Prozeß wegen Taucherbrille
Die G8-Staatsanwaltschaft in Rostock ist sich für keinen noch so absurden Prozeß zu schade. So scheint es jedenfalls. Nachdem die Staatsanwaltschaft vor einigen Wochen schon einmal juristisch abgewatscht wurde, als sie einen Göttinger Genossen, der einen Zahnschutz bei sich trug, wegen "Mitführens einer Schutzwaffe" verurteilen lassen wollte (siehe
http://de.indymedia.org/2007/11/198958.shtml) - der Genosse wurde nach nur 30 Minuten Verhandlung freigesprochen, weil selbst der Richter die Anklage als hausgemachten Blödsinn ansah - folgt jetzt der nächste Streich. Diesmal soll es sich um Badeutensilien drehen:
Am 25.02.2008 findet vor dem Amtsgericht Rostock (Zochstraße 13, 18057 Rostock) ein Prozeß gegen einen G8-Protestler aus Karlsruhe statt, dem das Mitführen einer Schwimmbrille zur Last gelegt wird.
Konkret heißt es in der Anklageschrift dazu:
"Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Sie, am 04.06.2007 in Rostock entgegen §17a Abs. 1 Versammlungsgesetz unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnisen abzuwehren, mit sich geführt zu haben.
Am Tattag befanden Sie sich in einem Reisebus auf dem Weg zu der Demonstration gegen den G8-Gipfel in Rostock.
Gegen 11:30 wurden Sie in Höhe der Lübecker Straße 141 in dem Reisebus von den Zeugen PK Wegerh und PK'in Seidemann kontrolliert. Dabei konnte in Ihrem mitgeführten Rucksack eine Taucherbrille festgestellt werden, die Sie beim Einsatz von Tränengas aufsetzen wollten.
Sie wussten, dass Sie für derartige Zwecke die Brille nicht mit sich führen durften."
Der Prozeß beginnt um 10:15 Uhr und findet in Saal 223 statt. Um zahlreiches Erscheinen - mit oder ohne Taucherbrillen und Badeutensilien - wird gebeten!
Solidarität ist eine Taucherbrille!
Einstellung aller G8-Prozesse!

Am 25.02.2008 findet vor dem Amtsgericht Rostock (Zochstraße 13, 18057 Rostock) ein Prozeß gegen einen G8-Protestler aus Karlsruhe statt, dem das Mitführen einer Schwimmbrille zur Last gelegt wird.
Konkret heißt es in der Anklageschrift dazu:
"Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Sie, am 04.06.2007 in Rostock entgegen §17a Abs. 1 Versammlungsgesetz unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnisen abzuwehren, mit sich geführt zu haben.
Am Tattag befanden Sie sich in einem Reisebus auf dem Weg zu der Demonstration gegen den G8-Gipfel in Rostock.
Gegen 11:30 wurden Sie in Höhe der Lübecker Straße 141 in dem Reisebus von den Zeugen PK Wegerh und PK'in Seidemann kontrolliert. Dabei konnte in Ihrem mitgeführten Rucksack eine Taucherbrille festgestellt werden, die Sie beim Einsatz von Tränengas aufsetzen wollten.
Sie wussten, dass Sie für derartige Zwecke die Brille nicht mit sich führen durften."
Der Prozeß beginnt um 10:15 Uhr und findet in Saal 223 statt. Um zahlreiches Erscheinen - mit oder ohne Taucherbrillen und Badeutensilien - wird gebeten!
Solidarität ist eine Taucherbrille!
Einstellung aller G8-Prozesse!
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(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
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Ergänzungen
Verfolgung Unschuldiger
Dass diese Anhaltspunkte nicht durch Zahnschutz oder Taucherbrille bestehen, ist offensichtlich; in jedem Falle muss *vor* der Klage *begründet* werden, inwieweit von Zahnschutz oder Taucherbrille Gefahr ausgeht.
Deshalb sind sowohl Klageerhebung als auch insbesondere Prozessführung Straftaten gem. § 344 StGB (Verfolgung Unschuldiger).
Eigentlich müsste jeder unschuldig Verfolgte unbedingt auf eine Verurteilung der Straftäter hinwirken; faktisch sieht es aber so aus: 1. Die Straftat wird nicht verfolgt (Strafvereitlung, § 258 StGB); 2. Der Rechtsuchende wird kriminalisiert, üblicherweise wegen "Beleidigung" (in Wahrheit nicht strafbar, weil nicht gesetzlich bestimmt, cf. § 258 StGB) oder gar wegen "falscher Verdächtigung" (§ 164 StGB).
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
? — Adji
Merken die es nicht? — O
versammlungsgesetz — auchsoana
! — Demotourist
? — ??
@ Adji — nicht so wichtig
kleiner Rechtshinweis — Autor
@adji — jnvydf
Danke für Klarstellung — O
Schwimmbrillenverbot? — Luther Blissett
was denn nun.. — lulatsch
Meerchen — Anna
Mummenschanz vor Gericht — http://www.fr-online.de/
tonfa — joa
Logik - ähem — schnat
Bei mir sind Pulswärmer — n.n.
Demnächst? — Der da