Prozeß wegen Taucherbrille

Rote Hilfe Ortsgruppe Greifswald 29.01.2008 00:55 Themen: G8 G8 Heiligendamm Repression
G8-Prozesse in Rostock gehen weiter...
Die G8-Staatsanwaltschaft in Rostock ist sich für keinen noch so absurden Prozeß zu schade. So scheint es jedenfalls. Nachdem die Staatsanwaltschaft vor einigen Wochen schon einmal juristisch abgewatscht wurde, als sie einen Göttinger Genossen, der einen Zahnschutz bei sich trug, wegen "Mitführens einer Schutzwaffe" verurteilen lassen wollte (siehe  http://de.indymedia.org/2007/11/198958.shtml) - der Genosse wurde nach nur 30 Minuten Verhandlung freigesprochen, weil selbst der Richter die Anklage als hausgemachten Blödsinn ansah - folgt jetzt der nächste Streich. Diesmal soll es sich um Badeutensilien drehen:

Am 25.02.2008 findet vor dem Amtsgericht Rostock (Zochstraße 13, 18057 Rostock) ein Prozeß gegen einen G8-Protestler aus Karlsruhe statt, dem das Mitführen einer Schwimmbrille zur Last gelegt wird.

Konkret heißt es in der Anklageschrift dazu:
"Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Sie, am 04.06.2007 in Rostock entgegen §17a Abs. 1 Versammlungsgesetz unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnisen abzuwehren, mit sich geführt zu haben.
Am Tattag befanden Sie sich in einem Reisebus auf dem Weg zu der Demonstration gegen den G8-Gipfel in Rostock.
Gegen 11:30 wurden Sie in Höhe der Lübecker Straße 141 in dem Reisebus von den Zeugen PK Wegerh und PK'in Seidemann kontrolliert. Dabei konnte in Ihrem mitgeführten Rucksack eine Taucherbrille festgestellt werden, die Sie beim Einsatz von Tränengas aufsetzen wollten.
Sie wussten, dass Sie für derartige Zwecke die Brille nicht mit sich führen durften."

Der Prozeß beginnt um 10:15 Uhr und findet in Saal 223 statt. Um zahlreiches Erscheinen - mit oder ohne Taucherbrillen und Badeutensilien - wird gebeten!

Solidarität ist eine Taucherbrille!
Einstellung aller G8-Prozesse!
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Ergänzungen

Verfolgung Unschuldiger

Pater Lingen 30.01.2008 - 19:01
Für jede Anklageerhebung ist ein begründeter Anfangsverdacht zwingend erfoderlich: § 152 StPO verlangt ausdrücklich "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte".
Dass diese Anhaltspunkte nicht durch Zahnschutz oder Taucherbrille bestehen, ist offensichtlich; in jedem Falle muss *vor* der Klage *begründet* werden, inwieweit von Zahnschutz oder Taucherbrille Gefahr ausgeht.
Deshalb sind sowohl Klageerhebung als auch insbesondere Prozessführung Straftaten gem. § 344 StGB (Verfolgung Unschuldiger).
Eigentlich müsste jeder unschuldig Verfolgte unbedingt auf eine Verurteilung der Straftäter hinwirken; faktisch sieht es aber so aus: 1. Die Straftat wird nicht verfolgt (Strafvereitlung, § 258 StGB); 2. Der Rechtsuchende wird kriminalisiert, üblicherweise wegen "Beleidigung" (in Wahrheit nicht strafbar, weil nicht gesetzlich bestimmt, cf. § 258 StGB) oder gar wegen "falscher Verdächtigung" (§ 164 StGB).

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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Adji 29.01.2008 - 09:05
Und wieso hatten die Leute nun ne Taucherbrille und nen Zahnschutz mit bei einer Demo die angeblich freidlich verlaufen sollte?
Wollten sie zwischendurch Schwimmen gehen oder mal eben zum Boxtraining?

Merken die es nicht?

