Wieder bei Zwangseinweisung erschossen!
Nach der Erschießung von Andrea H. in Berlin ist heute in Mannheim ein Mann im Rahmen eines völkerrechtswiedrigen Polizeieinsatzes von deutschen Polizisten getötet worden.
Schon wieder wurde bei der versuchten Durchsetzung psychiatrischen Zwangs ein Mensch erschossen!
Das waren völkerrechtswiedrige Polizeieinsätze!
Mannheim, den 07.09.2011
Zum zweiten Mal innerhalb von 14 Tagen wurde in der BRD ein Mensch, der sich gegen seine Zwangspsychiatriesierung wehrte, von deutschen Polizeibeamten erschossen.
Über die Erschießung der Andrea H. in Berlin am 24.08.2011 wurde an dieser Stelle schon berichtet.
Heute erschossen ein oder mehrere ein PolizistInnen einen, wie die dpa meldete, “angeblich geistig verwirrten Mann in Mannheim“ der „auf dem Revier von einem Amtsarzt untersucht werden“ sollte.
Die Polizei war in beiden Fällen im Auftrag des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SPD) vor Ort, um diesem im Rahmen der sogenannten Amtshilfe bewaffneten Beistand zu leisten.
Die tätig gewordenen Polizisten, sollten Andrea H. einer/m RichterIn zur voraussehbaren „Genehmigung“ ihrer Zwangeinweisung, den Mannheimer einer/m AmtspsychiaterIn zur Erstellung einer Zwangsdiagnose vorführen, die zu seiner Zwangseinweisung hätte führen können.
Diese beiden, tödlich endenden Polizeieinsätze waren nach der von der BRD ratifizierten und am 01.01.2009 in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention illegal.
Artikel 14 1b) der Konvention schreibt ausdrücklich vor,
„daß das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt.“
Somit sind alle Landesgesetze zur Zwangsunterbringung (PsychKG's und andereNamen) seit Anfang 2009 illegal geworden – was ein menschenrechts-anwaltliches Gutachten bestätigt.
Das von einer dritten Person objektiv festgestellte angebliche „Wohl“ eines Menschen,
(Das Wohl ist ohnehin nur subjektiv festsellbar!)
kann laut Konvention auch nicht zur Begründung einer Zwangseinweisung herangezogen werden.
Denn Artikel 12
(2) lautet:
„Die Vertragsstaaten anerkennen, daß Menschen mit Behinderungen in allenLebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen.“
(Im gültigen Original - da deutsch keine UN Amtssprache ist: „legal capacity“)
Und Artikel 17 lautet:
„Jeder Mensch mit Behinderungen hat gleichberechtigt mit anderen das Recht aufAchtung seiner körperlichen und seelischen Unversehrtheit.“
Zur UN-Behindertenrechtskonvention in deutscher Sprache.
Diese beiden Getöteten hatten keine Straftat begangen!
Es wurde ihnen lediglich eine, in diesem mannheimer Fall sogar nur "potentielle",
"Gefährlichkeit" unterstellt!
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
Ergänzungen
Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!
Einer Jeden und einem Jeden,
die sich gegen psychiatrische Zwansgsmaßnahmen absichern wollen und die eventuell etwaige Polizisten, die im Auftrag des SPD an der Haustüre stehen, wieder wegschicken können wollen, sei die PatVerfü empfohlen.
Die spezielle Patientenverfügung gegen psychiatrische Zwangsmaßnahmen.
Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!
www.patverfue.de
PatVerfü - die schlaue Patientenverfügung.
Das Formular:
http://www.patverfue.de/dokumente/patverfue.html
Infos:
http://www.patverfue.de/formular.html
Viel Glück
M. E.
Demonstration am 15. Sept. 2011
"Berlin, 7.9.2011:
Mit Entsetzen mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass am 24. August 2011 in Berlin-Reinickendorf und heute in Mannheim jeweils ein Mensch von der Polizei erschossen wurde.
[Bericht von heute hier]
http://www.localxxl.com/de/lokal_nachrichten/mannheim/mannheim-mann-bei-polizei-einsatz-erschossen-1315381857-ftr/
Beide Male lag dem Einsatz der Polizei der illegitime und nach Behindertenrechtskonvention sogar illegale Versuch einer gewaltsamen Psychiatrisierung - veranlasst vom Sozialpsychiatrischen Dienst - zu Grunde, der dazu führte, dass die Betroffenen sich zurecht in Ihrer Wohnung verbarrikadierten und sich - möglicherweise mit überzogenen Mitteln - gegen dieses Unrecht verteidigten. Beide Male wurde diese Notwehr der Betroffenen von den Polizisten schrecklich falsch verstanden und führte zu deren unverhältnismäßigen und tödlich endenden Schusswaffengebrauch.
