniela betrifft gemäß dem Rechtshilfeersuchen zunächst einen
versuchten Sprengstoffanschlag vom 25.Februar 1990 auf das Verwaltungsgebäude der Deutschen
Bank in Eschborn, den Schusswaffenanschlag 1991 auf die US-Botschaft in Bonn, sowie 1993 die
Sprengung der JVA in Weiterstadt. Bei den beiden letztgenannten Anschlägen tauchen auch
Burkhard Garweg und Volker Staub auf. Darüber hinaus werden alle drei verdächtigt, 1990 in Bonn
einen Sprengstoffanschlag auf das Bundesministerium verübt zu haben und 1991 den Anschlag «auf
den Leiter der Treuhandanstalt Dr. Detlev Rohwedder".

Auf die drei Gesuchten hatte die BAW schon immer einen großen Hass, weil sie dem organisierten
Widerstand der RAF zugeordnet wurden, der sich all die Jahre vor den Geheimdiensten, der Justiz
und dem Polizeiaufgebot gut in der Bevölkerung verstecken konnte. Das ist auch der Grund,
weshalb Daniela der Prozess als Mitglied der RAF gemacht wird. Damit der Widerstand aus der
Gesellschaft davor abgeschreckt wird, soll ihr Kampf hier vor Gericht in einer lebenslangen Haft
münden.

Ich werde erst heute zu den Sprengstoff- und Mordanschlägen befragt, die 35 Jahre zurückliegen
und zu denen ich bisher nie zuvor verhört wurde, nie! Die Besuche bei Daniela dienen somit der
Beweisaufnahme und zeigen, dass sie ohne willfährige Zeugen nichts gegen Burkhard, Daniela
undVolker in der Hand haben, zumal alles andere bereits verjährt ist. Das Kalkül, gleichzeitig
Besuche abzuschrecken, scheint aufzugehen, zumal andere Menschen, die Interesse zeigen Daniela
zu besuchen, nicht ins Fadenkreuz der Ermittler kommen wollen.

Die BAW nimmt in der Aufstandsbekämpfung Deutschlands eine Vorreiterrolle ein und will mit
dem Verhör in der Schweiz ihre scheinbare Allmacht weiter unter Beweis stellen, um somit
internationale Solidarität zu Daniela, wie sie hier in der Schweiz bekräftigt wurde, im Keim zu
ersticken. Die BAW ist keine unabhängige Behörde, sie untersteht dem Justizministerium und ist
weisungsgebunden. Das zeigt sich auch an der Kriminalisierung des Widerstandes gegen den
Genozid in Palästina, ebenso in der Verfolgung der Kurden und der Bevölkerung in den Regionen
Donezk und Lugansk, die von der BAW zu Terrororganisationen erklärt wurden.

Gleichzeitig werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit von der BAW mit Samthandschuhen
angefasst. So hat der Bundesgerichtshof das Urteil gegen die inzwischen 99-jährig verstorbene
ehemalige KZ-Sekretärin Irmgard Furchner 2024 wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.505
Fällen bestätigt. Sie wurde 2022 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung vor einer Jugendkammer
verurteilt, weil sie damals zwischen 18 und 21 Jahre alt war. Sie verbrachte fünf Tage in
Untersuchungshaft. Von ihrem Büro aus hat sie einen Blick über das Lager gehabt, hat den
zentralen Appellplatz und die Gaskammer gesehen und den Geruch des Krematoriums
wahrgenommen. Über ihren Tisch liefen die Bestellungen für Zyklon B. Als KZ-Sekretärin
hätte sie jederzeit kündigen können und zeigte bis zuletzt keine Reue!

Aus den hier genannten Gründen werde ich alle geforderten Aussagen mit dieser Erklärung
erwidern und jede Frage wahrheitsgemäß mit meinem Schweigen beantworten!
Basel den, 16. August 2025
R.

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Ergänzungen

"Aus den hier genannten Gründen werde ich alle geforderten Aussagen (...) wahrheitsgemäß mit meinem Schweigen beantworten!"

Quelle und weitere Texte und Informationen:
Website: https://freiheit-fuer-daniela.de/erklaerung-von-r-74/
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