O 29.01.2008 - 09:55
Wie kann jemand gegen das Versammlungsgesetz verstoßen, wenn er/sie noch gar nicht an der angemeldeten Versammlung teilnimmt, sondern in einem Bus sitzt? Erst auf der Demo kann man jemanden für verbotene Gegenstände belangen. Außerdem ist die Taucherbrille in einem Bus einfach ein Badeutensil, erst auf der Versammlung wird sie zu einer „Schutzwaffe“. Genauso gut könnte man sonst zufällig in der Nähe einer Demo befindliche Menschen anklagen, wenn sie irgend etwas dabei haben was auf der Versammlung verboten ist, denn sie könnten sich theoretisch auf dem Weg zur Demo befinden. Wo sollte das hinführen?

Den Begriff „Schutzwaffe“ finde ich im Übrigen ausgesprochen martialisch, damit soll der Besitzer solcher „Schutzwaffen“ stigmatisiert werden – denn eine Waffe kann ja nichts Gutes sein. Mit dem Begriff wird schon auf eine Schuld des Angeklagten abgezielt. Schutzmittel wäre vielleicht das passendere Wort. Wäre ich Teilnehmer des Prozesses, würde ich mich gegen die Verwendung des Begriffes „Schutzwaffe“ wehren.

versammlungsgesetz

auchsoana 29.01.2008 - 11:56
der gesetzestext des versammlungsgesetzes bezieht sich teilweise auch auf den weg zu einer versammlung. d.h. wenn nachgewiesen werden kann, dass man auf dem weg war, darf man das auch nicht dabeihaben.

selbstverständlich steht nichts von schutzbrillen da drinnen. mir selbst sind zwei genossen mit der selben anklage bekannt und ich würde mich über den prozessbericht hier freuen.

revision ist angesagt! freispruch muss sein
solid. grüße

!

Demotourist 29.01.2008 - 12:02
Selbst wenn eine Demo friedlich geplant ist, kann es zu Ausschreitungen und Gewalt kommen (sowohl von Seiten der Polizei als auch der Demonstranten) - dies ist normalerweise nicht die Schuld und liegt nicht im Einflussbereich aller Demonstranten. Daher ist es verständlich auch auf einer "friedliche Demo" Schutzequipment mitzufuehren, selbst wenn man sich selbst absolut friedlich verhält und keinerlei Störungen plant. Dies geschieht um seine eigene Gesundheit zu schuetzen.

Insbesondere im Vorfeld des G8 Gipfels war abzusehen, dass es zu Problemen kommen konnte. Um dennoch sein Demonstrationsrecht wahrnehmen zu können ohne um seine Gesundheit zu fuerchten ist es verständlich, dass man einen gewissen Basisschutz mitfuehrt (Zähne Augen). Dies sollte auch vor jedem Gericht bestehen.

Weiterhin ist der ausdruck passive Bewaffnung schon wortwörtlich zu verstehen, da es sich im originären Sinne des Gesetzes hierbei um "Waffen" handelt, die die Polizei bei Ihrem Einsatz behindernn können (z.B. Schilde, schwere Seile Holzplatten oder ähnliches). Die heutige Auslegung dieses Tatbestands durch die Polizei geht weit ueber das Ziel hinaus und steht sogar teilweise in dessen Widerspruch. Wenn man schon Dinge die nicht den Polizeieinsatz behindern können und ausschliesslich dem Schutz der eigenen Gesundheit dienen (und nicht anders verwendet werden können) als passive Bewaffnung bezeichnet liegt hier eine grobe Falschauslegung des Gesetzes vor.

Nach meinnem Wissen folgt die Rechtsprechung auch permanent dieser Argumentation. Leider wird in Deutschland aber kein Staatsaanwalt oder Polizeibeamter wegen offensichtlicher Defizite in seinem Rechtsverständnis zur Rechenschaft gezogen und daher wiederholen sich solche idiotischen Anklagen auch dauernd zum Leidwesen des Steuerzahlers und Rechtsstaats.

Noch ein wenig Bild-Niveau zum Schluss fuer die politische Debatte:
Wuerde die Staatsanwaltschaft solchen offensichtlich falschen Vorwuerfen nicht nachgehen, hätte sie auch mehr Zeit sich rechtzeitig um jugendliche Straftäter zu kuemmern, wo tatsächlich offensichtlich defizite in der Bearbeitung und Nachverfolgung bestehen.

