Wieder bei Zwangseinweisung erschossen!

hinschauen 07.09.2011 22:42 Themen: Antifa Antirassismus Biopolitik Indymedia Repression Soziale Kämpfe
Zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage ist in der BRD ein Mensch erschossen worden, der mit Zwang und Gewalt von der Polizei einer Zwangspsychiatrisierung zugeführt werden sollte.
Nach der Erschießung von Andrea H. in Berlin ist heute in Mannheim ein Mann im Rahmen eines völkerrechtswiedrigen Polizeieinsatzes von deutschen Polizisten getötet worden.

Schon wieder wurde bei der versuchten Durchsetzung psychiatrischen Zwangs ein Mensch erschossen!


Das waren völkerrechtswiedrige Polizeieinsätze!



Mannheim, den 07.09.2011

Zum zweiten Mal innerhalb von 14 Tagen wurde in der BRD ein Mensch, der sich gegen seine Zwangspsychiatriesierung wehrte, von deutschen Polizeibeamten erschossen.
Über die Erschießung der Andrea H. in Berlin am 24.08.2011 wurde an dieser Stelle schon berichtet.
Heute erschossen ein oder mehrere ein PolizistInnen einen, wie die dpa meldete, “angeblich geistig verwirrten Mann in Mannheim“ der „auf dem Revier von einem Amtsarzt untersucht werden“ sollte.
Die Polizei war in beiden Fällen im Auftrag des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SPD) vor Ort, um diesem im Rahmen der sogenannten Amtshilfe bewaffneten Beistand zu leisten.
Die tätig gewordenen Polizisten, sollten Andrea H. einer/m RichterIn zur voraussehbaren „Genehmigung“ ihrer Zwangeinweisung, den Mannheimer einer/m AmtspsychiaterIn zur Erstellung einer Zwangsdiagnose vorführen, die zu seiner Zwangseinweisung hätte führen können.

Diese beiden, tödlich endenden Polizeieinsätze waren nach der von der BRD ratifizierten und am 01.01.2009 in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention illegal.
Artikel 14 1b) der Konvention schreibt ausdrücklich vor,
daß das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt.

Somit sind alle Landesgesetze zur Zwangsunterbringung (PsychKG's und andereNamen) seit Anfang 2009 illegal geworden – was ein menschenrechts-anwaltliches Gutachten bestätigt.

Das von einer dritten Person objektiv festgestellte angebliche „Wohl“ eines Menschen,
(Das Wohl ist ohnehin nur subjektiv festsellbar!)
kann laut Konvention auch nicht zur Begründung einer Zwangseinweisung herangezogen werden.

Denn Artikel 12
(2) lautet:
„Die Vertragsstaaten anerkennen, daß Menschen mit Behinderungen in allenLebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen.“
(Im gültigen Original - da deutsch keine UN Amtssprache ist: „legal capacity“)

Und Artikel 17 lautet:
„Jeder Mensch mit Behinderungen hat gleichberechtigt mit anderen das Recht aufAchtung seiner körperlichen und seelischen Unversehrtheit.“

Zur UN-Behindertenrechtskonvention in deutscher Sprache.

Diese beiden Getöteten hatten keine Straftat begangen!
Es wurde ihnen lediglich eine, in diesem mannheimer Fall sogar nur "potentielle",
"Gefährlichkeit" unterstellt!



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Ergänzungen

Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!

Meine Ergänzung 07.09.2011 - 23:33
Inhaltliche Ergänzung:

Einer Jeden und einem Jeden,
die sich gegen psychiatrische Zwansgsmaßnahmen absichern wollen und die eventuell etwaige Polizisten, die im Auftrag des SPD an der Haustüre stehen, wieder wegschicken können wollen, sei die PatVerfü empfohlen.
Die spezielle Patientenverfügung gegen psychiatrische Zwangsmaßnahmen.

Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!
www.patverfue.de
PatVerfü - die schlaue Patientenverfügung.


Das Formular:
 http://www.patverfue.de/dokumente/patverfue.html
Infos:
 http://www.patverfue.de/formular.html


Viel Glück

M. E.

Demonstration am 15. Sept. 2011

aufruf 08.09.2011 - 14:41
Verschiedene Psychiatrie-Erfahrene rufen zu einer Demo auf:

"Berlin, 7.9.2011:
Mit Entsetzen mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass am 24. August 2011 in Berlin-Reinickendorf und heute in Mannheim jeweils ein Mensch von der Polizei erschossen wurde.
[Bericht von heute hier]
 http://www.localxxl.com/de/lokal_nachrichten/mannheim/mannheim-mann-bei-polizei-einsatz-erschossen-1315381857-ftr/
Beide Male lag dem Einsatz der Polizei der illegitime und nach Behindertenrechtskonvention sogar illegale Versuch einer gewaltsamen Psychiatrisierung - veranlasst vom Sozialpsychiatrischen Dienst - zu Grunde, der dazu führte, dass die Betroffenen sich zurecht in Ihrer Wohnung verbarrikadierten und sich - möglicherweise mit überzogenen Mitteln - gegen dieses Unrecht verteidigten. Beide Male wurde diese Notwehr der Betroffenen von den Polizisten schrecklich falsch verstanden und führte zu deren unverhältnismäßigen und tödlich endenden Schusswaffengebrauch.

