Prozeß wegen Taucherbrille

Rote Hilfe Ortsgruppe Greifswald 29.01.2008 00:55 Themen: G8 G8 Heiligendamm Repression
G8-Prozesse in Rostock gehen weiter...
Die G8-Staatsanwaltschaft in Rostock ist sich für keinen noch so absurden Prozeß zu schade. So scheint es jedenfalls. Nachdem die Staatsanwaltschaft vor einigen Wochen schon einmal juristisch abgewatscht wurde, als sie einen Göttinger Genossen, der einen Zahnschutz bei sich trug, wegen "Mitführens einer Schutzwaffe" verurteilen lassen wollte (siehe  http://de.indymedia.org/2007/11/198958.shtml) - der Genosse wurde nach nur 30 Minuten Verhandlung freigesprochen, weil selbst der Richter die Anklage als hausgemachten Blödsinn ansah - folgt jetzt der nächste Streich. Diesmal soll es sich um Badeutensilien drehen:

Am 25.02.2008 findet vor dem Amtsgericht Rostock (Zochstraße 13, 18057 Rostock) ein Prozeß gegen einen G8-Protestler aus Karlsruhe statt, dem das Mitführen einer Schwimmbrille zur Last gelegt wird.

Konkret heißt es in der Anklageschrift dazu:
"Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Sie, am 04.06.2007 in Rostock entgegen §17a Abs. 1 Versammlungsgesetz unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnisen abzuwehren, mit sich geführt zu haben.
Am Tattag befanden Sie sich in einem Reisebus auf dem Weg zu der Demonstration gegen den G8-Gipfel in Rostock.
Gegen 11:30 wurden Sie in Höhe der Lübecker Straße 141 in dem Reisebus von den Zeugen PK Wegerh und PK'in Seidemann kontrolliert. Dabei konnte in Ihrem mitgeführten Rucksack eine Taucherbrille festgestellt werden, die Sie beim Einsatz von Tränengas aufsetzen wollten.
Sie wussten, dass Sie für derartige Zwecke die Brille nicht mit sich führen durften."

Der Prozeß beginnt um 10:15 Uhr und findet in Saal 223 statt. Um zahlreiches Erscheinen - mit oder ohne Taucherbrillen und Badeutensilien - wird gebeten!

Solidarität ist eine Taucherbrille!
Einstellung aller G8-Prozesse!
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Ergänzungen

Verfolgung Unschuldiger

Pater Lingen 30.01.2008 - 19:01
Für jede Anklageerhebung ist ein begründeter Anfangsverdacht zwingend erfoderlich: § 152 StPO verlangt ausdrücklich "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte".
Dass diese Anhaltspunkte nicht durch Zahnschutz oder Taucherbrille bestehen, ist offensichtlich; in jedem Falle muss *vor* der Klage *begründet* werden, inwieweit von Zahnschutz oder Taucherbrille Gefahr ausgeht.
Deshalb sind sowohl Klageerhebung als auch insbesondere Prozessführung Straftaten gem. § 344 StGB (Verfolgung Unschuldiger).
Eigentlich müsste jeder unschuldig Verfolgte unbedingt auf eine Verurteilung der Straftäter hinwirken; faktisch sieht es aber so aus: 1. Die Straftat wird nicht verfolgt (Strafvereitlung, § 258 StGB); 2. Der Rechtsuchende wird kriminalisiert, üblicherweise wegen "Beleidigung" (in Wahrheit nicht strafbar, weil nicht gesetzlich bestimmt, cf. § 258 StGB) oder gar wegen "falscher Verdächtigung" (§ 164 StGB).

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige die folgenden 17 Kommentare an

? — Adji

versammlungsgesetz — auchsoana

! — Demotourist

? — ??

@ Adji — nicht so wichtig

@adji — jnvydf

Schwimmbrillenverbot? — Luther Blissett

was denn nun.. — lulatsch

Meerchen — Anna

Mummenschanz vor Gericht — http://www.fr-online.de/

tonfa — joa

Logik - ähem — schnat

Demnächst? — Der da