(Uebrigens, wenn ich passive BEWAFFUNG (z.B. Schilde) auf dem Weg zur Demo mitfuehre, erfuellt dies schon einen Anfangsverdacht, dass ich diese auch benutzen werde. Das Pferd von dieser Seite zu satteln ist verkehrt.)

?

?? 29.01.2008 - 12:11
Alle reden von sparen ... aber das geht natürlich nicht bei derartig engagierten Staatsanwälten ... Steuerverschwendung, die in freier Bildung wesentlich besser investiert wäre ! ...

@ Adji

nicht so wichtig 29.01.2008 - 12:31
Einfache Frage, einfache Antwort:
Vielleicht haben sich die Personen gedacht: Mensch, wie oft haben wir schon friedlich Demonstriert und sind dafür verprügelt worden? Mensch das ist uns ja schon ganz schön oft passierte. Und wenn wir nicht fürs friedliche Protestieren vermöbelt wurden, dann weil so ein V-Mann nen Stein geworfen hat um die Sache mal ins rollen zu bringen. Oder weil der ausgetauschte Einsatzleiter aus einem kleinen Scharmützel zwischen Bullen und Autonomen in den Seitenstraßen eine Massenschlägerei mit 80 000 Demonstranten und 10 000 Bullen (+Wasserwerfer +Räumpanzer +Tränengas) mitten auf dem Platz der Abschlusskundgebung macht.

Du erinnerst dich sicher an der VW Bus der mit Steinen beworfen wurde, oder? Du erinnerst dich auch daran das dieser Bus weder spezial Verglasung noch vergitterte Fenster noch überhaupt irgendeinen Schutz besaß. Fragt sich warum man im Ramen der Deeskalation die Polizei möglichst für die Demonstranten unsichtbar macht aber dann eine ungeschützte Wanne direkt neben dem Schwarzen Block parkt, zumal dieser kurz zuvor an einer Baustelle vorbei kam wo Paletten weise Pflastersteine rumlagen. Nun nach diesem Angriff tauschten die Bullen ihren Rostocker -"Ich will die Sache glatt über die Bühne bringen"- Einsatzleiter gegen einen Randale erprobten Berliner aus. Die folgen wahren, wie gesagt und gesehen, dass aus diesen kleinen Auseinandersetzungen in den Nebenstraßen mehr wurde. Der neue Einsatzleiter Befahl nämlich ALLE EINHEITEN ZUR ABSCHLUSSKUNDGEBUNG. Das führte übrigens auch dazu, dass Einheiten Tränengas in die Kundgebung schossen ohne zu wissen das sich in dem Menschenhaufen auch ihre Kollegen befanden. Viele Bullen haben nen kräftigen Zug vom eigenen Tränengas genommen, was maßgeblich zur hohen Zahl von verletzten Bullen beitrug.

Diese Umstände und ihre Unnötigkeit (den Konflikt von 2000 Autonomen auf 80 000 Friedliche auszudehnen) ließen sich damals vor Ort beobachten, anhand von Videos rekonstruieren und sogar Spiegel TV hat über das Thema kritisch berichtet.
Ich frag mich gerade aber vor allem, ob du einfach jemand bist dem es an Erfahrung mangelt um so etwas richtig einzuordnen oder ob das nur wieder so ein Provokationskommentar eines Reaktionärs ist.

kleiner Rechtshinweis

Autor 29.01.2008 - 12:39
Bei solchen Themen hilft ein Blick ins Gesetz:

§17a Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen.

(2) Es ist auch verboten, 1. an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen,
2. bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.

"UND DEN UMSTÄNDEN NACH DAZU BESTIMMT SIND"

Soll heissen, sind sie den Umständen nach NICHT dazu bestimmt Vollstreckungsmassnahmen abzuwehren, greift der Paragraph nicht. Dies ist dem Gericht glaubhaft zu machen:

Wenn man diese Gegenstände zum eigenen Schutze mitfuehrt und nicht gegen Volstreckungsmassnahmen (z.B. gegen vermeintliches Tränengas, das gegen andere gerichtet ist aber durch Verwehungen einen selbst erreichen könnte) ist man auch keines Verstosses des §17 schuldig.

