UNO: Herr HILALE entkräftete in dessen Briefing an den UNO-Sicherheitsrat Algeriens Unterstellungen bezüglich der marokkanischen Sahara-Frage

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Vereinte Nationen (New York)–Der ständige Vertreter des Königreichs Marokko bei den Vereinten Nationen, der Botschafter, Herr Omar HILALE, antwortete am Montag, dem 28. April 2025 dem Präsidenten und den Mitgliedern des UNO-Sicherheitsrats mit dessen Briefing, worin er die lügnerischen und die irreführenden Unterstellungen des algerischen Botschafters bezüglich der marokkanischen Sahara-Frage  während einer Tagung des UNO-Sicherheitsrats entkräftete. Er unterstrich, dass der algerische Vertreter wie üblich seine Lieblingsbeschäftigung, die Verdrehung von Tatsachen und die Verfälschung von Beweisen bezüglich der in den Lagern Tinduf ausharrenden Population, betrieben habe.

In diesem Briefing bekundete Herr HILALE unverzüglich das tiefe Bedauern des Königreichs Marokko über die voreingenommene Aussage des algerischen Botschafters und des ständigen Vertreters, Herrn Amar BENDJAMA, während der Tagung des UNO-Sicherheitsrats am Montag zum Thema „Die Herausforderungen der Zwangsvertreibung weltweit“.

In dessen Ausführungen nahm der algerische Botschafter die Anwesenheit des Hohen Flüchtlingskommissars, Herrn Filippo GRANDI, wahr, zwecks dessen dessen Lug und Trug in Umlauf zu bringen, Tatsachen zu entstellen und die Fakten über die in den Lagern Tinduf im algerischen Südwesten ausharrende Population zu verfälschen.

In diesem Zusammenhang lieferte der Botschafter HILALE Elemente mit, zwecks dessen die irreführenden Aussagen des algerischen Vertreters widerlegen zu dürfen, der in diesem Briefing als Einziger auf die marokkanische Sahara-Frage einging.

Der marokkanische Diplomat bekräftigte, dass es sich bei der Population der Lager Tinduf keineswegs um „Zwangsvertriebene“ handele, wie der algerische Vertreter behauptete, sondern um Menschen, die seit einem halben Jahrhundert ihrem Willen entgegen festgehalten werden. Er verwies darauf, dass der Staat Algerien ihnen ihre grundlegendsten Rechte vorenthalte, darunter die Wahl, in ihr Heimatland das Königreich Marokko die Rückkehr antreten, sich in einem Drittland niederlassen bzw. sich sogar in dem Aufnahmeland Algerien integrieren zu dürfen, wie es die dauerhaften Lösungen des Hohen Flüchtlingskommissars befürworten.

Er verwies darauf, dass der Staat Algerien zudem gegen die Rechte verstößt, die ihm durch die Rechtsinstrumente des humanitären Völkerrechts, durch die Genfer Konvention und durch deren Zusatzprotokolle zustehen, im vorliegenden Falle das Recht auf freie Meinungsäußerung, auf die Bewegungsfreiheit und auf die Demonstrationsfreiheit.

Er fuhr fort, dass diese Populationsgruppen in Lagern ausharren, deren Zuständigkeit, Kontrolle und Verwaltung der Staat Algerien der bewehrten Separatistengruppe dem Front Polisario anvertraut habe. Dies verstößt gegen das Völkerrecht und stehe den Verpflichtungen des Staates Algerien als Aufnahmeland nicht gleich, wie der Menschenrechtsausschuss in dessen Bericht CCPR/C/DZA/CO/4 vom 17. August 2018, Absatz 9, an den Pranger stellte.

Als Reaktion auf die Anspielung des algerischen Botschafters auf eine sogenannte „Besetzung“ der Sahara durch das Königreich Marokko rief Herr HILALE zum großen Missfallen des algerischen Vertreters die Erinnerung daran wach, dass die Besetzung der Sahara mit der Rückgabe dieser Provinzen an das Mutterland Marokko gemäß den Madrider Abkommen vom November 1975 endete, die die Generalversammlung in ihrer Resolution Nr. 34/58 B vom Dezember 1975 zur Kenntnis genommen habe.

„Der algerische Vertreter tut so, als würde er ignorieren, dass der UNO-Sicherheitsrat die Frage der marokkanischen Sahara gemäß dem Kapitel VI der Charta der Vereinten Nationen überprüfe, zwecks dessen „die friedliche Beilegung dieses Regionalkonflikts gewährleisten zu dürfen, der vonseiten seines Landes von Grund auf neu zustande gebracht worden war und durch ein halbes Jahrhundert hindurch aufrechterhalten worden war, mit unabsehbaren Folgen für den Frieden, für die Sicherheit und für die Stabilität des Maghreb und des afrikanischen Kontinents“, betonte der marokkanische Diplomat.

Herr HILALE verwies ferner darauf, dass der Staat Algerien nicht mit den Organisationen der Vereinten Nationen bzw. mit humanitären Partnern zusammenarbeitet, um den Populationen der Lager Tinduf Zugang zu den grundlegenden Dienstleistungen garantieren zu dürfen.