Dürften die in Berlin als "Mitarbeiter des Bezirksamtes" bezeichneten Damen und Herren des Sozialpsychiatrischen Dienstes Waffen tragen, dann wären sie es gewesen, die geschossen hätten. Die Polizei arbeitete in beiden Fällen lediglich im Auftrag des Sozialpsychiatrischen Dienstes ("Amtshilfe"). Wenn die Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes die Aktion erst gar nicht gestartet oder vorzeitig abgebrochen hätten, würden beide noch leben.
Verantwortlich für das Geschehen sind also zunächst die Mitarbeiter der Sozialpsychiatrischen Dienste und die skandalöse psychiatrische Sondergesetzgebung (PsychKG, "Betreuungs"recht), die es möglich machten, dass Menschen, die nichts verbrochen haben, und die nur das Pech hatten, von einem Psychiater zum (gefährlichen) "psychisch Kranken" erklärt worden zu sein, mit Gewalt einer psychiatrischen "Behandlung" und Einsperrung in einem sogenannten psychiatrischen "Krankenhaus" zugeführt werden können.
Deshalb fordern wir:
Sofortige Vernichtung aller Akten des Sozialpsychiatrischen Dienstes
in Berlin-Reinickendorf und in Mannheim - sie haben offensichtlich tödliche "Nebenwirkungen"
Um den Platz zu markieren, an dem das Unheil in Berlin seinen Lauf begonnen hat, rufen wir zu einer Kundgebung vor dem Sozialpsychiatrischen Dienst im Bezirksamt Reinickendorf, Gesundheitsamt, Teichstraße 65 Haus 4 am Donnerstag 15.9. um 16 Uhr auf.
[Ortsbeschreibung hier]
http://maps.google.com/maps?q=Gesundheitsamt+Reinickendorf,+Teichstra%C3%9Fe,+Berlin,+Deutschland&hl=de&ie=UTF8&ll=52.571108,13.347214&spn=0.000003,0.003176&sll=52.57113,13.34767&sspn=0.006295,0.006295&t=h&vpsrc=6&fll=52.571137,13.348346&fspn=0.001408,0.003176&z=18&layer=c&cbll=52.571217,13.347233&panoid=uqKrBp1VQHGK3EHqEd8zwA&cbp=12,113.79,,0,-10.13
Um psychiatrische Zwangsmaßnahmen wie Zwangsdiagnosen, Zwangseinweisung, Zwangsbehandlung und Zwangs"Betreuung" von vornherein rechtswirksam auszuschließen, empfehlen wir dringend die PatVerfü www.patverfue.de
Es rufen auf: Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener: www.die-bpe.de , Irren-Offensive: www.antipsychiatrie.de , Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg: www.psychiatrie-erfahren.de , Werner-Fuß-Zentrum: www.psychiatrie-erfahrene.de , "
Hier ist der Aufruf:
http://groups.google.com/group/de.sci.medizin.psychiatrie/browse_thread/thread/b94f752d18c882ff#
Warum es eine 'Sonderbehandlung' ist
In allen psychiatrischen 'Sonder'-Gesetzen der Bundesländer (sogenannte PsychKG, Unterbringungsgesetze bzw. Freiheitsentziehungsgesetz)wird als Voraussetzung für eine richterlich genehmigbare Zwangseinweisung genannt:
"Selbstgefährdung oder Fremdgefährdung aufgrund psychischer Krankheit".
Dieses "aufgrund psychischer Krankheit" ist dabei das, was die ausschlaggebende Rolle gibt, dass jemand für Wochen in eine Geschlossene gesperrt werden kann. Menschen, die nicht als "psychisch krank" verleumdet werden, können maximal für ein bis zwei Tage in polizeilichen Gewahrsam verbracht werden, wenn sie keine Straftat begangen haben oder bei Verdacht auf Straftat in U-Haft. Und nebenbei: Jede/r AutofahrerIn ist hochgradig fremdgefährdend.
Menschen wird bei einer Zwangseinweisung also gerade wegen einer angeblichen "psychischen Krankheit" (oder angeblicher "seelischer Behinderung", wie es in der UN-Konvention genannt wird ) die Freiheit entzogen und das massivst. So ist das zu verstehen, dass die psychiatrischen Zwangsgesetze nicht übereinstimen mit der UN-Behindertenrechtskonvention, Art. 14: „daß das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt.“
Also Freiheitsentziehung, Sonderbehandlung, Diskriminierung - aufgrund einer meist biologistisch begründeten Kategorie. Setzt doch mal versuchsweise statt "psychischer Krankheit" die Worte "schwarzer Hautfarbe" oder "Homosexualität" ein, das würde dann z.B. so lauten:
"Selbstgefährdung oder Fremdgefährdung aufgrund schwarzer Hautfarbe"
Da würde es einen großen Aufschrei geben, wenn das in einem deutschen Gesetz stünde, was?!
