Auslieferung von Maja nach Ungarn: organisierte Ahnungslosigkeit!

Die sächsische Staatsregierung hat vor wenigen Tagen, auf eine kleine Anfrage eines GRÜNEN-Abgeordneten hin, zu dem Procedere der Auslieferung der nicht-binären Person Maja an die ungarische Justiz, Stellung genommen.

 

Die Vorgeschichte

Nachdem es im Frühjahr 2023 zu antifaschistischen Protesten in Budapest (Ungarn) gegen den alljährlichen Nazi-Aufmarsch, anlässlich des „Tags der Ehre“, ein faschistisches „Heldengedenken“, kam, versucht die ungarische Justiz europaweit Antifaschist*innen festnehmen und ausliefern zu lassen.

Maja wir festgenommen und ausgeliefert

Im Dezember 2023 vollstrecken deutsche Behörden einen ungarischen EU-Haftbefehl und verhaften Maja. Bis Ende Juni 2024 wird Maja in Dresden in Haft sitzen, bevor dann das Kammergericht Berlin entscheidet, dass die Auslieferung zu erfolgen habe. Es gab regelmäßig Demonstrationen vor der JVA Dresden und vielfältige Proteste gegen die drohende Auslieferung. Nur Stunden nach Zustellung des Beschlusses des Kammergerichts, beginnen die Behörden mit der Umsetzung der Auslieferung: nach Mitternacht wird Maja aus dem Schlaf gerissen, das LKA Sachsen ist da uns will Maja nun nach Ungarn schicken.

Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

Majas Rechtsbeistände beantragen noch am frühen Morgen des 28. Juni 2024 beim Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung gegen die Vollziehung der Auslieferung. Das Gericht erlässt um 10:50 Uhr die beantragte einstweilige Anordnung-aber da sitzt Maja schon in ungarischer Haft!

Anfrage der GRÜNEN an die Sächsische Staatsregierung

Der Abgeordnete Valentin Lippmann (Bündnis 90/Die Grünen) fragte vor wenigen Wochen die sächsische Staatsregierung ob dem LKA bekannt gewesen sei, dass Majas Rechtsbeistände vor dem Verfassungsgericht klagen würde, ob das LKA sich bei der (zuständigen) Generalstaatsanwaltschaft rückversichert oder gar etwaige „Bedenken (…) gegen die Rechtmäßigkeit (…) auf dem Dienstweg“ mitgeteilt habe.

Antwort der Sächsischen Staatsregierung

Die organsierte Ahnungs- oder auch Verantwortungslosigkeit kann der Antwort der Staatsregierung vom 02.08.2024 entnommen werden.

Nach einer kurzen Schilderung des konkreten Ablaufs, Einsatzbeginn 2.00 Uhr in der Nacht, folgen im berüchtigsten Jurist*innen-Deutsch, Verweise auf SächsVwVfZG, VwVfG, fast schon zynisch anmutend auch auf das Grundgesetz und die Verfassung des Freistaates Sachsen. Alles nur um zu belegen, dass man streng nach Recht und Gesetz gehandelt habe. Zudem sei unter keinen Umständen das LKA Sachsen für irgendetwas verantwortlich, denn es trage „die ersuchende Behörde gegenüber der ersuchten Behörde die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der zu treffenden Maßnahme“.

Will sagen: wir, die sächsische Justiz, tragen keine Verantwortung!

 

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Ergänzungen

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"Das Gericht erlässt um 10:50 Uhr die beantragte einstweilige Anordnung-aber da sitzt Maja schon in ungarischer Haft!"

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