Dürften die in Berlin als "Mitarbeiter des Bezirksamtes" bezeichneten Damen und Herren des Sozialpsychiatrischen Dienstes Waffen tragen, dann wären sie es gewesen, die geschossen hätten. Die Polizei arbeitete in beiden Fällen lediglich im Auftrag des Sozialpsychiatrischen Dienstes ("Amtshilfe"). Wenn die Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes die Aktion erst gar nicht gestartet oder vorzeitig abgebrochen hätten, würden beide noch leben.

Verantwortlich für das Geschehen sind also zunächst die Mitarbeiter der Sozialpsychiatrischen Dienste und die skandalöse psychiatrische Sondergesetzgebung (PsychKG, "Betreuungs"recht), die es möglich machten, dass Menschen, die nichts verbrochen haben, und die nur das Pech hatten, von einem Psychiater zum (gefährlichen) "psychisch Kranken" erklärt worden zu sein, mit Gewalt einer psychiatrischen "Behandlung" und Einsperrung in einem sogenannten psychiatrischen "Krankenhaus" zugeführt werden können.

Deshalb fordern wir:
Sofortige Vernichtung aller Akten des Sozialpsychiatrischen Dienstes
in Berlin-Reinickendorf und in Mannheim - sie haben offensichtlich tödliche "Nebenwirkungen"

Um den Platz zu markieren, an dem das Unheil in Berlin seinen Lauf begonnen hat, rufen wir zu einer Kundgebung vor dem Sozialpsychiatrischen Dienst im Bezirksamt Reinickendorf, Gesundheitsamt, Teichstraße 65 Haus 4 am Donnerstag 15.9. um 16 Uhr auf.
[Ortsbeschreibung hier]
 http://maps.google.com/maps?q=Gesundheitsamt+Reinickendorf,+Teichstra%C3%9Fe,+Berlin,+Deutschland&hl=de&ie=UTF8&ll=52.571108,13.347214&spn=0.000003,0.003176&sll=52.57113,13.34767&sspn=0.006295,0.006295&t=h&vpsrc=6&fll=52.571137,13.348346&fspn=0.001408,0.003176&z=18&layer=c&cbll=52.571217,13.347233&panoid=uqKrBp1VQHGK3EHqEd8zwA&cbp=12,113.79,,0,-10.13

Um psychiatrische Zwangsmaßnahmen wie Zwangsdiagnosen, Zwangseinweisung, Zwangsbehandlung und Zwangs"Betreuung" von vornherein rechtswirksam auszuschließen, empfehlen wir dringend die PatVerfü www.patverfue.de

Es rufen auf: Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener: www.die-bpe.de , Irren-Offensive: www.antipsychiatrie.de , Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg: www.psychiatrie-erfahren.de , Werner-Fuß-Zentrum: www.psychiatrie-erfahrene.de , "

Hier ist der Aufruf:
 http://groups.google.com/group/de.sci.medizin.psychiatrie/browse_thread/thread/b94f752d18c882ff#

Warum es eine 'Sonderbehandlung' ist

Warumdarum 09.09.2011 - 02:44
Um es ganz verständlich zu machen:

In allen psychiatrischen 'Sonder'-Gesetzen der Bundesländer (sogenannte PsychKG, Unterbringungsgesetze bzw. Freiheitsentziehungsgesetz)wird als Voraussetzung für eine richterlich genehmigbare Zwangseinweisung genannt:

"Selbstgefährdung oder Fremdgefährdung aufgrund psychischer Krankheit".

Dieses "aufgrund psychischer Krankheit" ist dabei das, was die ausschlaggebende Rolle gibt, dass jemand für Wochen in eine Geschlossene gesperrt werden kann. Menschen, die nicht als "psychisch krank" verleumdet werden, können maximal für ein bis zwei Tage in polizeilichen Gewahrsam verbracht werden, wenn sie keine Straftat begangen haben oder bei Verdacht auf Straftat in U-Haft. Und nebenbei: Jede/r AutofahrerIn ist hochgradig fremdgefährdend.

Menschen wird bei einer Zwangseinweisung also gerade wegen einer angeblichen "psychischen Krankheit" (oder angeblicher "seelischer Behinderung", wie es in der UN-Konvention genannt wird ) die Freiheit entzogen und das massivst. So ist das zu verstehen, dass die psychiatrischen Zwangsgesetze nicht übereinstimen mit der UN-Behindertenrechtskonvention, Art. 14: „daß das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt.“

Also Freiheitsentziehung, Sonderbehandlung, Diskriminierung - aufgrund einer meist biologistisch begründeten Kategorie. Setzt doch mal versuchsweise statt "psychischer Krankheit" die Worte "schwarzer Hautfarbe" oder "Homosexualität" ein, das würde dann z.B. so lauten:

"Selbstgefährdung oder Fremdgefährdung aufgrund schwarzer Hautfarbe"

Da würde es einen großen Aufschrei geben, wenn das in einem deutschen Gesetz stünde, was?!
Zu Recht! Aber warum steht "...aufgrund psychischer Krankheit" seit Jahrzehnten in den Gesetzen ???