Zu Recht! Aber warum steht "...aufgrund psychischer Krankheit" seit Jahrzehnten in den Gesetzen ???
Noch ein Mensch erschossen! - Psych-Zwang
Am 1.12.2011 wurde wieder ein Mensch bei einer nach Behindertenrechtskonvention illegalen Festnahme zum Wegsperren in der Zwangspsychiatrie von der Polizei erschossen:
http://www.az-web.de/lokales/euregio-detail-az/1901097?_link=&skip=&_g=Tod-durch-Polizeischuesse-Opfer-war-psychisch-krank.html
Nach einer Internetrecherche wurden von 2007 bis heute 14 Menschen bei solchen Festnahmeversuchen erschossen!
Wir fordern: Vernichtung aller Akten der Sozial-Psychiatrischen-Dienste wg. tödlicher Nebenwirkung
http://www.zwangspsychiatrie.de/kampagnen/kundgebungsdemo-am-15-9-vor-dem-behordlich-medizinischen-komplex-von-berlin-reinickendorf
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Jetzt psychiatrischen Zwang für sich ausschließen:
Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!
www.patverfü.de
PatVerfü - die schlaue Patientenverfügung.
Polizei: Der Todesschuss war "rechtmäßig"!
Die BZ berichtete gestern in einem Artikel der dpad/B.Z. noch einmal zur Tötung Andrea H.'s:
"DER FALL ADA H.
Todesschuss auf Kranke rechtmäßig
[...]
In einer schriftlichen Antwort auf eine dapd-Anfrage heißt es, „die von den Polizeibeamten getroffenen Maßnahmen“ seien „rechtmäßig“ gewesen.
Die beteiligten Beamten hätten weder gegen interne Richtlinien verstoßen noch ihre Kompetenzen überschritten, teilte die Polizei mit.
[...]
Die Polizisten setzten Pfefferspray ein, bevor die 1,60 Meter kleine Frau die Tür wieder schließen konnte.
[...]
[...] rückten Bereitschaftspolizisten an. Sie rammten die Zimmertür auf.
[...]
Der Polizeiwissenschaftler Feltes sagte zu dem Geschehen unter anderem, die Polizisten hätten sich angesichts des Widerstands der Frau zurückziehen und einen Psychologen oder Familienangehörigen rufen sollen.
Auf jeden Fall hätten sie die Tür ruhiger öffnen müssen, nicht mit einer Ramme.
Eine erfahrene Psychotherapeutin sagte der dapd, das Auframmen „dürfte die Frau in Todesangst versetzt haben“.
Auch die Expertin sagte: Statt brachial vorzugehen hätten die Beamten einen Psychologen oder Therapeuten hinzuziehen müssen. [Hervorhebung: Zitator]
[...]
LINK ZUM ARTIKEL
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Zuvor hatte die BZ bereits drei mal zu diesem Thema berichtet:
"Messer-Angriff
Sie zog ein Messer, da schoss der Beamte
24. August 2011 15.39 Uhr, cat kma lex
Andrea H. war psychisch krank und sollte in eine Klinik
eingewiesen werden. Da eskalierte die Situation."
"Nothilfe?
Messer am Kopf vor Todes-Schuss
26. August 2011 16.50 Uhr, B.Z./dapd
Die im Märkischen Viertel erschossene Frau hatte einen
Polizisten zuvor mit einem Messer am Kopf bedroht.
"Todes-Schuss
Keine Ermittlungen mehr gegen Polizisten
14. September 2011 11.29 Uhr, dapd/B.Z.
Der Polizist, der eine psychisch kranke Frau erschoss,
hat in Nothilfe gehandelt. "
Deshalb forderten Psychiatrie-Erfahrene auf ihrer
"Kundgebungsdemo am 15.9. vor dem behördlich-medizinischen Komplex von Berlin-Reinickendorf":
"Vernichtung aller Akten der Sozial Psychiatrischen Dienste wg. tödlicher Nebenwirkung
Berlin, 7.9.2011:
Mit Entsetzen mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass am 24. August 2011 in Berlin-Reinickendorf und heute in Mannheim jeweils ein Mensch von der Polizei erschossen wurde. [...]"