Er fügte hinzu, dass der Staat Algerien sich seit über 50 Jahren verweigere, dem UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge eine Volkszählung und eine Registrierung der in den Lagern Tinduf ausharrenden Population zu gestatten, klaren Anweisungen des UNO-Sicherheitsrates in dessen sukzessiven einschlägigen Resolutionen bezogen auf 2011 zum Trotz.

„Das Fehlen einer Volkszählung fördert die Zweckentfremdung der humanitären Hilfe, was Organisationen und NGOs dazu zwingt, ihre Hilfe reduzieren zu haben“, fuhr er fort.

In diesem Antwortschrieb an den UNO-Sicherheitsrat stellte der Botschafter und der ständige Vertreter des Königreichs Marokko bei den Vereinten Nationen überdies fest, dass die Veruntreuung der humanitären Hilfe durch die Front Polisario und durch die algerischen Beamten nachgewiesen und in den Berichten des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (des OLAF), des Büros des Generalinspektors des UNHCR, des Welternährungsprogramms sowie mehrerer NGOs und internationaler Organisationen vermerkt worden sei.

Als Reaktion auf einen angeblichen Aufruf des Staates Algerien zu einer „dauerhaften Lösung“ der marokkanischen Sahara-Frage verunglimpfte Herr HILALE diese Aktion als ein bloßes Täuschungsmanöver, erklärend, eine dauerhafte Lösung mache die Einhaltung der einschlägigen Resolutionen des UNO-Sicherheitsrates von Nöten, die die Wiederaufnahme des Prozesses auf politischem Wege und der Gespräche am runden Tische einfordern. Der Staat Algerien verweigere sich seit der Ernennung des persönlichen Gesandten des Generalsekretärs für die marokkanische Sahara, Herrn Staffan de Mistura, im Oktober 2021, dies unternehmen zu haben.

Diese Verhaltensweise verurteile diesen Prozess somit zur Unbeweglichkeit und zum Stillstand mit den damit einhergehenden  humanitären Folgen für die in den Lagern Tinduf gefangen gehaltene Population, beklagte der Botschafter.

Er bekräftigte außerdem, dass die dauerhafte Lösung in der Umsetzung der marokkanischen Autonomieinitiative liege, die der UNO-Sicherheitsrat seit 18 Jahren als ernsthaft und glaubwürdig bezeichne. Er betonte, dass diese Autonomieinitiative vonseiten der internationalen Gemeinschaft allgemein als die einzige Basis für die Beilegung dieses Regionalkonflikts betrachtet werde, wobei die nationale Souveränität und die territoriale Integrität des Königreichs Marokko geachtet werden müssten.

Er fügte hinzu: „Die Blindheit des Staates Algerien steht dem im Wege, einzugestehen, dass dieser Autonomieinitiative vonseiten von  mehr als 100 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen unter die Arme gegriffen wird, darunter vonseiten von zwei ständigen Mitgliedern des UNO-Sicherheitsrates, vonseiten der ehemaligen Besatzungsmacht der marokkanischen Sahara und vonseiten von 23 Mitgliedstaaten der Europäischen Union.“

In diesem Zusammenhang rief er die Erinnerung an die jüngste Resolution Nr. 2756 (2024) des UNO-Sicherheitsrats wach, die die internationale Dynamik zu Gunsten von der marokkanischen Autonomieinitiative begrüßte und dazu aufforderte, ihr gänzliches  Potenzial für das Ausschauhalten nach einer definitiven Lösung auf politischem Wege dieses Regionalkonflikts wahrnehmen zu haben. Dies bezeige, dass die Autonomieinitiative mit dem Recht auf die Selbstbestimmung in Übereinstimmung stehe.

In Bezug auf die Erwähnung eines Referendums durch den algerischen Botschafter verurteilte Herr HILALE „die fixe  Zwangsidee“ des Staates Algerien, darauf verweisend, dass der ständige Vertreter des Staates Algerien sich durchaus dessen bewusst sei, dass der UNO-Sicherheitsrat und die Generalversammlung das Referendum 2002 bzw. 2003 definitiv auf Eis gelegt hätten.

Zum Abschluss seines Antwortschriebs betonte Herr HILALE: „Der algerische Botschafter vergisst zudem, dass die Resolutionen, denen  sein Land während seiner vorherigen Amtszeit innerhalb des UNO-Sicherheitsrates unter die Arme greife, sowie die Resolutionen, die er jährlich dem Vierten Ausschuss der Generalversammlung unterbreitete,  keinen Bezug mehr auf das Referendum in sich enthalten.“

Der Schrieb des Botschafters HILALE an den Präsidenten und an die Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates wird als offizielles Dokument des UNO-Gremiums veröffentlicht werden.

Es sei darauf zum Schluss verwiesen, dass die irreführenden und die verlogenen Unterstellungen des algerischen Diplomaten in der Antwort des Hohen Flüchtlingskommissars an die Mitglieder während dieses Briefings zur Gänze ignoriert worden waren.

Quellen:

http://www.corcas.com

http://www.sahara-online.net

http://www.sahara-culture.com

http://www.sahara-villes.com

http://www.sahara-developpement.com

http://www.sahara-social.com

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