Noch extremer ausgedrueckt: Man hat in der Zeitung von Chaoten gelesen welche Giftgas gegen Polizeibeamte einsetzen. Diese ueblen Genossen könnten auf dieser friedlich geplanten Demo auch erscheinen. Mit diesen hat man zwar nichts zu tun, dennoch möchte man seine Gesundheit gegen solche Missetäter schuetzen und fuhert daher einen Schutzgegenstand mit sich.

@adji

jnvydf 29.01.2008 - 13:17
was geht es dich an wozu die brille und der zahnschutz gebraucht wurde.
in den 80zigern und 90zigern gabs öffters und schwerere krawalle ohne das demonstranten mit mehrfaschen schädelbasisbruch ins krankenhaus eingeliefert wurden.
doch da sich sie bullen inzwischen darauf spezialisiert haben auf die vermeindlich schwächsten(ältere,frauen und kinder) mit äußerster brutalität loszugehen halte ich schutzbewaffnung auf demonstrationen für geboten um seine gesundheit und sein leben vor diesen unkontrollierten bullen zu schützen.
in hh wurde einem FRIEDLICHEN demonstranten im vorbeigehen ein ohr fast abgeschlagen
in hh wurde am selben abend einem fast 70 jährigen unbeteiligten iranischen schriftsteller
solange auf ohr geprügelt das nur durch eine operation sein hörfähigkeit erhalten werden konnte.
in hh wurde ein rumäne erschossen weil er mit einer falsche karte geld abheben wollte.
usw usw

Danke für Klarstellung

O 29.01.2008 - 13:25
Danke an die anderen Ergänzer für die Klarstellung der Rechtslage. Wenn nachgewiesen werden kann, dass man sich auf dem Weg zu einer Versammlung befindet, und das ist bei der Busladung einfach, dann darf man schon keine nach dem Versammlungsgesetz verbotenen Gegenstände mitführen. Soweit so gut.

Das ändert aber nichts daran, dass es völlig absurd ist, wegen eines Gebissschutzes oder einer Badebrille einen Prozess anzustrengen. Die Verhältnismäßigkeit der Mittel ist aus meiner Sicht einfach nicht mehr gegeben, auch wenn die Badebrille nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat darstellen sollte.

Schwimmbrillenverbot?

Luther Blissett 29.01.2008 - 13:31
Es wäre doch schön, wenn alle Prozessbeobachter_innen ihre Schwimmbrillen-Schutzbewaffnung dabei hätten! Der Staatsanwalt hat nämlich eine sehr feuchte Aussprache und dagegen sollte man sich schützen (kann ja auch Krankheiten und so übertragen-igitt!!)!

was denn nun..

lulatsch 29.01.2008 - 17:17
aus meiner sicht ist die bezeichnung "schutzwaffe" eine total widersprüchliche fehlkonstruktion, die nur der kriminalisierung dient und die eigentliche bedeutung des wortes 'schutz' ad absurdum führt.

und meine güte, wie kann ich denn wohl mit einer schwimmbrille aus plastik einem gepanzerten, behelmten und bewaffneten polizeibeamten gefährlich werden?
wenn die sich durch sowas ernsthaft bedroht fühlen, dann ist das mehr als peinlich!!

Meerchen

Anna 29.01.2008 - 21:13
...außerdem wurde er auf dem WEG nach Rostock kontrolliert und nicht auf ner Demo.
Und da Rostock so gut wie am Meer liegt, kann man nicht einfach als letzte Wahrheit nehmen, dass er die Brille gegen Tränengas mitbrachte (auch wenn es vermutlich so war).
Ich muss zugegeben, auch ich war in Warnemünde schwimmen. Ätsch!

Mummenschanz vor Gericht

http://www.fr-online.de/ 29.01.2008 - 22:20
Gegen das Vermummungsverbot sind Linke sonst meist deswegen, weil sie den Zugriff von "Polizeistaat" oder Verfassungsschutz fürchten. Das Amtsgericht Erlangen verhandelt am heutigen Mittwoch den Fall eines Antifaschisten, der sich nach eigenen Angaben aus Angst vor Neonazis verhüllte.