LINK ZUR ERKLÄRUNG:
http://www.zwangspsychiatrie.de/kampagnen/kundgebungsdemo-am-15-9-vor-dem-behordlich-medizinischen-komplex-von-berlin-reinickendorf
LINK ZUM ARTIKEL: "Gemeinsam gegen staatliches Morden" auf linksunten.indymedia.org:
http://linksunten.indymedia.org/de/node/45935
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
ACAM
molotow ist völkerrecht!
@ autonomer bullenkiller
Oder siehst Du das anders?
@autonomer bullenkiller 08.09.2011 - 00:09
@ACAB 08.09.2011 - 00:42
Dieser Fall hat doch eher erwiesen, dass "Zwangspsychiatrisierung" auch ihre guten Seiten hat.
@ich 08.09.2011 - 02:16
Zwangseinweisungen
Wenn Menschen aufgrund einer erheblichen geistigen Erkrankung, medikamentösen Psychose oder anderen Indikatoren eine Gefahr für sich und andere darstellen, ist eine Zwangseinweisung durchaus berechtigt.
Freunde von mir arbeiten seit vielen Jahren in psychatrischen Einrichtungen, da haben die vom Menschen der einfach nicht in selbstbestimmten Umgebung zurecht kommt (und deshalb auf eigenes Bestreben eingewiesen wurde), über Menschen die aufgrund von Psychosen etc. einige Wochen oder Monate dort verbringen, bis hin zu Leuten, die z.B. eine Axt schwingend hinter Leuten auf der Strasse hergelaufen sind, alles dabei.
Ich persönlich finde es beruhigend, dass ein Mensch mal psychologisch begutachtet wird, der z.B. seine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus vermüllt und dann anfängt Lagerfeuer (zum Kochen) auf dem Wohnzimmertisch zu machen.
Es sind sicherlich nicht alle Menschen in der Psychatrie eine Gefahr für sich oder andere, auch gibt es sicherlich genug Fälle und Beispiele, in denen eine Psychatrische Begutachtung bzw. Einweisung alles andere als angemessen oder rechtmässig ist, dennoch ist ein pauschales Psychatriebashing dämlich und zeugt von erheblicher Unkenntnis der Situation.
Wir hatten selber mal (vor mehr als 20 Jahren), das Problem einer drogenindizierten Psychose bei einer Mitbewohnerin, was sich teils in Selbstzerstörung, teils in gewalttätigen Attacken gegen Freunde, die eigene Tochter und auch gegen uns äusserte. Nach einem echt krassen Vorfall mit Brandlegungen, Fesselung der 4 jährigen Tochter etc. haben wir damals auch einen Krankenwagen gerufen und es wurde vom Psychatrischen Dienst eine Zwangseinweisung angeordnet.
Resultat waren Kommentare von (nicht dabeigewesenen) wie: "Das hättet ihr doch in der WG lösen müssen", "Dem Kind ist ja nichts passiert", ...
Ich denke, dass muss ich nicht mehr kommentieren!
also
@wenn 08.09.2011 - 10:52
Die Realität ist wohl eher, dass irgendwelche Fuzzies von Ärztlichen Dienst aufgrund von vorherigen Erfahrungen mit der betreffenden Person, oder aufgrund von einer anderweitig vorhandenen Vorgeschichte (Körperverletzungdelikte, Waffenbesitz,...) eine Wagenbesatzung anfordern. Das sind in aller Regel völlig "normale" (was auch immer das heissen mag) Steifenpolizisten. Wenn dann eine Situation eskaliert werden entweder weitere Polizisten oder eben SEK Leute dazugezogen, zumindest wenn dazu Zeit ist.
Ich weiss nicht, wie eine solche Situation (ohne diesen bestimmten Vorgang zu kennen bzw. bewerten zu wollen!) ohne Einsatz von Polizei zu lösen sein soll. Wenn dann noch mit Mollies geschmissen wird (auf Polizisten die wohl kaum einen Demo-Vollschutz trugen), eskaliert so eine Situation schnell, auch weil beide Seiten sich wahrscheinlich vor Angst in die Hose geschissen und dementsprechend panisch reagiert haben.
Das soll weder das Ramboverhalten vieler Polizisten entschuldigen, noch generell Zwangsvorführungen gutheissen. Aber da wohl kaum jemand hier dabei war, finde ich ein authistischen ACAB Gepöbel echt nur dumm.
@sandankoro - 08:33
Doch.