Noch ein Mensch erschossen! - Psych-Zwang

schauen 11.12.2011 - 14:02
Bei illegaler psychiatrischer Festnahme wurde wieder ein Mensch erschossen

Am 1.12.2011 wurde wieder ein Mensch bei einer nach Behindertenrechtskonvention illegalen Festnahme zum Wegsperren in der Zwangspsychiatrie von der Polizei erschossen:
 http://www.az-web.de/lokales/euregio-detail-az/1901097?_link=&skip=&_g=Tod-durch-Polizeischuesse-Opfer-war-psychisch-krank.html
Nach einer Internetrecherche wurden von 2007 bis heute 14 Menschen bei solchen Festnahmeversuchen erschossen!
Wir fordern: Vernichtung aller Akten der Sozial-Psychiatrischen-Dienste wg. tödlicher Nebenwirkung
 http://www.zwangspsychiatrie.de/kampagnen/kundgebungsdemo-am-15-9-vor-dem-behordlich-medizinischen-komplex-von-berlin-reinickendorf

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Jetzt psychiatrischen Zwang für sich ausschließen:
Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!
www.patverfü.de
PatVerfü - die schlaue Patientenverfügung.

Polizei: Der Todesschuss war "rechtmäßig"!

anonüm 28.02.2012 - 05:04

Die BZ berichtete gestern in einem Artikel der dpad/B.Z. noch einmal zur Tötung Andrea H.'s:

"DER FALL ADA H.

Todesschuss auf Kranke rechtmäßig
[...]
In einer schriftlichen Antwort auf eine dapd-Anfrage heißt es, „die von den Polizeibeamten getroffenen Maßnahmen“ seien „rechtmäßig“ gewesen.
Die beteiligten Beamten hätten weder gegen interne Richtlinien verstoßen noch ihre Kompetenzen überschritten, teilte die Polizei mit.
[...]
Die Polizisten setzten Pfefferspray ein, bevor die 1,60 Meter kleine Frau die Tür wieder schließen konnte.
[...]
[...] rückten Bereitschaftspolizisten an. Sie rammten die Zimmertür auf.
[...]
Der Polizeiwissenschaftler Feltes sagte zu dem Geschehen unter anderem, die Polizisten hätten sich angesichts des Widerstands der Frau zurückziehen und einen Psychologen oder Familienangehörigen rufen sollen.
Auf jeden Fall hätten sie die Tür ruhiger öffnen müssen, nicht mit einer Ramme.
Eine erfahrene Psychotherapeutin sagte der dapd, das Auframmen „dürfte die Frau in Todesangst versetzt haben“.
Auch die Expertin sagte: Statt brachial vorzugehen hätten die Beamten einen Psychologen oder Therapeuten hinzuziehen müssen.
[Hervorhebung: Zitator]
[...]

LINK ZUM ARTIKEL

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Zuvor hatte die BZ bereits drei mal zu diesem Thema berichtet:

"Messer-Angriff
Sie zog ein Messer, da schoss der Beamte
24. August 2011 15.39 Uhr, cat kma lex
Andrea H. war psychisch krank und sollte in eine Klinik
eingewiesen werden. Da eskalierte die Situation."

"Nothilfe?
Messer am Kopf vor Todes-Schuss
26. August 2011 16.50 Uhr, B.Z./dapd
Die im Märkischen Viertel erschossene Frau hatte einen
Polizisten zuvor mit einem Messer am Kopf bedroht.

"Todes-Schuss
Keine Ermittlungen mehr gegen Polizisten
14. September 2011 11.29 Uhr, dapd/B.Z.
Der Polizist, der eine psychisch kranke Frau erschoss,
hat in Nothilfe gehandelt. "


Deshalb forderten Psychiatrie-Erfahrene auf ihrer
"Kundgebungsdemo am 15.9. vor dem behördlich-medizinischen Komplex von Berlin-Reinickendorf":

"Vernichtung aller Akten der Sozial Psychiatrischen Dienste wg. tödlicher Nebenwirkung

Berlin, 7.9.2011:
Mit Entsetzen mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass am 24. August 2011 in Berlin-Reinickendorf und heute in Mannheim jeweils ein Mensch von der Polizei erschossen wurde. [...]"

LINK ZUR ERKLÄRUNG:
http://www.zwangspsychiatrie.de/kampagnen/kundgebungsdemo-am-15-9-vor-dem-behordlich-medizinischen-komplex-von-berlin-reinickendorf

LINK ZUM ARTIKEL: "Gemeinsam gegen staatliches Morden" auf linksunten.indymedia.org:
http://linksunten.indymedia.org/de/node/45935


Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige die folgenden 17 Kommentare an

ACAM — ACAB

molotow ist völkerrecht! — autonomer bullenkiller

Zwangseinweisungen — sandankoro

also — wenn

@wenn 08.09.2011 - 10:52 — sandankoro

@sandankoro - 08:33 — unvereinbar

ACAB — Kochey

@ kochey — Bösmensch