K. hatte sich bei einer Demonstration gegen den NPD-Landesparteitag am 23. September 2007 in Gremsdorf ein Halstuch vor das Gesicht gebunden. Er wollte sich so, wie er angibt, vor Neonazis der Anti-Antifa schützen, die Gegendemonstranten fotografierten. Als Anti-Antifa bezeichnen sich Rechtsextreme, die gegen Linke und andere ihnen unliebsame Menschen vorgehen - unter anderem, indem sie Namen, Adressen und Fotos von ihnen veröffentlichen.

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Die Folgen solcher Publizität sind gerade im Raum Nürnberg nicht ohne. Erst in der Nacht zum Dienstag wurden Haus und Auto einer von Neonazis als "linksradikal" diffamierten Familie in Fürth beschmiert. Auf ihrer weißen Haustür prangte ein bei der Anti-Antifa beliebtes Logo: Der Schriftzug "Good night left side" umkreist darauf die weiße Silhouette eines Menschen, der einen am Boden liegenden tritt - letzterer trägt einen roten Stern auf der Brust.

Bilder von den Schmierereien, bei denen ein Schaden von 4000 Euro entstand, prangen unter der Überschrift "Hausbesuch bei Antifaschisten in Fürth" stolz auf der Homepage der Nürnberger Anti-Antifa, wie schon vor dem Anschlag Fotos der engagierten Familien. "Porträts ohne Kapuzen" stellen im Internet in Wort und Bild Punks, Mitglieder der Linkspartei und Antifaschisten vor. Das umfangreiche Archiv der Anti-Antifa-Seiten zeigt, dass der Übergriff am Dienstag nicht der erste dieser Art war.

Er habe sich bei der Demonstration gegen die NPD vermummt, um sich vor solchen "Hausbesuchen" zu schützen, sagt K. nach Angaben der im Dezember gegründeten Initiative "stoppt die Anti-Antifa". Die Polizei habe seine Identität ohnehin gekannt, da er zu Beginn der Demonstration einer Personenkontrolle unterzogen worden sei. Deshalb legte er gegen den Strafbefehl über 1800 Euro wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz Widerspruch ein, über den das Amtsgericht Erlangen heute entscheiden soll. Die Initiative will vor dem Gericht über "die Notwendigkeit des Selbstschutzes" informieren.

tonfa

joa 29.01.2008 - 22:59
der tonfa hingegen heißt ganz lapidar "mehrzweckeinsatzstock"!
nebeneinandergestellt ist eine taucherbrille somit eine waffe, ein schlagstock jedoch nur eine art 'weisungsgerät'.
..naja

this is not democracy looks like!!!

Logik - ähem

schnat 30.01.2008 - 04:08
Also, wenn man sich nochmal die schlichten Fakten und den Anklagepunkt vor Augen hält erscheint die Anklage wie ein Griff in die Welt von "Brazil":
Wenn Waffen als etwas definiert werden, das anderen Schaden zufügen kann und Gegenstände, die den Verdacht erwecken eine Waffe zu sein, oder als solche umfunktioniert werden können, kann ich der Logik noch folgen. Ein kleiner Wimpel, den jemand an einen Knüppel heftet - das ist nicht grade als Fahne konzipiert worden, ok.
Eine Schutzwaffe ist in sich absurd. Entweder beitze ich eine Waffe - bin offensiv und hau drauf (Illusion, das) oder schütze mich lediglich vor Gewalt, weil ich sie fürchte -das ist defensiv.
Wenn ich weglaufe, wäre das im Grunde auch eine "Schutzwaffe", oder versuche deeskalativ auf eine Situation einzuwirken. Ist Gewaltfreiheit dann auch eine Schutzwaffe? Die haben einen an der Waffel mit den Waffen!

Bei mir sind Pulswärmer

n.n. 30.01.2008 - 11:01
aus der Wohnung verschwunden .Grund zur Sorge wegen Besitzes von Waffen zur Verteidigung ?
Defensivgerät ? Soweit solidarisch .

Demnächst?

Der da 31.01.2008 - 08:40
Und demnächst werden dann Leute angeklagt, weil sie die Augen beim Pfefferspray-einsatz nur zu machen oder was? ach ja, und wer kleidung auf einer Demo trägt, trägt natürlich auch schutzwaffen bei sich, dann tut nämlich der Knüppel nicht mehr so weh!
VENCEREMOS!