Wie der Artikel berichtet heißst es doch darin,:
"daß das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt.“
"Zwangseinweisungen verstossen nicht gegen die UN Menschenrechtskonvention, solange diese nicht alleine zum Ziel haben, dass mit diesem Mittel Menschen mit Behinderungen aus dem öffentlichen Leben entfernt werden."
„...nicht alleine zum Ziel haben...“
Das Wörtchen „alleine“ (“solely”) wurde aber schon bei der Entstehung der Konvention von den Ausschüssen der UN verworfen. (Auch, wenn die Bundesregierung (Demkschrift zur Konvention) es wieder eingefügt hat – Und alle Regierungsparteien der Länder das mitgemacht haben – eine Verachtung der UN und eine Schwächung der Menschenrechte und des Völkerrechts im Allgemeinen.)
Schau mal hier:
http://www.psychiatrie-erfahrene.de/kampagnen/chronik-eines-betrugs
Und hier der Originaltext Fußnote zu Punkt 48 (Übersetzung des Werner-Fuß-Zentrums in Berlin):
„Im Laufe der dritten Sitzung des Ad-hoc-Ausschusses über eine umfassende und integrative Internationale Behindertenrechtskonvention zum Schutz und der Förderung der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen wurden Vorschläge gemacht, das Wort "alleine" in den Entwurf des damals als Artikel 10 Absatz 1 (b) bezeichneten Artikels einzufügen, der dann gelautet hätte: "Jede Freiheitsberaubung darf nur im Einklang mit dem Gesetz erfolgen und sie darf in keinem Fall alleine auf Behinderung beruhen.“
Original UN-Text in englischer Sprache (Hochkommissariat für Menschenrechte - Januar 2009):
http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrcouncil/docs/10session/A.HRC.10.48.pdf
UN-Text ernst genommen:
Daß das Vorliegen einer Behinderung rechtfertigt in keinem Fall eine Freiheitsentziehung.
@unvereinbar 08.09.2011 - 13:46
Es geht bei der UN-Menschenrechtskonvention aber um die Gleichbehandlung von Menschen mit und ohne Behinderungen.
Die Aktionen sollten!!! auf jeden Fall nicht aufgrund einer Behinderung erfolgen, sondern aufgrund einer Gefährdung für das eigene oder fremdes Wohl. Innerhalb dieses Rahmens stellen besagte Eingriffe wohl kaum eine Verletzung der Konvention dar.
Das es sicherlich Fälle gibt die fragwürdig bzw. schlicht illegal sind ist mir aber klar.
@sandankoro 08.09.2011 - 14:54
Du hast ja da schon wieder das "alleine" drin.
Warum liest du denn nicht, was ich schreibe?
In der UN-BRK steht aber nicht "alleine" sondern "in keinem Fall"!!
"Es geht bei der UN-Menschenrechtskonvention aber um die Gleichbehandlung von Menschen mit und ohne Behinderungen."
Geanu.
Das heißt dann eben:
Gleiche Rechte und Gesetze für a l l e Menschen!
"Gefährdung für das eigene oder fremdes Wohl"
Sein Wohl, also dass, was für einen gut und was schlecht ist, kann der Mensch nur selbst bestimmen.
Vor allem darin liegt seine Würde begründet.
D u kannst m i r doch nicht sagen, was gut für mich ist (und umgekehrt!).
Hastes jetzt verstanden?
sandankoro - 14:54 - Nachtrag
Deswegen verlangt die UN-BRK auch gleiches Recht für alle.
Es existieren bereits genug Gesetze um "Gefahren" abzuwehren.
Stichwörter: Gefahrenabwehr - Gefahr im Verzug
Sondergesetze, die rassistische Gesetze sind da sie auf vermeintlichen biologischen und gar unbewiesenen "Besonderheiten" von Menschen - einer Minderheit - beruhen und aufgrund derer diese dann anders als alle Anderen "behandelt" werden sollen - solcher Sondergesetze bedarf es nicht.
jeden tag ein toter psycho
ACAB
Man könnte ja im Schutz der "Geisteskrankheit" behaupten - es war notwehr...
Würdet ihr Gutsmenschen ach so rumposten, wenn ein geisteskraner Nazi erschossen wird? Oder hat ein Nazi andere Rechte? Wo wir wieder bei der - Gleiches Recht für alle - Einstellung wären...
Wenn man eure Idee ein wenig hinterfragt - merkst man erst wie absurd eure Bewegung ist
mit Gruß
@glasklar 08.09.2011 - 02:45
Es gibt sicher Fälle, in denen eine Zwangseinweisung kacke ist. In diesem Fall jedoch sieht es eher nach dem Gegenteil aus.
@ kochey
Ohne Gruß